Monatsarchiv für November, 2008
In den letzten Jahren mussten die Deutschen eine Vielzahl von Reformen über sich ergehen lassen. Einen Großteil davon betraf die Sozialsystem, die mit Renten,- und Gesundheitsreformen an die neue Zeit angepasst werden sollten. Auch Harz IV stammt aus dieser Reformzeit. Die Sozialsysteme sollten dadurch nicht nur bezahlbarer, sondern auch gerechter und effizienter werden. Ob dies gelungen ist, darüber mag man streiten. Ob die Bürger mit dem neuen Zustand glücklich sind, steht jedoch auf einem anderen Blatt. Um genau diese Frage zu klären, hat man die Stimmung in einer umfangreichen Befragung erfasst. Das Ergebnis ist jedoch für die Verantwortlichen der Reformpakete wenig erbaulich, denn nie war die Bevölkerung mit dem sozialen Netz unzufriedener als zum jetzigen Zeitpunkt.Bei der Befragung wurde den Bürgern eine Skala vorgelegt, auf der sie eine Bewertung von eins bis zehn zu der jeweiligen Frage abgeben konnten. Die Gesamtnote, die die sozialen Systeme dabei erhalten haben, liegt fast genau in der Mitte, beim Wert Fünf, wobei die Note im Osten noch etwas schlechter ausfällt als im Westteil der Republik. Aber nicht nur die Sozialsysteme, sondern auch andere wichtige öffentliche Bereiche schnitten insgesamt schlecht ab. So sind die Bürger mit dem Zustand des Bildungssystems genauso wenig einverstanden wie mit ihrer persönlichen wirtschaftlichen Lage. Da wir Deutschen ja bekanntlich keine ausgeprägten Optimisten sind, verwundert es nicht, dass hier die Noten noch etwas schlechter ausfallen als bei unseren europäischen Nachbar. Ganz besonders unzufrieden sind die Bürger übrigens mit dem System der gesetzlichen Rentenversicherung. Von Gedanken an eine sichere Rente hat sich die Mehrheit inzwischen verabschiedet, was wohl auch eine sehr realistische Einschätzung der tatsächlichen Lage ist.
Die gesetzliche Rentenversicherung kann zwar im Augenblick ihre Rücklage etwas aufstocken, da die Arbeitslosenquote im Verhältnis zu den Vorjahren relativ niedrig ist. Von einer Senkung der Beiträge zur Rentenversicherung sind wird deshalb aber trotzdem noch weit entfernt. Langfristig, als in etwa zehn bis fünfzehn Jahren, rechnet die Politik jetzt schon mit einem Beitrag, der noch höher als der aktuelle ist, selbst wenn zwischenzeitlich eine Senkung erfolgen sollte. Die Rente deckt auch bei immer weniger Rentner den tatsächlichen finanziellen Bedarf, eine Entwicklung, die sich noch erheblich verstärken wird. In fünfzehn Jahren soll der Anteil der gesetzlichen Rente an bei den Altersbezügen deutlich unter die Fünfzig - Prozent - Marke rutschen.
Kein Wunder, dass sich immer weniger Bürger auf dieses System der Altersvorsorge verlassen. Nur noch etwa fünfundzwanzig Prozent bauen allein auf die gesetzliche Rente, wenn es um die finanzielle Versorgung im Ruhestand geht.
Je geringer das persönliche Einkommen ist, desto größer wird auch die Unzufriedenheit mit den Sozialsystemen. Dabei ist gerade die Generation besonders betroffen, die im Augenblick die Hauptlast der Beiträge aufbringen muss.
Ein guten Teil der schlechten Stimmung kann man auf die Einkommensentwicklung zurückführen. Die Verteilung der Einkommen wird immer ungerechter; während die zehn Prozent Spitzenverdiener ihre Einnahmen ständig erhöhen können und ihr Vermögen ebenfalls überdurchschnittlich wächst, haben die zwanzig Prozent am unteren Ende der Skala immer weniger zum Leben übrig. Die so genannte Unterschicht, jedenfalls wenn man sie an Hand des Einkommens ermittelt, wächst also kontinuierlich.
Die Unzufriedenheit mit der persönlichen Situation und den staatlichen Leistungen hat einen unmittelbaren Einfluss auf die Haltung zur Demokratie, die umso schlechter bewertet wird, je weniger Bildung und Einkommen die Befragten haben.
30. November 2008
Die Sozialverbände haben sich aktuell zur Lage der deutschen Rentner geäußert. Sie sind zu dem Schluss gekommen, dass es den Rentner deutlich schlechter geht, als dies offiziell dargestellt wird. Die Rentenhöhe ist im Schnitt wesentlich niedriger, als dies den offziellen Zahlen zu entnehmen ist. Betrachtet man beispielsweise die Rentenhöhe in den westlichen Bundesländern, so wird schnell klar, dass ein Großteil der Senioren kaum genug Geld zum Leben übrig hat. So bekommen über vierzig Prozent der männlichen Rentner monatliche Bezüge von der gesetzlichen Rentenversicherung, die unter der Neunhundert - Euro - Grenze liegen. Bei Frauen sieht es sogar noch wesentlich dramatischer aus - hier sind über neunzig Prozent der Rentnerinnen betroffen und müssen mit weniger als eintausend Euro im Monat auskommen. Diese Entwicklung ist nach Ansicht der Sozialverbände noch lange nicht abgeschlossen. Vielmehr wird Altersarmut in Zukunft zu einem Massenphänomen werden, wenn man jetzt keine Gegenmaßnahmen ergreift. Die Regierung behauptet indessen, das Altersarmut weder jetzt noch in Zukunft ein ernst zu nehmendes Problem darstellen wird und verweist dabei auf die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge.Allein die zu erwartenden Rentenerhöhungen zweigen, dass das Nettoeinkommen der Rentner stetig sinkt. Die für das kommende Jahr geplante Aufstockung der Renten um knapp drei Prozent gleicht noch nicht einmal die Inflationsrate aus. Für die folgenden Jahre wird sogar noch eine deutlich geringere Rentenanpassung erwartet. Außerdem muss man dabei in Betracht ziehen, dass dies keine Nettoerhöhungen sind, sondern die Rentenerhöhung wird weitgehend dadurch erreicht, dass der so genannte Riesterfaktor ausgesetzt wird. Konkret bedeutet dies, dass der normalerweise auf Grund der Rentenreform beschlossene steuerpflichtige Anteil in diesen Jahren nicht erhöht wird. Das nutzt jedoch nur den Rentnern, die überhaupt mit ihrem Einkommen den Steuerfreibetrag überschreiten, was tatsächlich nur eine Minderheit betrifft. Außerdem wird diese Erleichterung ab 2011 wieder rückgängig gemacht und sogar noch verstärkt, da dann sowohl der Riesterfaktor wieder voll greift und der so genannte Nachholfaktor noch eine zusätzliche Belastung darstellen wird. Bei den Rentnern fehlt zudem ein Ausgleich, wie er Arbeitnehmern gewährt wird, indem etwa die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gesenkt werden. Die Rentner dagegen müssen Mehrbelastungen wie einen höheren Krankenkassenbeitrag ab dem nächsten Jahr alleine tragen.
27. November 2008
Nicht jeden Rentner hält es im Ruhestand in der oft kühlen und regnerischen Heimat. Immer mehr Senioren verbringen ihren Lebensabend zeitweise oder gar vollständig im Ausland, bevorzugt in wärmeren Gefilden. Die gute Nachricht zur Rente: die kann man in aller Regel mit in die Sonne nehmen.Auswandern auf Zeit
Wer Deutschland nicht auf Dauer verlässt, sondern beispielsweise nur vor dem unfreundlichen Winter flieht, der hat auf gar keinen Fall ein Problem mit seiner Rentenzahlung. Diese wird wie gewohnt in der Heimat aus das Konto überwiesen. Wer dies möchte, kann die Rentenversicherung sogar veranlassen, die Rente auf ein Konto am Aufenthaltsort anzuweisen.
Auswandern auf Dauer
Wer sich entschließt, nicht mehr nach Deutschland zurück zu kehren, der kann eventuell mit der gesetzlichen Rentenversicherung Schwierigkeiten bekommen. Im Schlimmsten Fall kann sogar der Anspruch auf die Rentenzahlung entfallen oder sie wird möglicherweise gekürzt. Das ist abhängig von der Natur der Rente, die man bezieht, aber auch vom Alter und dem Zielland, das man sich ausgesucht hat. Bevor man sich also zu einem solchen Schritt entschließt, sollte man sich bei seinem Rentenversicherer gründlich informieren.
Auslandsaufenthalt als Erwerbsgeminderter
Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, der kann nur unter der Voraussetzung mit einer Fortzahlung im Ausland rechnen, wenn die angeschlagene Gesundheit der Grund für den Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente gewesen ist. Ansonsten wird er keine weiteren Zahlungen im Ausland erhalten, da der Rentenversicherungsträger nicht überprüft, ob auch im Aufenthaltsland keine geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Eine Ausnahme gilt nur bei einem Aufenthalt in solchen Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, also zum Beispiel allen Mitgliedsländern der europäischen Union.
EU-Renten gleichgestellt
Innerhalb der europäischen Union bestehen mit allen Ländern, wie erwähnt, Sozialversicherungsabkommen. Das bedeutet, dass eine Rente, die in einem Mitgliedsland erworben wurde, auch von allen anderen Ländern anerkannt wird. Es dürfen keine Kürzungen oder eine Einstellung der Zahlung erfolgen, solange man sich in einem der Mitgliedsländer aufhält. Das ist eine gute Nachricht für alle, die sich das beliebte Spanien als zeitweisen oder dauerhaften Wohnsitz ausgesucht haben. Da Spanien EU - Mitglied ist, spielen deutsche Gesetze, die eine Rentenzahlung davon abhängig machen, dass man sich im Inland aufhält, keine Rolle.
26. November 2008
Die so genannte Wirtschaftsweisen haben sich in einem Gutachten auch zur Altersvorsorge geäußert. Die Wirtschaftsweisen bestehen aus den führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstituten, die jährlich eine Prognose zu Wirtschaftsfragen abgeben.Das Ergebnis ist, das es nach Ansicht der Institute keinen Anhaltspunkt dafür gibt, dass man durch private Altersvorsorge sicherer vor Altersarmut wäre, als durch die gesetzliche Rente.
Daher fordern die Wirtschaftsweisen, dass alle Selbstständigen dazu verpflichtet werden sollen, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, sofern sie keine nachgewiesene private Altersvorsorge betreiben. Das soll vor allen Dingen den so genannten Einzelkämpfern unter den Selbstständigen helfen, im Alter nicht auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Dabei soll der privaten Altersvorsorge keine Priorität eingeräumt werden. Anders als viele vermuten, scheint diese keine bessere Alternative für eine sorgenfreies Alter zu sein. Die gesetzliche Rentenversicherung, die nach dem Solidaritätsprinzip aufgebaut ist, gibt die gleiche Sicherheit für eine ausreichende Versorgung im Alter; so sehen es jedenfalls die Wirtschaftsexperten, die sich dabei auf ein Gutachten stützen, dass kürzlich private Altersvorsorgemaßnahmen mit der gesetzlichen Rente verglichen hat und dabei zu dem Schluss gekommen ist, dass beide gleich effizient seinen. Die Experten sehen in der staatlich geförderten Altersvorsorge für Unternehmer, der so genannten Rürup - Rente, offensichtlich keine ausreichende Vorsorge für das Alter und Schutz vor Altersarmut von Selbstständigen. Daher sollen diese Personen künftig auch in den Genuss einer Riester -Förderung kommen, jedenfalls dann, wenn sie nicht sowieso freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sind.
Altersarmut betrifft jedoch nicht nur Selbstständige, sondern bedroht auch viele sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Durch die Ausweitung des Niedriglohnsektors können diese Gruppen künftig ohne zusätzliche Hilfen keine ausreichend hohen Rentenansprüche aufbauen. Ein Mindestlohn ist nach Ansicht der Experten jedoch der falsche Weg, um dieses Problem zu lösen. Die Begründung dafür ist auch durchaus einleuchtend. Nicht nur, dass durch einen Mindestlohn möglicherweise Arbeitsplätze verloren gehen. Er würde in aller Regel nicht ausreichen, um in den maximal mögliche Beitragsjahren ausreichend Punkte zu sammeln, um überhaupt einen Rentenanspruch zu erhalten, der oberhalb der gesetzlichen Grundsicherung liegt.
24. November 2008
Auch auf dem Finanzmarkt gibt es Trends, so wie auf jedem anderen Markt auch. Man sollte sich mit ihnen auseinander setzen, wenn man ein langfristiges finanzielles Ziel verfolgt wie zum Beispiel die private Altersvorsorge. Auch wenn sich ein Trend vielleicht erst in vielen Jahren bemerkbar machen wird, so hat er dennoch Auswirkungen auf die eigene Vermögensanlage.Um eine private Altersvorsorge kommt heute niemand mehr herum, da die Rente ganz entgegen früheren Beteuerungen keineswegs sicher ist. Viel mehr als eine Grundsicherung werden die meisten von uns später nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Das ergibt sich ganz einfach aus der demoskopischen Entwicklung. In zwanzig Jahren werden zwei Beitragszahler einen Rentner versorgen müssen. Das das Rentenniveau also weiter absinken wird steht fest, außer man erhöht die Beiträge entsprechend, was jedoch kaum zu erwarten ist.
Da man also maximal ein Drittel seines Bedarfs aus der gesetzlichen Rente wird decken können, muss man für den Rest selbst sorgen.
Die zu erwartenden steigenden Ausgaben für höhere Steuern und Beiträge machen eine private Altersvorsorge jedoch nicht einfacher, da der Staat ständig den Bürger Mittel abzieht, die sie dringend für Sparleistungen benötigen würden. Damit man mit dem, was übrig bleibt, etwas sinnvolles anfangen kann, muss man sich gründlich informieren und auf dem Laufenden bleiben, damit man keine Chance zum Sparen und für mehr Rendite verpasst.
Der Aktienmarkt beispielsweise wird nicht mehr erste Wahl für die Altersvorsorge sein, da die Finanzkrise, bei der uns das Schlimmste vermutlich noch bevorsteht, die Kurse in den Keller gebracht hat. Man wird genau hinsehen müssen, welche Branchen und Firmen in Zukunft noch Wertsteigerungen erwarten lassen. Sich irgendeinen Fonds auszusuchen wird nicht mehr genügen um an der Börse Gewinne zu machen. Daher muss man mehr Zeit und Energie aufwenden, um sich mit einzelnen Wertpapieren zu beschäftigen, bevor man sein Geld dort anlegt. Nur was man gründlich geprüft hat, sollte in die engere Wahl kommen. Ein Markt der sich noch entwickeln könnte, ist der ökologische. Im Zuge des Klimawandels und des neuen Bewusstseins für unsere Verantwortung für die Umwelt könnten hier noch echte Chancen warten.
20. November 2008
Auch wer kein Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung ist, hat die Möglichkeit sich dort freiwillig zu versichern. Das kann sinnvoll sein, um einen Rentenanspruch zu erhalten oder zu erhöhen.Wer in seinem Leben beispielsweise nur kurze Zeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, muss im Alter ohne gesetzliche Rente leben. Das trifft nach wie vor auf viele Hausfrauen zu, die gar nicht oder nur wenig gearbeitet haben. Wer nicht die Mindestbeitragszeit erreicht, der verliert dann auch die schon eingezahlten Beiträge und erhält keine Rente. Auch wer die lange genug eingezahlt hat, bekommt vielleicht nur eine sehr kleine Altersrente, die man durch freiwillige Beiträge aufbessern kann. Wer sich nach einem Angestelltenverhältnis irgendwann selbstständig macht, der kann seinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente verlieren, wenn er nicht weiter Beiträge zahlt.
Diese Fehlzeiten und einen drohende Minirente kann man ausgleichen beziehungsweise verhindern, wenn man weiterhin in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Das ist ohne großen bürokratischen Aufwand möglich. Man muss die Rentenversicherung lediglich davon in Kenntnis setzen, dass man weiterhin einzahlen will. Dabei hat man sogar in gewissem Umfang die Wahl, wie hoch der Beitrag sein soll. Man muss allerdings wenigstens den vorgeschriebenen Mindestbeitrag leisten, der im Augenblick bei knapp achtzig Euro im Monat liegt. Es gibt auch eine Obergrenze, die etwas über eintausend Euro beträgt. Im letzten Jahr machten von der Möglichkeit, freiwillig Beiträge zu leisten, über vierhundert Tausend Menschen Gebrauch.
Wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt, für den lohnt es sich besonders, freiwillig den vollen Rentenbeitrag einzuzahlen. Da der Arbeitgeber grundsätzlich nur einen verminderten Rentenbeitrag von fünfzehn Prozent abführen muss, kann man hier die Chance für wenig mehr Geld nutzen, sich eine vollen Rentenanspruch zu sichern. Aber man erhält dann nicht nur mehr Rente, sondern kann auch alle anderen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen, zum Beispiel Reha - Maßnahmen.
18. November 2008
Die Rente ist im Details sehr viel komplizierter, als ihr ansonsten einfaches Prinzip vermuten lässt. Nicht nur die Beiträge spielen für die spätere Rentenhöhe eine wichtige Rolle, sondern auch eine Reihe anderer Faktoren. Eine davon ist die so genannte Zurechnungszeit. Die hilft vor alle Dingen den insgesamt über zwei Millionen Erwerbsgeminderten und Hinterbliebenen, ihre Rente zu erhöhen.Die Zurechnungszeit ist eine beitragsfreie Zeit, die jedoch einen Einfluss auf die Rentenhöhe hat. Sie ist deshalb für die genannten Personengruppen wichtig, da beispielsweise Erwerbsgeminderte bei Eintritt in die Erwerbsminderungsrente oft noch relativ jung sind. Das bedeutet natürlich, dass noch nicht ausreichend Gelegenheit bestand, genug Beiträge auf dem Versicherungskonto bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu sammeln. Die Zurechnungzeit dient dazu, die fehlenden Beitragszahlungen sozusagen zu simulieren und auf diese Weise das Rentenkonto zu erhöhen. Es wird genauer gesagt die Erwerbsminderungsrente so berechnet, als ob er bis zu seinem sechzigsten Geburtstag regelmä?ig die Beiträge gezahlt hätte, die er vor dem Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt hat. Genauso wird bei Hinterbliebenen verfahren, wenn der Partner stirbt, bevor er seinen sechzigsten Geburtstag feiern konnte.
Das bedeutet konkret, dass im Schnitt jeder der Betroffenen durch diese fiktiven Beitragszeiten knapp zehn Entgeltpunkte zusätzlich auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben bekommt. Ein Entgeltpunkt ist eine Ma?einheit zur Berechnung der späteren Rente. Eine Punkt erhält jeder Versicherte, der ein durchschnittliches Einkommen hat und ein Jahr lang Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt. Das bedeutet wiederum in Zahlen, dass die Durchschnittsrente eines Erwerbsgeminderten dadurch um etwa zweihundertfünfzig Euro höher ausfällt, als sie nach seinen tatsächlich geleisteten Beiträgen eigentlich sein müsste.
18. November 2008
Wer einen so genannten Midijob ausübt, das heißt, er verdient mehr als eine 400-Euro-Kraft aber weniger als achthundert Euro im Monat, der hat bei der Rente gewisse Vorteile. Diese Art des Beschäftigungsverhältnisses gibt es mittlerweile schon einige Jahre. Etwa ein Million Arbeitnehmer sind auf dieser Basis inzwischen angestellt. Es ist der klassische Halbtagsjob im unteren Lohnsegment, wie es für die Gastronomie und zahlreiche andere Branchen typisch ist. Man genießt allerdings im Gegensatz zum 400-Euro-Jobber den Vorteil, dass man in vollem Umfang sozialversichert ist. Dies sogar mit einem spürbaren Vorteil gegenüber Vollzeitbeschäftigten beziehungsweise solchen Arbeitnehmern, die mehr als achthundert Euro verdienen. Der Arbeitnehmer zahlt nämlich im Verhältnis geringere Beiträge zu den Sozialversicherungen, während der Arbeitgeber für den Beschäftigten den vollen Arbeitgeberanteil abführen muss.Das ist vor allem für die ein spürbarer Vorteil, die gerade etwas mehr als vierhundert Euro verdienen. Die Ersparnis beim Beitrag zur Rentenversicherung fällt netto nämlich umso höher aus, je näher man an dieser Verdienstgrenze ist.
Das ganze hat natürlich auch eine Schattenseite. Da nur nicht der volle Beitrag zur Rente gezahlt wird, fällt diese später dann auch entsprechend geringer aus. Aber es gibt auch hier die Möglichkeit, genau wie bei 400-Euro-Jobs, den Rentenbeitrag auf den vollen Satz aufzustocken. Das funktioniert dort genauso wie bei geringfügig Beschäftigten, indem man den Arbeitgeber schriftlich informiert. Der Arbeitgeber darf sich dagegen nicht wehren, sondern muss den entsprechend höheren Beitrag auf Wunsch des Arbeitnehmers abführen. Dadurch erwirbt der Midijobber auch den vollen Rentenanspruch entsprechend seinem Verdienst.
14. November 2008
Die Legenden um die Rente sind noch nicht vollständig. Im ersten Teil haben wir schon einige Irrtümer aufgeklärt. Daran knüpfen wir hier an.Eine weiteres Missverständnis betrifft das so genannte Babyjahr. Hartnäckig hält sich die Vorstellung, dass man für jedes Jahr, dass man mit Kindererziehung zubringt ohne dabei einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, Geld erhält. Das ist nur für einen noch ganz kleinen Teil von Müttern zutreffend, nämlich solche, die vor dem Jahr Neunzehnhunderteinundzwanzig geboren wurden. Alle Mütter die jünger sind, erhalten so genannte Kindererziehungszeiten angerechnet. Das bedeutet, dass sie so gestellt werden, als würden sie Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abführen. Insgesamt erhält man drei Jahre für die Rente gut geschrieben. Eine Rente daraus erhält man später jedoch nur dann, wenn man auch wenigstens fünf Jahre Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung war, wobei die Kindererziehungszeit angerechnet wird.
Manche glauben, sie erhalten ohne weiteres Zutun ab dem Eintritt ins offizielle Rentenalter ihre Rente automatisch überwiesen. Das ist definitiv falsch. Rente erhält nur, wenn er sie auch beantragt. Das gilt auch für alle anderen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Da die Bearbeitung eines Rentenantrags Zeit in Anspruch nimmt, sollte man ihn schon einige Monate vorher stellen.
Das Frauen früher in Rente gehen können, ist prinzipiell zutreffend. Das sie es bereits im Alter von sechzig Jahren können, ohne das von der Rente Abzüge in Kauf nehmen müssen, ist nur zum Teil richtig. Das können nur diejenigen, die Geburtsjahrgang Neunzehnhunderteinundfünfzig oder älter sind. Wer jünger ist, muss einen Abschlag in Kauf nehmen, wenn er schon mit sechzig in Rente will und das auch nur dann, wenn man wenigstens fünfzehn Jahre Wartezeit nachweisen kann und nach dem Vierzigsten mindestens zehn Jahre Beiträge gezahlt hat.
Das die Rente versteuert werden muss, ist zwar grundsätzlich richtig, jedoch muss man hier genau differenzieren. Das ist einmal abhängig vom Jahr, in dem man in Rente geht. Je später man die Rente beantragt, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil. Dieser wird einmalig im ersten Jahr des Rentenbezugs festgelegt. Wirklich betroffen von einer Rentenbesteuerung sind meist nur diejenigen, die außer ihrer Rente noch über ein größeres Vermögen oder anderweitige Einnahmen verfügen.
Ein einmal festgesetzter Versorgungsausgleich nach einer Scheidung ist in der Regel tatsächlich, wie es weit verbreitete Meinung ist, unabänderlich. Ein paar juristische Tricks gibt es jedoch, hier noch etwas zu ändern. Im Einzelfall sollte man sich an einen spezialisierten Anwalt wenden.
Falsch ist hingegen, dass in Anspruch genommene Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Rentenkürzung führen würden. Tatsächlich hat dies keinerlei Einfluss auf die spätere Rente.
Unzutreffend ist auch, das man, wählt man irgendwann den Weg in die Selbstständigkeit und scheidet als Pflichtmitglied aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus, sich seine Beiträge auszahlen lassen kann. Grundsätzlich werden keinerlei Beiträge wieder ausgezahlt. Auch der Selbstständige erhält ab Eintritt ins Rentenalter eine seinen Beiträgen entsprechende Rente.
11. November 2008
Die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung ist oft angezweifelt worden. Besonders in Zeiten des Börsenbooms wurden immer wieder Stimmen laut, die den im Verhältnis zur damaligen Börse geringen Ertrag der Rente kritisierten. Das ist im Zeichen der Finanzkrise kein sehr schlagendes Argument mehr. Trotzdem meldet sich gerade jetzt wieder ein privates Finanzinstitut mit Kritik zu diesem Thema. Angeblich wäre die Berechnungen, die die führenden Wirtschaftsinstitute zur Rendite der Rente angestellt haben, unzutreffend. Die dort ermittelten Werte würde zu hoch liegen. Die tendenziell zu günstige Bewertung der Rentenversicherung wurde ebenfalls in dem Bericht angesprochen. In den Berechnungen würden zum Beispiel diverse Risiken fehlen, die sich auf den Gesamtertrag auswirken würden. So wären inzwischen viele Leistungen heraus gefallen und auch die Beiträge würden inflationsbereinigt immer höher werden. Gerade die jüngere Generation hätte daher von der Rentenkasse nicht wesentlich mehr zu erwarten, als sie an Beiträgen vorher eingezahlt hätte.Gegen diese Vorwürfe lässt sich mit einer Renditeberechnung angehen. Trotz steigender Beiträge würden die späteren Rentner immer noch mehr zurückbekommen, als sie selbst eingezahlt hätten. Wer in dreißig Jahren in Rente geht, der kann nach dieser Berechnung etwa mit einer durchschnittlichen Rendite von knapp drei Prozent rechnen, Frauen sogar noch mit etwas mehr. Wer in diesem Jahr in den Ruhestand geht, der kommt sogar in den Genuss von etwa dreieinhalb Prozent Gesamtertrag.
Unbestritten ist jedoch, das die Rendite langfristig sinken wird, aber dennoch immer noch positiv bleibt. Das trifft auf alle Gruppen zu, sowohl Männer als auch Frauen, egal ob sie alleine leben oder verheiratet sind. Auch ist zu bedenken, dass die Rentenversicherung nicht nur eine Altersvorsorge bereitstellt, sondern auch in vielen anderen Fällen Leistungen erbringt, auf die zumindest theoretisch jedermann einmal angewiesen sein könnten. Dazu gehört etwa die Erwerbsminderungsrente oder Rehabilitationsleistungen.
10. November 2008
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