Monatsarchiv für September, 2008

Wehrdienst dient auch der Rente

Wer Wehrdienst leistet erfüllt nicht nur eine Pflicht gegenüber dem Staat, sondern er macht auch für die spätere Rente Punkte.Das gilt übrigens nicht nur für den Wehrdienst, sondern natürlich auch für den gleichgestellten Zivildienst. Jeder Soldat oder Zivildienstleistende ist auch in der gesetzlichen Rentenversicherung Mitglied. Für diese speziellen Fälle hat das zwei besondere Vorzüge. Einmal muss der Dienstleistende keinen eigenen Beiträge leisten, da der Staat dafür komplett aufkommt. Als Grundlage für die Rentenberechnung dient erfreulicher Weise nicht die Vergütung, die man während der Dienstzeit erhält, sondern ähnlich wie während der Erziehungszeit der Durchschnittsverdienst aller gesetzlich Versicherten in diesem Jahr.

Für den späteren Anspruch kommt es darauf an, zu welcher Zeit man dienstverpflichtet war. Es gab im Laufe der Zeit mehrere Anpassungen. Bis Anfang der achtziger Jahre wurde sogar der volle Durchschnittsverdienst zu Grunde gelegt, später Dreiviertel davon.

Seit dem Jahrtausendwechsel gab es eine weitere Änderung bei der Berechnungsgrundlage. Seitdem werden lediglich noch sechzig Prozent des Durchschnittsverdienstes für die Rentenbeiträge zu Grunde gelegt. Dieser Durchschnittsverdienst ist ein Wert, der das Einkommen aller Versicherten und auch aller Unternehmer im vorvergangenen Jahr einbezieht. In diesem Jahr ergibt das eine Summe von knapp zweittausendfünfhundert Euro im Westen und zweittausendeinhundert Euro im Osten. Also wären dies bei einem Anteil von sechzig Prozent in den alten Bundesländern knapp fünfzehnhundert Euro, in den neuen Bundesländern knapp dreizehnhundert Euro. Es wird also eine rechnerisches Einkommen angenommen und daraus werden die Rentenansprüche berechnet.

Ob die West,- oder Ostberechnung zur Anwendung kommt, hängt allerdings nicht vom Wohnort des Betroffenen ab, sondern von dem Ort, an dem der Dienst abgeleistet wird.

Ob die Ansprüche aus dieser Zeit bereits berücksichtigt wurden, erfährt man aus der jährlichen Renteninformation, die jedem Versicherten zugeschickt wird. Sollte diese Zeit noch nicht in der Information auftauchen, sollte man sich an die nächste Beratungsstelle wenden.

jetzt kommentieren? 30. September 2008

Riestern fürs Eigenheim

Auch die eigenen vier Wände gehören zur Altersvorsorge dazu und sind ein wichtiger Baustein für ein sorgenfreies Dasein als Rentner. Um zum eigenen Haus zu kommen, kann man seit neustem auch die Riester - Rente einsetzen. Dies aus genau dem Grund, weil der Staat selbst genutztes Wohneigentum als Altersvorsorge anerkennt. Dank der Gesetzesänderung zur Riester - Rente kann man nicht nur die übliche selbst genutztes Immobilie wie Haus oder Eigentumswohnung finanzieren, sondern auch Genossenschaftsanteil erwerben oder sich den Platz in einem Altenwohnheim sichern.Man kann die Riester - Sparbeträge auf unterschiedliche Weise zur Finanzierung einer Immobilie einsetzen. Entweder man greift schon in der Ansparphase auf das Kapital nebst Zuschüssen zu oder man kann ein Viertel der Summe im Vertrag belassen und weitersparen. Weniger darf im Vertrag nicht verbleiben, damit die spätere Rente nicht so geringfügig wird, dass sich der Verwaltungsaufwand nicht lohnen würde.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, sich den Gesamtbetrag mit Beginn des Renteneintritts auszahlen zu lassen. Zu diesem Zeitpunkt wird man zwar schon längst in den eigenen vier Wänden wohnen, aber man kann auf diese Weise zum Beispiel den restlichen Kredit dafür tilgen.

Eine weitere Variante ist möglich, indem man die Riesterbeiträge, die Zulagen und Steuervorteile anstatt in den Riestervertrag in ein Darlehen zahlt, dass zur Finanzierung der eigenen Immobilien aufgenommen wurde. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um einen ganz normalen Kreditvertrag oder eine Bausparvertrag handelt.

Die Zulagen erhält man bei allen Varianten genauso, als ob man seinen Riester - Vertrag ganz normal führen würde. Konkret bedeutet dies, dass man als staatlichen Zuschuss einmal die Pauschale von einhundertvierundfünfzig Euro erhält und für jedes Kind nochmal einhundertfünfundachtzig Euro. Ist der Nachwuchs erst in diesem Jahr auf die Welt gekommen, erhält man sogar volle dreihundert Euro. Wer noch keine fünfundzwanzig ist, bekommt als Zulage einen einmaligen Betrag von zweihundert Euro gut geschrieben.

jetzt kommentieren? 27. September 2008

Altersarmut - noch ist die Lage nicht dramatisch

Jedes Jahr gibt die Bundesregierung einen Bericht über die Vermögensverhältnisse der Bürger heraus, der unter dem Begriff Armutsbericht bekannnt geworden ist. Nach den Daten der neuesten Ausgabe ist die Zahl armer Rentner scheinbar noch nicht so stark gestiegen, wie man dies erwartet hatte.Die Diskussion über das Thema Altersarmut beherrscht schon seit der so genannten Rentenreform die Medien. Absinkendes Rentenniveua, steigendes Renteneintrittsalter und steigende Preise lassen für die Zukunft ein Heer von alten Menschen befürchten, die von der so genannten Grundsicherung ihr restliches Leben fristen müssen. Diese Grundsicherung, die nichts anderes ist als Harz IV für Menschen, die nicht mehr ins Erwerbsleben zurückkehren können, bezogen vor zwei Jahren etwas über zwei Prozent der Rentner ab fünfundsechzig Jahren. Davon waren der größere Anteil Frauen, was angesichts typischer weiblicher Erwerbsbiografien und der nach wie vor deutlich schlechteren Bezahlung von weiblichen Arbeitnehmern, nicht verwundert.

Besonders bedroht von Altersarmut sind Arbeitnehmer, die während ihres Berufslebens längere Zeiten mit geringem oder gar keinem Einkommen haben. Grund dafür kann längere Arbeitslosigkeit, Kindererziehung oder eine Phase von Selbstständigkeit sein, während derer man nur wenig Gewinne erzielen konnte. Die Bundesregierung ist der Meinung, solche Phasen ließen sich vermeiden, indem man sich um eine möglichst gute Ausbildung sorgt und Unterbrechungen im Berufsleben vermeidet. Das ist natürlich leichter gesagt als getan, da die Ausbildungschancen nach wie vor im wesentlichen von der Herkunft abhängen. Wer unten geboren wurde, bleibt dort aller Voraussicht nach auch sein ganzes Leben lang. Lücken im Erwerbsleben lassen sich heute im Grund nicht mehr vermeiden, da lebenslange Anstellungen ein Modell der Vergangenheit sind. Der Ratschlag mag gut gemeint sein, löst aber kein Problem.

Die Zahl künftiger armer Rentner lässt sich noch nicht exakt berechnen. Dazu wären zu viele Einflussgrößen zu berücksichtigen, auf die man keinen Einfluss hat und die sich auch nicht zuverlässig vorhersagen lassen. So ist die Wirtschaftsentwicklung ein entscheidender Faktor, ob es Erwerbslücken durch Arbeitslosigkeit gibt oder nicht.

jetzt kommentieren? 25. September 2008

Scheidung und Versorgungsausgleich

Über die Hälfte aller Ehen in Deutschland werden geschieden, Tendenz steigend. Wenn Paare sich trennen, bleibt es nicht dabei zu regeln, wer die Wohnung behält und wer welche Möbel bekommt. Neben wichtigen Fragen wie dem Unterhalt und vor allen Dingen das Recht, die gemeinsamen Kinder zu erziehen, muss auch die Altersvorsorge geregelt werden. Dazu sieht das Gesetz eine eigentlich einfache Regelung vor. Da es üblicherweise so ist, dass einer der Partner höhere Rentenansprüche während der Ehe erworben hat, weil er das höhere Einkommen hat, bekommt der Partner mit den geringeren Anwartschaften die Hälfte von dem, was der andere mehr hat. Die Anwartschaften entstehen durch die monatlichen Beiträge entweder zur gesetzlichen Rentenversicherung oder in Versorgungswerke. Beamte haben eine eigene Altersversorgung, in die sie zwar keine Beiträge zahlen, die aber am Einkommen fest gemacht wird. Ebenso verhält es sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeitnehmer. Wer die Beiträge sind abhängig vom Bruttoverdienst, von dem ein prozentualer Anteil als Rentenbeitrag monatlich abgeführt wird.Die Unterschiedlich hohen Anwartschaften liegen meist darin begründet, dass einer der Ehepartner sich etwa um die Kindererziehung kümmert und zeitweise gar nicht oder weniger arbeitet. Auch eine längere Arbeitslosigkeit kann die Ursache für die Differenz sein.

Die im Grunde einfache Regelung zum so genannte Versorgungsausgleich hat dennoch ihre Tücken. Nicht zur Anwendung kommt er, wenn einer der Partner sich in der Ehe auf eine Weise verhalten hat, die eine „Belohnung” durch zusätzliche Rentenansprüche vom Partner unbillig erscheinen lassen würde. So erhält nach ständiger Rechtsprechung ein gewalttätiger Ehemann keine Rentenanwartschaften übertragen. Auch bei einer langen Trennung vor der Scheidung kann es zu Ausnahmen von der Regel kommen. Gehen die Partner über Jahre ihre eigenen Wege und besteht die Ehe nur noch formal, werden beide so behandelt, als seien sie bereits geschieden gewesen.

Aufgeteilt werden zwar grundsätzlich alle Rücklagen, die für das Alter oder die Erwerbsunfähigkeit angespart wurden. Dies gilt jedoch nicht für andere Kapitalanlagen, auch wenn diese eine bedeutende Höhe haben.

Wer über die längste Zeit der Ehe auf Kosten des Partners gelebt hat, etwa weil er während dessen studierte, kann ebenfalls leer ausgehen, wenn es erkennbar an einer Motivation gefehlt hat, eine Arbeit aufzunehmen.

Geht einer jedoch fremd, kommt es sehr auf den Einzelfall an, ob es zu einem Ausgleich kommt oder ob er gekürzt wird oder ganz unterbleibt. Ein einmaliger Seitensprung dürfte nach der Rechtsprechung den Anspruch jedenfalls nicht gefährden.

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jetzt kommentieren? 23. September 2008

Riestern für Arme

Nach der Reform der Sozialsysteme kann es heute jedermann sehr schnell passieren, als Harz IV - Empfänger aufzuwachen. Schon nach einem Jahr Arbeitslosigkeit droht unvermeidlich ein Leben mit der Grundsicherung. Das man davon keine großen Sprünge machen kann, ist jedermann bekannt. Die dreihundertfünfzig Euro reichen bei ständig steigenden Preisen knapp zum Überleben, vorausgesetzt, es kommen keine unerwarteten Ausgaben auf einen zu. Wie man in einer solchen Situation noch Altersvorsorge betreiben soll, ist in der Tat ein großes Problem, obwohl es gerade dann besonders wichtig wäre. Jedes Jahr, das man mit Bezieher von Arbeitslosengeld II verbringt, senkt den künftigen Rentenanspruch unvermeidlich. Grund ist die Methode der Berechnung der späteren Rentenhöhe. Nur wer in einem Jahr das jeweilige Durchschnittseinkommen aller Arbeitnehmer erreicht, erhält einen vollen Punkt bei der gesetzlichen Rentenversicherung gut geschrieben. Liegt man darunter, werden entsprechende Prozente abgezogen. Das Arbeitsamt überweist jedoch nur den Mindestbetrag in die Rentenversicherung, der etwa einem Drittel von dem entspricht, was der Durchschnittsverdiener einzahlen würde. In Folge dessen sinkt ein bereits vorhandener Rentenanspruch im Laufe der Jahre, wenn nur noch unterdurchschnittliche Beiträge geleistet werden. Ist ein Ende der Arbeitslosigkeit nicht abzusehen, ist also eine Zusatzvorsorge dringend anzuraten, um den entstehenden Verlust wenigsten teilweise auszugleichen. Das geht auch als Harz IV - Empfänger, sofern man das Glück hat, zur Unterstützung etwas hinzu zu verdienen.Die Beiträge für eine Riester - Vertrag können nämlich von dem Zusatzverdienst insofern abgezogen werden, dass sie nicht auf die Unterstützung angerechnet werden. Im Idealfall zahlt also die Behörde für die private Altersvorsorge. Das lohnt jedoch nur bei einem Zusatzverdienst, der höher als vierhundert Euro ist. Andernfalls ändert sich auch nach Abzug des Mindestbeitrages nichts am Leistungsanspruch. Dieser so genannte Eigenanteil beträgt hier maximal zweitausendeinhundert Euro pro Jahr; wenigstens sechzig Euro pro Jahr müssen aber auf jeden Fall eingezahlt werden. Damit das ganze funktioniert, ist ein Hinzuverdienst von fünfhundertdreißig Euro erforderlich.

jetzt kommentieren? 16. September 2008

Sind Frührentner der Normalfall?

Glaubt man den Medien, hat die Erhöhung des Renteneintrittsalters keine große Auswirkung auf den tatsächlichen Renteneintritt, der angeblich im Durchschnitt mit einundsechzig Jahren erfolgen soll. Ob dies wirklich zutrifft oder ob es sich bei diesen Meldungen um Zeitungsenten handelt, bedarf der näheren Betrachtung.Zum einen muss man sich vor Augen führen, dass bereits seit geraumer Zeit das offizielle Rentenalter bei fünfundsechzig liegt. Wer früher seine Rente beantragt muss mit erheblichen und vor allem dauerhaften Abschlägen von seinem vollen Rentenanspruch leben. Dieser Abschlag bleibt auch nach dem Erreichen des regulären Renteneintrittsaltes erhalten. Nur Schwerbehinderte habe die Möglichkeit schon früher ohne Verluste in den Ruhestand zu gehen. Gerade diese Abschläge haben so manchen davon abgehalten, die Arbeit schon vorzeitig nieder zu legen. Immerhin sind pro Jahr das man früher geht, mehr als dreieinhalb Prozent Abzug fällig, eine erhebliche Summe, besonders wenn man ein eher niedrige Rente zu erwarten hat. In den letzten zehn Jahren ist daher das durchschnittliche Renteneintrittsalter um ein Jahr auf Dreiundsechzig gestiegen.

Die in den Medien verbreiteten Zahlen, dieser Durchschnitt läge bei runden zwei Jahren niedriger, gründen sich auf einer Berechnungsmethode, die das Ergebnis verfälscht. In dieser Zahl sind nämlich auch diejenigen Rentner enthalten, die auf Grund einer Erwerbsminderung in den Ruhestand gehen. Hier liegt das Eintrittsalter im Mittel bei nur fünfzig Jahren, wobei es leichte Abweichungen bei Männern und Frauen gibt. Zieht man diese Fälle mit in die Durchschnittsberechnung ein, erhält man tatsächlich einen Wert, wie er in der Presse oft verbreitet wird. Dies ist allerdings nicht nur ein Ärgernis und eine nachlässige Recherche, sondern hat durchaus ernste Konsequenzen. Gerade solche Meldungen haben dazu geführt, dass über eine Anhebung des Rentenalters erneut diskutiert wird. Es mehren sich die Stimmen, die jetzt gültige Grenze von siebenundsechzig Jahren nochmals anheben wollen. Dabei geht die Entwicklung eine ganz anderen Weg, wie die oben gezeigten Zahlen belegen.

jetzt kommentieren? 16. September 2008

Riestern auf Spanisch

Marode Rentensysteme sind nicht allein ein deutsches Problem. Auch andere Länder haben Schwierigkeiten, die gesetzliche Rentenversicherung in vollem Umfang aufrecht zu erhalten. Zwar existieren Länder wie die Schweiz oder die skandinavischen Staaten, denen dies allerdings sehr gut gelingt. Wer sich jedoch dazu entschlossen hat im sonnigen Süden zu leben, genauer gesagt in Spanien, ist in Sachen Rente nicht besser gestellt als zu Hause. Auch in Spanien hat sich der Staat Vorsorgemaßnahmen ausgedacht, die die gesetzliche Rentenversicherung ergänzen sollen. Die Durchschnittsrente, die jemand der dauerhaft in Spanien lebt und arbeitet erreichen kann, ist für ein sorgenfreies Alter entschieden zu niedrig; um sich etwas zu gönnen, reicht sie auf gar keine Fall. Selbst wer ein ganzes Leben lang dort den Höchstbeitrag einzahlt, erhält eine staatliche Altersversorgung, die seinem früheren entsprechend hohen Einkommen keinesfalls entspricht. Also muss auch derjenige, der eine zum Überleben ausreichende Rente erhalten würde, auf jeden Fall seinen gewohnten Lebensstandard einschränken, sprich, auch die Gutverdiener in Spanien müssen vorsorgen für die Zeit nach der Arbeit.Dank der europäischen Union haben auch deutsche Staatsangehörige das Recht, in Spanien, sofern sie dort dauerhaft leben, die dortigen Förderungen in Anspruch zu nehmen. Eine dieser Fördermöglichkeiten ist der so genannte Pensionsplan. Wer in ihn einzahlt kann zum Beispiel die Beiträge dazu in voller Höhe von der Steuer abziehen. Das ist auch für selbstständige Unternehmer, die dort ansässig sind, eine interessante Option. An das Geld, das man dort einzahlt, kommt man allerdings ähnlich wie bei Riester erst dann, wenn man das Rentenalter erreicht hat, genauer, wenn auch die gesetzliche Rente beantragt wurde. Bevor diese nicht ausgezahlt wird, kann auch das Geld des Pensionsplans nicht angegriffen werden. Das Rentenalter in Spanien liegt noch bei fünfundsechzig, so dass die Verträge üblicherweise bis zum Erreichen dieses Alters laufen. Ein Vorteil dieser Einrichtung ist, dass man bei Geldschwierigkeiten den Vertrag beitragslos weiterführen kann, ohne die bereits gezahlte Summe zu verlieren. Ganz einfach ist es übrigens, mit seinem Vertrag zu einem anderen Anbieter umzuziehen. Dies ist jederzeit ohne Verlust möglich.

Man kann auf diese Weise bis zu zehntausend Euro jährlich ansparen, sofern dieser Betrag nicht mehr als dreißig Prozent des zu versteuernden Einkommens ausmacht.

jetzt kommentieren? 12. September 2008

Rentenlücke schließen - Anfangen und Durchhalten

Die private Altersvorsorge ist wichtig, was inzwischen Allgemeingut geworden ist. Die gesetzliche Rentenversicherung wird auf lange Sicht nur noch für wenige als alleinige Absicherung ausreichen.Richtig vorzusorgen ist jedoch nicht unbedingt eine Kleinigkeit. Vielmehr bedarf es umfangreicher Vorbereitungen und viel Mühe, alle relevanten Informationen zu sammeln und das richtige für den persönlichen Bedarf auszuwählen. Man kann also viel falsch machen und trotz hoher Sparleistungen im Alter mit zu wenig Geld dastehen. Die häufigsten und entscheiden Fehler lassen sich jedoch leicht vermeiden. Voraussetzung ist, dass man sich ihrer bewusst ist.

Was niemals funktioniert, obwohl täglich Unzählige darauf hereinfallen, sind Angebote, die es am Markt gar nicht geben kann. Sicherheit und enormer Profit sind Protagonisten, die niemals zusammen auftreten können. Das sagt jedermann der gesunde Menschenverstand, aber allzu oft ist die Gier stärker als die Vernunft. Die Altersvorsorge ist keine Sache, bei der man sich hohe Risiken leisten kann. Gewagte Anlagen können das eingesetzte Kapital vernichten. Deshalb sollte man sich bei allen Angeboten genau anschauen, ob die versprochenen Renditen realistisch sind. Im Zweifel geht die Sicherheit vor, besonders im fortgeschrittenen Alter.

Trotzdem ist die Börse kein Tabu für die private Rente. Zwar birgt jedes Papier gewisse Risiken, aber es gibt zahlreiche Unternehmen, bei denen kein Totalverlust zu befürchten ist. Erfahrungsgemäß erholen sich Aktien auch nach einem steilen Absturz in einigen Jahren wieder. Da man bei der Rente langfristig spart, kann man diese Zeit aussitzen. Außerdem kann die Verlustgefahr durch Investitionen in Fonds minimiert werden.

Widerstehen sollte man der Versuchung, sich Geld von seinem Rentenkonto „auszuleihen”. Auch wenn die Versuchung groß ist, mit einem Teil des Geldes das neue Auto zu bezahlen oder endlich einmal in Urlaub zu fahren, muss man dies unbedingt vermeiden. Bis zum Eintritt ins Rentenalter ist dieses Geld tabu, sonst besteht die akute Gefahr, dass bis dahin auf dem Konto nichts mehr drauf ist.

Um nicht in eine Situation zu geraten, in der man gezwungen sein könnte, auf die Altersrücklagen zurück zu greifen, muss man sich unbedingt gegen alle wichtigen Risiken versichern. Tritt irgendwann eine Berufsunfähigkeit ein ohne dass man eine Absicherung dafür hat, ist von dem Ersparten schnell nicht mehr übrig. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Hauptverdiener vor der Zeit stirbt, ohne eine Lebensversicherung abgeschlossen zu haben.

Nicht scheuen sollte man sich, den Rat von Fachleuten anzunehmen. Man kann nicht überall Experte sein, und bei einem so wichtigen Thema ist guter Rat niemals zu teuer.

Wer zu lange mit der Vorsorge wartet, der muss umso mehr Geld aufbringen, da ihm der Zinseszinseffekt nicht helfen kann ein Vermögen aufzubauen. Wer in jungen Jahren mit dem Sparen anfängt, kann selbst mit kleinen Beträgen eine stattliche Summe ansparen.

jetzt kommentieren? 10. September 2008

Rente richtig berechnen

Die gesetzliche Rentenversicherung folgt einem einfachen Prinzip, ist aber im Detail äußerst kompliziert. Die seit einiger Zeit regelmäßig versandte Renteninformation bringt zwar etwas mehr Klarheit über die eigene Altersvorsorge, aber wie man selbst seine Rente berechnet um den individuellen Verlauf zu ermitteln, ist nicht ganz so einfach und diesem Bescheid nicht zu entnehmen. Nur wer über seine eigenen Ansprüche genau informiert ist, kann auch richtig für das Alter vorsorgen und die Rentenlücke gezielt und sicher schließen.Die Basis für die Rentenberechnung sind die so genannten Entgeltpunkte. Nur wer davon genug im Laufe seines Arbeitslebens ansammelt hat später auch eine angemessene Versorgung. Die Entgeltpunkte sind ein flexibles Instrument, die die ständigen Veränderungen der Einkommenssituation insgesamt abbilden und auf die Rentenansprüche übertragen. Basis für einen Punkt ist das aktuelle statistische Durchschnittseinkommen, das im Augenblick bei etwa dreißig Tausend Euro liegt. Wer dieses Einkommen erzielt, der erhält pro Jahr genau einen Entgeltpunkt. Wer weniger oder mehr verdient, dem wird ein entsprechender prozentualer Ab,- oder Aufschlag berechnet. Ein Punkt entspricht wiederum einer bestimmten Summe späterer Rentenzahlung, im Augenblick etwas über sechsundzwanzig Euro. Diese Summe wird bei gelegentlichen Rentenanpassungen erhöht, so zuletzt um einen Prozentpunkt in diesem Jahr. Wer also vierzig Berufsjahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat und jedes Jahr einen Entgeltpunkt erwerben konnte, erhält also später das vierzigfache dieses Betrages als Rente ausgezahlt. Die volle Summe gibt es aber nur dann, wenn man auch das gesetzliche Rentenalter erreicht hat. Geht man vorzeitig in den Ruhestand, muss man erhebliche Abschläge hinnehmen. Auch ist zu beachten, dass Renten die über dem jährlichen Freibetrag liegen, versteuert werden müssen.

Eine so gleichförmigen Verlauf wird jedoch kein Versicherter vorzuweisen haben. Es wird Zeiten geben, in denen man, zum Beispiel in der Lehre, wenig verdient und Zeiten in denen man kürzer oder länger arbeitslos ist. Auch während eines Studiums hat man in der Regel kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Dennoch werden bestimmte Zeiten für die spätere Rentenzahlung berücksichtigt. Für die Auszeit zwecks Kindererziehung bekommen Frauen beispielsweise pro Jahr einen Punkt gutgeschrieben, auch wenn sie kein Einkommen in dieser Zeit haben. Andere Fehlzeiten können nicht ohne weiteres für die spätere Rente kalkuliert werden, da sie erst auf Grundlage der im gesamten Leben erworbenen Entgeltpunkte berechnet werden können, also erst zum Zeitpunkt des Rentenantrags. Auch Rentenerhöhungen lassen sich nicht prognostizieren. So bleibt eine genaue Berechnung der Versorgungslücke ein schwieriges Unterfangen. Letztlich muss man schätzen und besser etwas zu viel als zu wenig für die private Altersvorsorge tun.

jetzt kommentieren? 06. September 2008

Kontoauszug der Rentenversicherung

Seit einigen Jahren werden alle gesetzlich Rentenversicherten jährlich über ihre Ansprüche informiert. Diese Praxis wurde eingeführt, um zu vermeiden, dass wie vorher häufig geschehen, erst beim Rentenantrag Beitragslücken auffallen oder gar völlig falsche Vorstellungen herrschen, wie hoch der Rentenanspruch tatsächlich ist. Letzeres ist jedoch eine höchst wichtige Information, die man so früh wie möglich erhalten muss. Nur dann kann man die so genannte Rentenlücke auch sicher schließen, wenn man weiß, wie groß diese ist. Hat man das Rentenalter bereits erreicht, ist es für Vorsorgemaßnahmen zu spät und für viele wird der Ruhestand in finanzieller Hinsicht alles andere als ein Genuss. Auch Beitragslücken können leicht entstehen. Gerade Ausbildungszeiten werden oft nicht erfasst; ebenso können Meldungen von Arbeitgeber fehlen oder nicht korrekt eingetragen worden sein. Je weiter ein solches Ereignis zurück liegt, desto schwerer wird es dann, fehlende Belege aufzutreiben. Daher wird nun regelmäßig jeder, der in der in einer gesetzlichen Rentenversicherung Mitglied ist, jährlich über den aktuellen Stand seiner Ansprüche informiert. Keinen Information erhalten nur solche Personen, die das siebenundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die nicht wenigsten fünf Beitragsjahre vorzuweisen haben.Neu ist bei der aktuellen Renteninformation, dass die Berechnung des Rentenanspruches nicht mehr generell auf das fünfundsechzigste Lebensjahr ausgerichtet ist, sondern nach dem persönlichen Renteneintrittsalter, das nunmehr je nach Geburtsjahr weiter in der Zukunft liegen kann. Für viele Versicherte ist dies die erste konkrete Information darüber, ab welchem Datum ihnen eine ungekürzte Rente zusteht.

Aus der Ausstellung können noch weitere Informationen entnommen werden. So kann man ablesen, wie hoch die Rente wäre, hätte man bereits jetzt das Renteneintrittsalter erreicht. Wichtig ist die Aufstellung über alle Beiträge, die bisher in das Rentenkonto eingezahlt wurden. Die Berechnung der individuellen Rente erfolgt auf Basis des Durchschnittsverdienstes der letzten 5 Jahre, bezogen auf das persönliche Rentenalter. Zusätzlich erhält man zwei weitere Berechnungen an die Hand, die zeigen, wie sich eine Rentenerhöhung auf das Ergebnis auswirken würde.

jetzt kommentieren? 03. September 2008

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