Monatsarchiv für April, 2009

Gesetzlich versichert mit privaten Leistungen!

Manche Akademiker bleiben aus unterschiedlichen Motiven in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Grund kann sein, dass das Mindesteinkommen von 4.050 Euro pro Monat noch nicht erreicht wird Andere finden keine Zeit sich über einen Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die Private zu informieren. So verbleiben die Akademiker in der Gesetzlichen und ärgern sich über die hohen Beiträge, für die es immer dürftigere Leistungen gibt. Doch der Schutz, welchen die gesetzliche Krankenkasse bietet, lässt sich mit wenig finanziellem Aufwand erweitern.

 

Vor allem die Zahnsanierung kann einem Krankenkassenmitglied teuer zu stehen kommen. Selbst wer sich nicht die allerteuersten Materialien in den Mund verbauen lässt, muss viel Geld dazu zahlen. Die andere, weitaus schlechtere Alternative ist, nichts machen zu lassen. Je nach Kasse übernimmt diese 50 bis 65 Prozent der Kosten für Zahnersatz. Mittlerweile sind knapp 12 Millionen Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen über einen Zusatztarif für Zähne abgesichert. Die meisten Krankenkassen bieten entsprechende Policen von einer Versicherung an, mit der eine Kooperation besteht. Doch ein derartiges Angebot sollte genau geprüft werden. Oft sind andere Versicherungsgesellschaften was eine Zahnzusatzversicherung angeht preiswerter, oder bieten bessere Leistungen an. Wichtig ist zu wissen, dass die Zusatzversicherungen nicht die kompletten Kosten tragen. Auch ist entscheidend wie hoch der Eigenanteil bei einer Zahnsanierung für die Versicherten ausfällt. Je nach alter und Geschlecht, kostet eine solche zusätzliche Zahnersatzversicherung zwischen 15 und 40 Euro im Monat.

 

Eine weitere Option ist sich als Kassenpatient eine Zusatzversicherung für die stationäre Behandlung zu leisten. Auch wenn die Werbung für derartige Policen etwas anderes insistiert, der Status von einem Privatpatienten wird dadurch nicht erreicht. Da mittlerweile immer mehr Operationen ambulant stattfinden, sollte ein Tarif gewählt werden, der auch die kurzen Aufenthalte in der Klinik beinhaltet. Derartige Zusatzpolicen sind mit Optionen wie frei Arztwahl oder Einzelzimmer ausgestattet. Bei derartigen Fragen sollte jeder Kassenpatient selbst entscheiden, worauf er Wert legt. Die Monatliche Beiträge sind abhängig, welches Leistungspaket gewählt wurde. Versicherungen bieten mittlerweile auch Paketlösungen an, die einen Zahnzusatzversicherung und eine für das Krankenhaus beinhalten.

jetzt kommentieren? 25. April 2009

Altersicherung für Selbstständige

Renteexperten sind sich weitgehend einig, dass Selbstständige ohne verpflichende Altersvorsorgemassnahmen Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung werden müssen. Das ist das Ergebnis einer gerade zu Ende gegangenen Tagung von Sozialexperten.

Seit den Neunziger Jahren hat auch in Deutschland der so genannte Neoliberalismus verstärkt Einzug gehalten. In der Folge wurde nicht nur die Globalisierung hierzulande voran getrieben, sondern gleichzeitig der Sozialstaat zurück gebaut. Gleichzeitig verschwanden immer mehr der klassischen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjobs, die bis dato der Normalzustand gewesen waren. Viele gingen daher, freiwillig oder unfreiwillig, den Weg in die Selbstständigkeit. Der Anteil der Selbstständigen hat seit dieser Zeit ganz erheblich zugenommen. In den letzten Jahren stellt sich für Sozialexperten daher immer dringlicher die Frage, wie man die Altersvorsorge dieser wachsenden Gruppe sichern könnte. Viele dieser Kleinunternehmer sind nämlich aus eigener Kraft wohl kaum in der Lage, die wesentlichen Vorsorgeleistungen für Alter und Erwerbsunfähigkeit selbst zu bewältigen. Ein gutes Drittel der Betroffenen hat laut Statistik ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen von etwas über eintausend Euro.

Um Versicherungslücken zu vermeiden und die Vorsorge dieser Gruppe abzudecken, treten Experten vermehrt für eine Pflichtversicherung ein. Diese soll auch den Wechsel zwischen abhängiger und selbstständiger Tätigkeit erleichtern und Nachteile dabei vermeiden helfen.

Gruppen die über eine berufsständische Versorgung verfügen wie zum Beispiel Anwälte, wären von dieser Neuerung nicht betroffen, da sie ausreichend versorgt sind. Das gleiche gilt für alle Beamte, die ebenfalls eine eigene Altersvorsorge haben und keine zusätzliche benötigen.

Nach einer Gutachten wäre die Rentenversicherung jedoch für die oben genannten Selbstständigen die bessere Alternative zur Vorsorge als eine private Absicherung. Die Experten erwarten die Einführung der neuen Pflichtversicherung in der nächsten Legislaturperiode. Nicht ganz von der Hand zu weisen ist dabei allerdings der Verdacht, dass man für die gesetzliche Rentenversicherung, die sich als Modell längst überlebt hat, lediglich neue Beitragszahler sucht. Anders ist kaum zu erklären, dass man auch das bisher bestehende Privileg selbstständiger Handwerker abschaffen will, sich nach achtzehn Jahren aus der Rentenversicherung verabschieden zu dürfen.

 

jetzt kommentieren? 01. April 2009