Abzüge von der Rente

27.Mai 2008

Wer sich fälschlicherweise darauf freut, dass er mit Erhalt der ersten Rentenzahlung auch die lästigen Abzüge los sei, die ihn sein ganzes Berufsleben begleitet haben, täuscht sich gewaltig. Auch von den Altersbezügen wollen die Sozialkassen und das Finanzamt etwas ab haben, und das nicht zu knapp. Pauschal lässt sich nicht sagen, wieviel von der Rente übrig bleibt. Hier kommt es darauf an, was für eine Rente man erhält.Ist man Empfänger der klassischen gesetzlichen Rente, muss man auf jeden Fall Krankenversicherungsbeiträge in Höhe des jeweiligen Beitragssatzes seiner Versicherung abführen. Erfreulicherweise trägt der Rentner aber nur die Hälfte der Belastung. Die andere Hälfte zahlt die Rentenkasse, so wie während des aktiven Berufslebens dies der Arbeitgeber getan hat. Gleiches gilt für die Pflegeversicherung. Voll zur Kasse gebeten werden die Ruheständler aber bei den anstehenden Erhöhungen dieser Sozialbeiträge. Hier beteiligt sich der Rententräger nicht mehr hälftig, sondern der Renter muss den kompletten Betrag alleine zahlen. Erhält man ausser der gesetzlichen Rente keine weiteren Altersbezüge, kann man etwa mit Abzügen von insgesamt zehn Prozent rechnen.

Aber auch das Finanzamt hat ein Auge auf die Rente geworfen. Wer Altersbezüge über dem Freibetrag von siebentausendsechshundert Euro erhält, muss diese ganz regulär versteuern. Jedoch kann man auch dabei wie jeder Einkommensbezieher die üblichen Werbungskosten und sonstiges geltend machen, um die Steuerlast zu drücken. Zusätzliche Einkünfte ausserhalb des Rentenbezugs, etwa Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, sind ohnehin steuerpflichtig. Einen Bonus gewährt der Gesetzgeber jedoch in steuerlicher Hinsicht. Aktuell werden nur etwa mehr als die Hälfte der Renteneinkünfte besteuert. Dieser Anteil steigt bis zum Jahr 2040 jährlich auf dann einhundert Prozent.

Betriebsrenten sind voll sozialversicherungspflichtig und müssen ebenso voll versteuert werden. Eine Ausnahme gilt, wenn die betriebliche Altersvorsorge aus versteuertem Einkommen angespart wurde.

Die Riester-Rente ist ebenfalls voll steuerpflichtig, da die Beiträge während der Ansparzeit steuerfrei waren. Sozialabgaben werden keine fällig.

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