Altersicherung für Selbstständige
01.April 2009
Renteexperten sind sich weitgehend einig, dass Selbstständige ohne verpflichende Altersvorsorgemassnahmen Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung werden müssen. Das ist das Ergebnis einer gerade zu Ende gegangenen Tagung von Sozialexperten.
Seit den Neunziger Jahren hat auch in Deutschland der so genannte Neoliberalismus verstärkt Einzug gehalten. In der Folge wurde nicht nur die Globalisierung hierzulande voran getrieben, sondern gleichzeitig der Sozialstaat zurück gebaut. Gleichzeitig verschwanden immer mehr der klassischen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjobs, die bis dato der Normalzustand gewesen waren. Viele gingen daher, freiwillig oder unfreiwillig, den Weg in die Selbstständigkeit. Der Anteil der Selbstständigen hat seit dieser Zeit ganz erheblich zugenommen. In den letzten Jahren stellt sich für Sozialexperten daher immer dringlicher die Frage, wie man die Altersvorsorge dieser wachsenden Gruppe sichern könnte. Viele dieser Kleinunternehmer sind nämlich aus eigener Kraft wohl kaum in der Lage, die wesentlichen Vorsorgeleistungen für Alter und Erwerbsunfähigkeit selbst zu bewältigen. Ein gutes Drittel der Betroffenen hat laut Statistik ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen von etwas über eintausend Euro.
Um Versicherungslücken zu vermeiden und die Vorsorge dieser Gruppe abzudecken, treten Experten vermehrt für eine Pflichtversicherung ein. Diese soll auch den Wechsel zwischen abhängiger und selbstständiger Tätigkeit erleichtern und Nachteile dabei vermeiden helfen.
Gruppen die über eine berufsständische Versorgung verfügen wie zum Beispiel Anwälte, wären von dieser Neuerung nicht betroffen, da sie ausreichend versorgt sind. Das gleiche gilt für alle Beamte, die ebenfalls eine eigene Altersvorsorge haben und keine zusätzliche benötigen.
Nach einer Gutachten wäre die Rentenversicherung jedoch für die oben genannten Selbstständigen die bessere Alternative zur Vorsorge als eine private Absicherung. Die Experten erwarten die Einführung der neuen Pflichtversicherung in der nächsten Legislaturperiode. Nicht ganz von der Hand zu weisen ist dabei allerdings der Verdacht, dass man für die gesetzliche Rentenversicherung, die sich als Modell längst überlebt hat, lediglich neue Beitragszahler sucht. Anders ist kaum zu erklären, dass man auch das bisher bestehende Privileg selbstständiger Handwerker abschaffen will, sich nach achtzehn Jahren aus der Rentenversicherung verabschieden zu dürfen.
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