Berufsunfähigkeitsrente - Fehlanzeige
02.Juni 2008
Viele Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung leben mit einem gefährlichen Irrtum bezüglich ihrer Leistungsansprüche an die Rentenkasse für den Fall, dass sie ihren Beruf einmal aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Berufsunfähigkeit ist kein extrem unwahrscheinliches Schicksal, auch wenn niemand gerne an so etwas denkt. Je nach ausgeübtem Beruf genügt schon ein kleinerer Unfall oder eine Krankheit, auf Grund deren Folgen man die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausführen kann. So zwingt schnell eine unverhofft auftretende Allergie gegen Mehl einen Bäcker dazu, sich einen andere Tätigkeit suchen zu müssen. Gleiches gilt für die meisten körperlich anstrengenden Berufe oder solche, die mit besonderen Gefahren verbunden sind. Nicht grundlos scheidet jeder Vierte vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Wer von einem solchen Schicksalsschlag betroffen ist, sollte nicht annehmen, dass er nun Ansprüche auf eine Rentenzahlung hat. Dies gilt nur noch für solche Arbeitnehmer, deren Geburtsjahr 1959 oder früher ist, also inzwischen nur noch eine geringe Anzahl von Personen. Diese erhalten in der Tat Rentenzahlungen, die in ihrer Höhe ihrem späteren Anspruch auf Altersrente entsprechen. Alle anderen erhalten seit dem Jahr 2001 nur noch eine so genannte Erwerbsminderungsrente. Diese hat ganz andere Voraussetzungen und ist nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen zu erhalten. Man erhält sie nämlich nicht, wenn man seinen Beruf, in dem man ausgebildet wurde, nicht mehr ausüben kann. Auch falls man aktuell eine andere Tätigkeit ausübt, als die, die man erlernt hat, und diese nicht fortführen kann, erwirbt man darauf keine Anspruch. Ausschliesslich derjenige erhält die Erwerbsminderungsrente, der gar nicht mehr arbeiten kann in keinem Beruf. Wer also trotz seiner Einschränkungen noch irgend etwas tun kann, geht leer aus. Ihm bleibt nur das Sozialamt, sofern er keine andere Stelle findet.Alle nach dem Stichtag geborenen sollte daher dringend eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschliessen, um diesem nicht sehr unwahrscheinlichen Schicksal zu entgehen.
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