Noch mehr Leistung von der Rentenversicherung
Mit der Altersrente und Reha-Leistungen sowie der Erwerbsminderungsrente ist das Leistungsangebot der gesetzlichen Rentenversicherung jedoch noch lange nicht erschöpft.
Die eben angesprochene Hinterbliebenenrente wird in verschiedenen Varianten gezahlt. Für überlebende Ehepartner ist die so genannte große, beziehungsweise kleine Witwenrente vorgesehen. Sie erhält, wenn der tote Partner fünf Jahre eingezahlt hat oder bereits selbst eine Rente bezog. Dabei beträgt die Höhe der kleinen Witwenrente ein Viertel der Bezüge des Partners. Sie erhält, wer das fünfundvierzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hat und wer außerdem kinderlos ist. In allen anderen Fällen werden fünfundfünfzig Prozent der letzten Bezüge als große Witwenrente gezahlt.
Bei der Waisenrente wird unterschieden, ob beide oder nur ein Elternteil gestorben sind. Sie dient dazu, die Kinder nicht mittellos zurückzulassen und ihnen die Chance auf eine Ausbildung zu ermöglichen. Stirbt ein Elternteil, erhält die Waise zehn Prozent der fiktiven Altersrente dieses Elternteils als so genannte Halbwaisenrente. Die Vollwaisenreten ist dagegen doppelt so hoch. Ein Bezug ist bis zur Volljährigkeit vorgesehen. Dauert die Ausbildung länger, kann die Waisenrente maximal bis zum siebenundzwanzigsten Lebensjahr bezogen werden.
Die so genannte Erziehungsrente dagegen dient der Absicherung allein erziehender Ehepartner nach einer Trennung, sofern der andere Partner in dieser Zeit stirbt und ein Kind zu versorgen ist. Wer deshalb nicht arbeiten kann, erhält diese Rente dann, wenn er nicht wieder neu geheiratet hat und er selbst wenigstens fünf Jahre Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung war.
Selbst die klassische Altersrente hat noch einige Geschwister, die nicht jedermann bekannt sind. So gibt es unter bestimmten Voraussetzungen spezielle Renten für Frauen, langjährig Versicherte, Areitslose und Schwerbehinderte.
Da die Rentenversicherung so umfangreiche Leistungen anbietet, benötigt jeder Versicherte irgenwann einmal eine fachkundige Beratung. Dazu hat die gesetzliche Rentenversicherung über eintausend Beratungsstellen eingerichtet, die jeder Versicherte kostenlos in Anspruch nehmen kann.
Wer sich Sorgen um die Sicherheit seiner Rente macht muss wissen, dass der Staat für jeden Rentenanspruch garantiert.
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