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Der Fiskus und die Rentner

Viele interpretieren die Medienberichte der letzten Zeit bezüglich der Steuerpflicht von Rentner so, als sie dies etwas ganz Neues, was es bislang nicht gegeben habe. Das ist so allerdings nicht richtig. Die Pflicht Steuern zu zahlen, hatte auch bislang nichts mit dem Lebensalter zu tun, sondern ausschließlich mit dem Einkommen, das eine Person bezieht. Dabei spielt es gar keine Rolle, ob man als Arbeitnehmer oder als Rentner über Einkünfte verfügt. Neu ist ab nächstem Jahr etwas ganz anderes, nämlich die Meldepflicht der gesetzlichen Rentenversicherung. Die wird künftig alle Rentenzahlungen automatisch an die Finanzämter melden. Was sich also ändert, ist die Gelegenheit, Einkünfte vor dem Finanzamt zu verbergen, was bisher durchaus möglich war, sofern es sich um Rentenbezüge gehandelt hat. Neu ins Bewusstsein getreten ist durch die Diskussion, dass man auch im Ruhestand zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, sofern man gewisse Kriterien erfüllt.Nicht nur die gesetzlichen Rentenversicherer, sondern auch alle anderen Stellen, die Renten auszahlen, wie zum Beispiel Pensionskassen oder Direktversicherungen, die oft bei der betrieblichen Altersvorsorge eingesetzt werden, sind ab nächstem Jahr gesetzlich dazu verpflichtet, alle ihre Informationen an einen zentrale Stelle des Finanzamtes zu melden. Diese sitzt in Brandenburg und verteilt diese Informationen an die jeweiligen Finanzämter, die für den einzelnen Rentner zuständig sind. Das kann für so manchen, der sich bislang mit Vorsatz oder aus Unwissenheit nicht um seinen Steuerangelegenheiten gekümmert hat, zu einem bösen Erwachen führen. Zwar werden die meisten Pensionäre, die außer ihrer Rente über keine weiteren Einkünfte verfügen wohl selten Steuern nach zahlen müssen. Wer aber beispielsweise bislang Mietzahlungen oder Zinseinkünfte hat, kann den Freibetrag schnell überschritten haben.

Dies umso mehr, als der steuerpflichtige Anteil der Rentenzahlungen seit der Rentenreform jährlich um zwei Prozent angehoben wird, bis der in zwölf Jahren achtzig Prozent erreicht haben wird.

Um sich ein Bild zu machen, ob man eventuell zu eine Steuererklärung abgeben muss, kann man in etwa sagen, dass man mit weniger als vierzehnhundert Euro Rente im Monat ohne weitere Einnahmen als Single steuerfrei bleiben wird. Bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Betrag. Im Zweifel sollte man bei seinem Finanzamt oder einem Steuerberater nachfragen.

jetzt kommentieren? 02. Oktober 2008

Wehrdienst dient auch der Rente

Wer Wehrdienst leistet erfüllt nicht nur eine Pflicht gegenüber dem Staat, sondern er macht auch für die spätere Rente Punkte.Das gilt übrigens nicht nur für den Wehrdienst, sondern natürlich auch für den gleichgestellten Zivildienst. Jeder Soldat oder Zivildienstleistende ist auch in der gesetzlichen Rentenversicherung Mitglied. Für diese speziellen Fälle hat das zwei besondere Vorzüge. Einmal muss der Dienstleistende keinen eigenen Beiträge leisten, da der Staat dafür komplett aufkommt. Als Grundlage für die Rentenberechnung dient erfreulicher Weise nicht die Vergütung, die man während der Dienstzeit erhält, sondern ähnlich wie während der Erziehungszeit der Durchschnittsverdienst aller gesetzlich Versicherten in diesem Jahr.

Für den späteren Anspruch kommt es darauf an, zu welcher Zeit man dienstverpflichtet war. Es gab im Laufe der Zeit mehrere Anpassungen. Bis Anfang der achtziger Jahre wurde sogar der volle Durchschnittsverdienst zu Grunde gelegt, später Dreiviertel davon.

Seit dem Jahrtausendwechsel gab es eine weitere Änderung bei der Berechnungsgrundlage. Seitdem werden lediglich noch sechzig Prozent des Durchschnittsverdienstes für die Rentenbeiträge zu Grunde gelegt. Dieser Durchschnittsverdienst ist ein Wert, der das Einkommen aller Versicherten und auch aller Unternehmer im vorvergangenen Jahr einbezieht. In diesem Jahr ergibt das eine Summe von knapp zweittausendfünfhundert Euro im Westen und zweittausendeinhundert Euro im Osten. Also wären dies bei einem Anteil von sechzig Prozent in den alten Bundesländern knapp fünfzehnhundert Euro, in den neuen Bundesländern knapp dreizehnhundert Euro. Es wird also eine rechnerisches Einkommen angenommen und daraus werden die Rentenansprüche berechnet.

Ob die West,- oder Ostberechnung zur Anwendung kommt, hängt allerdings nicht vom Wohnort des Betroffenen ab, sondern von dem Ort, an dem der Dienst abgeleistet wird.

Ob die Ansprüche aus dieser Zeit bereits berücksichtigt wurden, erfährt man aus der jährlichen Renteninformation, die jedem Versicherten zugeschickt wird. Sollte diese Zeit noch nicht in der Information auftauchen, sollte man sich an die nächste Beratungsstelle wenden.

jetzt kommentieren? 30. September 2008

Riestern auf Spanisch

Marode Rentensysteme sind nicht allein ein deutsches Problem. Auch andere Länder haben Schwierigkeiten, die gesetzliche Rentenversicherung in vollem Umfang aufrecht zu erhalten. Zwar existieren Länder wie die Schweiz oder die skandinavischen Staaten, denen dies allerdings sehr gut gelingt. Wer sich jedoch dazu entschlossen hat im sonnigen Süden zu leben, genauer gesagt in Spanien, ist in Sachen Rente nicht besser gestellt als zu Hause. Auch in Spanien hat sich der Staat Vorsorgemaßnahmen ausgedacht, die die gesetzliche Rentenversicherung ergänzen sollen. Die Durchschnittsrente, die jemand der dauerhaft in Spanien lebt und arbeitet erreichen kann, ist für ein sorgenfreies Alter entschieden zu niedrig; um sich etwas zu gönnen, reicht sie auf gar keine Fall. Selbst wer ein ganzes Leben lang dort den Höchstbeitrag einzahlt, erhält eine staatliche Altersversorgung, die seinem früheren entsprechend hohen Einkommen keinesfalls entspricht. Also muss auch derjenige, der eine zum Überleben ausreichende Rente erhalten würde, auf jeden Fall seinen gewohnten Lebensstandard einschränken, sprich, auch die Gutverdiener in Spanien müssen vorsorgen für die Zeit nach der Arbeit.Dank der europäischen Union haben auch deutsche Staatsangehörige das Recht, in Spanien, sofern sie dort dauerhaft leben, die dortigen Förderungen in Anspruch zu nehmen. Eine dieser Fördermöglichkeiten ist der so genannte Pensionsplan. Wer in ihn einzahlt kann zum Beispiel die Beiträge dazu in voller Höhe von der Steuer abziehen. Das ist auch für selbstständige Unternehmer, die dort ansässig sind, eine interessante Option. An das Geld, das man dort einzahlt, kommt man allerdings ähnlich wie bei Riester erst dann, wenn man das Rentenalter erreicht hat, genauer, wenn auch die gesetzliche Rente beantragt wurde. Bevor diese nicht ausgezahlt wird, kann auch das Geld des Pensionsplans nicht angegriffen werden. Das Rentenalter in Spanien liegt noch bei fünfundsechzig, so dass die Verträge üblicherweise bis zum Erreichen dieses Alters laufen. Ein Vorteil dieser Einrichtung ist, dass man bei Geldschwierigkeiten den Vertrag beitragslos weiterführen kann, ohne die bereits gezahlte Summe zu verlieren. Ganz einfach ist es übrigens, mit seinem Vertrag zu einem anderen Anbieter umzuziehen. Dies ist jederzeit ohne Verlust möglich.

Man kann auf diese Weise bis zu zehntausend Euro jährlich ansparen, sofern dieser Betrag nicht mehr als dreißig Prozent des zu versteuernden Einkommens ausmacht.

jetzt kommentieren? 12. September 2008

Rente richtig berechnen

Die gesetzliche Rentenversicherung folgt einem einfachen Prinzip, ist aber im Detail äußerst kompliziert. Die seit einiger Zeit regelmäßig versandte Renteninformation bringt zwar etwas mehr Klarheit über die eigene Altersvorsorge, aber wie man selbst seine Rente berechnet um den individuellen Verlauf zu ermitteln, ist nicht ganz so einfach und diesem Bescheid nicht zu entnehmen. Nur wer über seine eigenen Ansprüche genau informiert ist, kann auch richtig für das Alter vorsorgen und die Rentenlücke gezielt und sicher schließen.Die Basis für die Rentenberechnung sind die so genannten Entgeltpunkte. Nur wer davon genug im Laufe seines Arbeitslebens ansammelt hat später auch eine angemessene Versorgung. Die Entgeltpunkte sind ein flexibles Instrument, die die ständigen Veränderungen der Einkommenssituation insgesamt abbilden und auf die Rentenansprüche übertragen. Basis für einen Punkt ist das aktuelle statistische Durchschnittseinkommen, das im Augenblick bei etwa dreißig Tausend Euro liegt. Wer dieses Einkommen erzielt, der erhält pro Jahr genau einen Entgeltpunkt. Wer weniger oder mehr verdient, dem wird ein entsprechender prozentualer Ab,- oder Aufschlag berechnet. Ein Punkt entspricht wiederum einer bestimmten Summe späterer Rentenzahlung, im Augenblick etwas über sechsundzwanzig Euro. Diese Summe wird bei gelegentlichen Rentenanpassungen erhöht, so zuletzt um einen Prozentpunkt in diesem Jahr. Wer also vierzig Berufsjahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat und jedes Jahr einen Entgeltpunkt erwerben konnte, erhält also später das vierzigfache dieses Betrages als Rente ausgezahlt. Die volle Summe gibt es aber nur dann, wenn man auch das gesetzliche Rentenalter erreicht hat. Geht man vorzeitig in den Ruhestand, muss man erhebliche Abschläge hinnehmen. Auch ist zu beachten, dass Renten die über dem jährlichen Freibetrag liegen, versteuert werden müssen.

Eine so gleichförmigen Verlauf wird jedoch kein Versicherter vorzuweisen haben. Es wird Zeiten geben, in denen man, zum Beispiel in der Lehre, wenig verdient und Zeiten in denen man kürzer oder länger arbeitslos ist. Auch während eines Studiums hat man in der Regel kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Dennoch werden bestimmte Zeiten für die spätere Rentenzahlung berücksichtigt. Für die Auszeit zwecks Kindererziehung bekommen Frauen beispielsweise pro Jahr einen Punkt gutgeschrieben, auch wenn sie kein Einkommen in dieser Zeit haben. Andere Fehlzeiten können nicht ohne weiteres für die spätere Rente kalkuliert werden, da sie erst auf Grundlage der im gesamten Leben erworbenen Entgeltpunkte berechnet werden können, also erst zum Zeitpunkt des Rentenantrags. Auch Rentenerhöhungen lassen sich nicht prognostizieren. So bleibt eine genaue Berechnung der Versorgungslücke ein schwieriges Unterfangen. Letztlich muss man schätzen und besser etwas zu viel als zu wenig für die private Altersvorsorge tun.

jetzt kommentieren? 06. September 2008

Fit durch Bildung

Die Gefahr von einer Erwerbsminderungsrente leben zu müssen, ist unter den Arbeitnehmern sehr ungleich verteilt, wie eine aktuelle Studie herausgefunden hat. Einen wesentlichen Unterschied bei der Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden spielt nach diesen Erkenntnissen die Bildung der Betroffenen. So gibt es einen deutlichen Zusammenhang zwischen Schulabschluss und Invalidität, wobei Personen mit niedrigem oder gar keinem Bildungsabschluss am häufigsten ihren Beruf vorzeitig nicht mehr ausüben können. Der Zusammenhang liegt eigentlich nahe, da gefährliche und körperlich anstrengende Berufe vornehmlich im Handwerk ober bei Hilfsarbeiten zu finden sind. Jetzt herrscht jedoch Gewissheit, dass diese Phänomen kein Vorurteil ist, sondern tatsächlich existiert. Die Grundlage für die Studie bildeten Daten der Rentenkasse. Schlechte Bildungschancen sind somit nicht nur ein Handicap auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch noch ein erhebliches Gesundheitsrisiko. Dieser Zusammenhang wurde bislang von der Politik sträflich vernachlässigt, aber nicht nur das. Die zunehmende Kürzung von Sozialleistungen und die Aushöhlung des Rechts auf freie Berufswahl durch zahlreiche Zwangsmaßnahmen ermuntert Arbeitgeber geradezu, Arbeitnehmer, die keine Wahl haben, bis auf das Äußerste auszunutzen. Armut ist auch ohne diese zusätzliche Erschwernis schlimm genug. Zusätzlich die Betroffenen in ungesunde Jobs zu treiben, ist keine Lösung dieses Problems, sondern eine Verschärfung. Eine Lösung kann hier nur in einer grundlegend anderen Bildungspolitik liegen. Erwiesen ist, dass besonders in Deutschland schon der Zufall der Geburt wesentlich darüber entscheidet, ob man im Leben reelle Chancen hat, beruflich aufzusteigen und eine angemessene Bildung zu erhalten.Das Risiko der Erwerbsminderung steigt mit zunehmendem Alter. Ab dem fünfundvierzigsten Lebensjahr machen sich die angelegten Risiken zur Berufsunfähigkeit dann deutlich bemerkbar. Akademiker und Ungelernte unterscheiden sich hier durch eine Faktor fünf. Dieses Risiko verteilt sich ab fünfzig wieder etwas gleichmäßiger über die einzelnen Berufe, die Akademiker sind aber auch in diese Alter weit weniger betroffen. Bei Frauen sieht die Lage ähnlich aus, jedoch sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Ausbildungsstufen nicht so ausgeprägt. Dies könnte daran liegen, das Frauen häufiger im Leben aus dem Beruf aussteigen, besonders zugunsten der Kindererziehung.

jetzt kommentieren? 25. August 2008

Teile und arbeite!

Es gibt verschiedenen Gründe, warum man sich auch im Rentenaltern nicht vollständig aus dem Erwerbsleben zurückziehen will. Einmal der naheliegende Grund, mit einem Job neben der Rente die Altersbezüge aufzubessern. Aber viele, die dies vielleicht gar nicht nötig hätten, möchten ungern von heute auf morgen auf die sozialen Kontakte verzichten, die das Berufsleben mit sich bringt, und langsam in den Ruhestand übergehen, so dass auch genug Zeit bleibt, sich an die viele freie Zeit zu gewöhnen und sich neue Kontakte und Beschäftigung zu suchen. Wer seine Arbeit liebt, hat umso mehr Grund sie nicht einfach bleiben zu lassen. Je nach Position, die man beruflich eingenommen hat, kann auch die gründliche Einarbeitung eines Nachfolgers die Motivation sein, noch eine Weile weiter zu machen.Dabei taucht besonders dann ein Problem auf, wenn man schon vor dem offiziellen Rentenalter in den Ruhestand gegangen ist, aber trotzdem noch eine Tätigkeit ausübt. Bezieht man die Rente, die einem  bei vorzeitigem Ausscheiden zusteht, in vollem Umfang, sind die Hinzuverdienstgrenzen zu beachten, die bestenfalls einen Minijob nebenher erlauben, wenn man seine Rentenansprüche nicht verlieren will.

Zur Lösung dieses Problem hat der Gesetzgeber die so genannte Teilrente geschaffen, die mit Anhebung des Rentenalters auf erst einmal siebenundsechzig in Zukunft eine größere Rolle spielen wird, da ein vorzeitiger Ruhestand mit Sicherheit von einer größeren Anzahl von Personen angestrebt werden wird. Bis jetzt sind es nur wenige, die diese Modell nutzten. Die Idee dabei ist, auf einen Teil der Rentenansprüche zu verzichten, um eine höhere Summe dazu verdienen zu können. Auf diese Weise ist es möglich, bei einem Durchschnittsverdienst und entsprechendem Rentenanspruch bei Verzicht auf die Hälfte der Bezüge über vierzehnhundert Euro zusätzlich durch Erwerbsarbeit zu verdienen, ohne das man Kürzungen in Kauf nehmen muss. Wer auf zwei Drittel der Rente verzichtet, darf sogar beinahe neunzehnhundert Euro einnehmen. Diese Grenze lässt sich sogar noch erweitern, da man zweimal pro Jahr die zweifache Summe verdienen darf, sofern dies nicht in zwei aufeinander folgenden Monaten geschieht.

Wie viel man hinzu verdienen darf, steht übrigens im Rentenbescheid. Anhand dieser Information kann man dann immer noch entscheiden, ob man sich mit einer Teilrente bescheiden will.

jetzt kommentieren? 25. August 2008

Rentenkasse zahlt Entzug

Das moderne Leben bedeutet in der Praxis für viele Millionen ständige Existenzangst, hohe berufliche Anforderungen, Stress und Hektik nicht nur während der Arbeit, sondern auch in der so genannten Freizeit. Kein Wunder, dass immer mehr Menschen dazu übergehen, dieser Dauerbelastung wenigstens zeitweise auszuweichen oder sie zumindest für eine Weile vergessen zu machen. Wer aus seiner Lebenssituation nicht ausbrechen kann oder will, für den ist der Griff zu Psychopharmaka, Alkohol oder sonstigen stimmungsaufhellenden Mitteln oft der einzige Weg, der Belastung weiter Stand zu halten. Das kann funktionieren, wenn man mit diesen Mitteln richtig umgeht, dass heißt, die Grenze kennt, aber der es gefährlich wird für die Gesundheit. Bekanntlich macht ja die Dosis das Gift, eine Erkenntnis, die schon viele Jahrhunderte alt ist. Dies gelingt jedoch nicht jedem und der Weg in eine Abhängigkeit ist vorgezeichnet. Spätestens dann, wenn das soziale Leben im weitesten Sinne durch den Konsum von Alkohol oder sonstigem beeinträchtigt wird, sollte man sich daher nach Hilfe umsehen, wenn man es selbst nicht mehr in den Griff bekommt. Dabei hilft zuerst der Arzt. Eine ambulante Behandlung ist jedoch bei einer ernsthaften Abhängigkeit oft nicht ausreichend, um wieder in ein normales Leben zurück zu finden. Eine Therapie in einer spezialisierten Klinik ist ein erfolgversprechender Weg, um das Problem dauerhaft in den Griff zu bekommen. Das kostet natürlich, eine solche Behandlung ist nicht billig.Hier bietet die gesetzliche Rentenversicherung konkrete finanzielle Hilfe an, indem sie die Kosten für eine solche Therapie übernimmt. Inbegriffen sind sämtliche Aufwendungen, die damit zusammenhängen, inklusive der Fahrtkosten. Der einzige eigene Beitrag ist eine tägliche Zuzahlung, die jedoch nicht mehr als zehn Euro beträgt, außer man hat in dem Jahr, in dem man diese Therapie in Anspruch nimmt, bereits andere Maßnahmen durchlaufen. Dann wird diese Zeit, in der man ebenfalls bereits Zuzahlungen geleistet hat, in die Gesamtlaufzeit der Behandlung eingerechnet, so dass man ab dem zweiundvierzigsten Tag von weiteren Zuzahlungen befreit ist, da dann die Rentenversicherung grundsätzlich alles trägt. Härtefallregelungen können ebenfalls zur Folge haben, von den Zahlungen befreit oder nur mit einem geringeren Betrag belastet zu werden.

Beantragen kann eine solche Entzugsbehandlung jeder Rentenversicherte, sofern er bereits seit mindestens sechs Jahren versichert ist und die beiden vorangegangenen Jahre auch Beiträge gezahlt hat.

jetzt kommentieren? 21. August 2008

Erziehungszeiten sind unteilbar

Jedenfalls verhält es sich so bei der gesetzlichen Rentenversicherung. So genannte Kindererziehungszeiten werden grundsätzlich für jedes Kind gewährt, und zwar für die ersten drei Lebensjahre. Dabei ist es gar nicht erforderlich, dass währenddessen jede Berufstätigkeit unterbleibt um in den Genuss dieser Anrechnung zu kommen. Da diese hypothetische Beitragszeit bewirkt, das unabhängig von einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung quasi so getan wird, als hätte der betreffende Elternteil in dieser Zeit gearbeitet, kommt es allein darauf an, wie viel er in diesem Zeitraum pro Jahr verdient hat. Da man bezüglich späterer Rentenzahlungen so gestellt wird, als hätte man das Durchschnittseinkommen bezogen auf alle Versicherten bezogen und entsprechende Beiträge gutgeschrieben werden, kommt es entscheidend darauf an, das man unter diesem Betrag gelegen hat, will man durch diese Regelung profitieren. Lag man über dem Durchschnittsverdienst, wäre man also durch die Anrechnung der Erziehungszeit schlechter gestellt, zählen selbstverständlich die höheren tatsächlich erwirtschafteten Beiträge. Da es aber meistens umgekehrt sein wird, gewinnt der begünstigte Elternteil einen Vorteil für die spätere Rente, als Ausgleich für die für das Gemeinwesen wichtige Leistung Kindererziehung.Dabei muss sich der Betroffene erfreulicherweise um gar nichts kümmern, es läuft ausnahmsweise einmal ohne Bürokratie und Formulare, jedenfalls ohne solche, die man selbst ausfüllen müsste. Jede Geburt melden die Behörden an die gesetzliche Rentenversicherung der Mutter und es erfolgt automatisch eine Anrechnung. Bei angenommenen Kinder gilt das übrigens das gleiche, hier kommt es dann auf den Zeitpunkt an, an dem das Kind in den Haushalt aufgenommen wurde.

Auch der Vater kann sich, stellt man einvernehmlich einen solchen Antrag, diese Zeiten anrechnen lassen. Was allerdings nicht funktioniert, weil es das Gesetz nicht vorsieht, ist eine Aufteilung der Erziehungszeiten zwischen Vater und Mutter. Hier muss man sich entscheiden, wem dieser Bonus zugute kommen soll. Besteht Uneinigkeit darüber, wem diese Zeiten zustehen, muss für eine erfolgreiche Klage aus dem Versicherungsverlauf hervorgehen, das im betreffenden Zeitraum Erziehungsarbeit geleistet wurde.

jetzt kommentieren? 06. August 2008

Die Rente ist sicher - jedenfalls bei den Nachbarn

Die Schieflage der gesetzlichen Rentenversicherung ist, das muss man sich gelegentlich vor Augen führen, ein sehr deutsches Problem. Im Gegensatz zu zur hiesigen Situation ist die Altersvorsorge im Ausland oft wesentlich besser gesichert. Die demoskopische Entwicklung unterscheidet sich dabei allerdings im Ausland wenig von der deutschen. Vielleicht mit Ausnahme der USA, werden in beinahe allen europäischen Ländern immer weniger Kinder geboren, während die Bevölkerung stets ein höheres Durchschnittsalter erreicht. Warum die Alterssicherung in Deutschland immer schlechter wird, die Gefahr von Altersarmut trotz lebenslanger Arbeit und vieler Beitragsjahre droht, und die Vorsorge fürs Alter zunehmend zur Privatsache gemacht wird, obwohl es offenkundig auch anders geht, offenbart ein Vergleich mit unseren Nachbarn. Die haben uns jedenfalls meist eines voraus, nämlich das ihre Rentenkassen nicht in Abständen für sachfremde Zwecke geplündert wurden. Während man hierzulande zuletzt, aber nicht zum ersten Mal, die Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung zur Finanzierung der Wiedervereinigung missbraucht hat, hatten andere Länder dieses Problem nicht zu bewältigen. Auch kann es nicht an der Arbeitslosenquote liegen, die in anderen Staaten mitunter sogar höher ist als bei uns, und trotzdem klappt es mit der sicheren Rente.Nehmen wir als Beispiel die Schweiz. Das dortige Rentensystem gilt als Vorbild und das hat gute Gründe. Es ruht, im Gegensatz zur deutschen Rentenversicherung, wie sie noch vor Jahren gestaltet war, auf insgesamt drei Finanzierungsgrundlagen.

Dort wird, anders als hier, nahezu jeder zur Finanzierung der Renten herangezogen. Während in Deutschland nur ein kleiner Teil der Bevölkerung die gesamten Mittel für die Rente aufbringen muss, nämlich etwa zwanzig Millionen sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer, ein Achtel der Gesamtbevölkerung, muss in der Schweiz vom Hilfsarbeiter bis zum Multimillionär über Beamte und Unternehmer jeder Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, also ein Großteil der aller Bürger. Verpflichtend ist in der Schweiz zudem die betriebliche Altersvorsorge, die sich bei uns erst nach und nach durchsetzt. Als dritte Finanzierungsgrundlage dient ein steuerliches Instrument, dass wir mit der so genannten Riester,- beziehungsweise Rürup - Rente ansatzweise eingeführt haben. Bis zu umgerechnet viertausend Euro kann jeder Schweizer jährlich steuerfrei für das Alter sparen, beinahe doppelt so viel wie für eine Riester - Rente. Dabei sind die Auswahlmöglichkeiten für die Anlage dort wesentlich größer und bedarfsgerechter.

Eine sichere Rente ist also nicht nur eine Frage von genügend abhängigen Arbeitsplätzen, sondern von einer sinnvollen Verteilung der Lasten.

jetzt kommentieren? 04. August 2008

Jobbende Rentner - ein neuer Trend

Für viele Angehörige der heutigen Rentnergeneration hat sich der Traum vom sorglosen Ruhestand nicht erfüllt. Immer mehr sind gezwungen, ihre zu magere Rente durch zusätzliche Arbeit aufzubessern. Wer sich gewünscht hatte, endlich von der Mühsal des Erwerbslebens erlöst zu sein, sobald er endlich das Rentenalter erreicht hat, sieht sich nun gezwungen wenigstens einen Minijob anzunehmen, um nicht als Sozialfall zu enden. Die Zahl der jobbenden Rentner hat sich in den letzten fünf Jahren um fast ein Fünftel erhöht. Da man wohl nicht davon ausgehen kann, dass sich immer mehr Menschen nicht von der Arbeit lösen wollen, aus welchen Gründen auch immer, ist höchstwahrscheinlich die blanke Not die Motivation weiter zu machen. Die Tendenz zeigt dabei eindeutig nach oben, und bedenkt man, wie sich die Renten in Zukunft entwickeln werden, nämlich erheblich nach unten, werden wohl immer mehr alte Menschen weiterhin im Erwerbsleben stehen müssen. Nicht genug, dass die Renten nicht erwähnenswert steigen, sie werden durch die Inflation auch immer mehr ihrer Kaufkraft beraubt. Stark steigende Preise für grundlegende Waren und Dienstleistungen beschleunigen den Prozess der Entwertung zusätzlich.Zwar gab und gibt es auch immer Menschen, die aus Zeitvertreib einer Tätigkeit nachgehen, sei es um fit zu bleiben oder um soziale Kontakte nicht zu verlieren. Manchen fehlt auch nach Jahrzehnten als abhängig Beschäftigter einfach die Übung, freie Zeit selbst bestimmt auszufüllen. Dies stellt aber die Ausnahme unter den greisen Arbeitnehmern dar, die meisten brauchen schlicht das Geld.

Die Gewerkschaften fordern ob dieser Zahlen, die Rente wieder auf ein Niveau zu bringen, von dem man später auch leben kann. Dazu gehört nach deren Ansicht eine Mindestvergütung und das Ende der Ausbeutung durch Leiharbeit. Nur wer anständig verdient, so die Überlegung, erwirbt auch ausreichend hohe Rentenansprüche. Im Augenblick geht die Entwicklung jedoch in eine genau umgekehrte Richtung. Die Zahl von schlecht verdienenden Arbeitnehmer erhöht sich Jahr für Jahr dramatisch. Die Folgen für die Altersvorsorge sind absehbar. ´

jetzt kommentieren? 04. August 2008

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