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Mit der Altersrente und Reha-Leistungen sowie der Erwerbsminderungsrente ist das Leistungsangebot der gesetzlichen Rentenversicherung jedoch noch lange nicht erschöpft.
Die eben angesprochene Hinterbliebenenrente wird in verschiedenen Varianten gezahlt. Für überlebende Ehepartner ist die so genannte große, beziehungsweise kleine Witwenrente vorgesehen. Sie erhält, wenn der tote Partner fünf Jahre eingezahlt hat oder bereits selbst eine Rente bezog. Dabei beträgt die Höhe der kleinen Witwenrente ein Viertel der Bezüge des Partners. Sie erhält, wer das fünfundvierzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hat und wer außerdem kinderlos ist. In allen anderen Fällen werden fünfundfünfzig Prozent der letzten Bezüge als große Witwenrente gezahlt.
Bei der Waisenrente wird unterschieden, ob beide oder nur ein Elternteil gestorben sind. Sie dient dazu, die Kinder nicht mittellos zurückzulassen und ihnen die Chance auf eine Ausbildung zu ermöglichen. Stirbt ein Elternteil, erhält die Waise zehn Prozent der fiktiven Altersrente dieses Elternteils als so genannte Halbwaisenrente. Die Vollwaisenreten ist dagegen doppelt so hoch. Ein Bezug ist bis zur Volljährigkeit vorgesehen. Dauert die Ausbildung länger, kann die Waisenrente maximal bis zum siebenundzwanzigsten Lebensjahr bezogen werden.
Die so genannte Erziehungsrente dagegen dient der Absicherung allein erziehender Ehepartner nach einer Trennung, sofern der andere Partner in dieser Zeit stirbt und ein Kind zu versorgen ist. Wer deshalb nicht arbeiten kann, erhält diese Rente dann, wenn er nicht wieder neu geheiratet hat und er selbst wenigstens fünf Jahre Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung war.
Selbst die klassische Altersrente hat noch einige Geschwister, die nicht jedermann bekannt sind. So gibt es unter bestimmten Voraussetzungen spezielle Renten für Frauen, langjährig Versicherte, Areitslose und Schwerbehinderte.
Da die Rentenversicherung so umfangreiche Leistungen anbietet, benötigt jeder Versicherte irgenwann einmal eine fachkundige Beratung. Dazu hat die gesetzliche Rentenversicherung über eintausend Beratungsstellen eingerichtet, die jeder Versicherte kostenlos in Anspruch nehmen kann.
Wer sich Sorgen um die Sicherheit seiner Rente macht muss wissen, dass der Staat für jeden Rentenanspruch garantiert.
14. Juni 2009
Renteexperten sind sich weitgehend einig, dass Selbstständige ohne verpflichende Altersvorsorgemassnahmen Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung werden müssen. Das ist das Ergebnis einer gerade zu Ende gegangenen Tagung von Sozialexperten.
Seit den Neunziger Jahren hat auch in Deutschland der so genannte Neoliberalismus verstärkt Einzug gehalten. In der Folge wurde nicht nur die Globalisierung hierzulande voran getrieben, sondern gleichzeitig der Sozialstaat zurück gebaut. Gleichzeitig verschwanden immer mehr der klassischen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjobs, die bis dato der Normalzustand gewesen waren. Viele gingen daher, freiwillig oder unfreiwillig, den Weg in die Selbstständigkeit. Der Anteil der Selbstständigen hat seit dieser Zeit ganz erheblich zugenommen. In den letzten Jahren stellt sich für Sozialexperten daher immer dringlicher die Frage, wie man die Altersvorsorge dieser wachsenden Gruppe sichern könnte. Viele dieser Kleinunternehmer sind nämlich aus eigener Kraft wohl kaum in der Lage, die wesentlichen Vorsorgeleistungen für Alter und Erwerbsunfähigkeit selbst zu bewältigen. Ein gutes Drittel der Betroffenen hat laut Statistik ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen von etwas über eintausend Euro.
Um Versicherungslücken zu vermeiden und die Vorsorge dieser Gruppe abzudecken, treten Experten vermehrt für eine Pflichtversicherung ein. Diese soll auch den Wechsel zwischen abhängiger und selbstständiger Tätigkeit erleichtern und Nachteile dabei vermeiden helfen.
Gruppen die über eine berufsständische Versorgung verfügen wie zum Beispiel Anwälte, wären von dieser Neuerung nicht betroffen, da sie ausreichend versorgt sind. Das gleiche gilt für alle Beamte, die ebenfalls eine eigene Altersvorsorge haben und keine zusätzliche benötigen.
Nach einer Gutachten wäre die Rentenversicherung jedoch für die oben genannten Selbstständigen die bessere Alternative zur Vorsorge als eine private Absicherung. Die Experten erwarten die Einführung der neuen Pflichtversicherung in der nächsten Legislaturperiode. Nicht ganz von der Hand zu weisen ist dabei allerdings der Verdacht, dass man für die gesetzliche Rentenversicherung, die sich als Modell längst überlebt hat, lediglich neue Beitragszahler sucht. Anders ist kaum zu erklären, dass man auch das bisher bestehende Privileg selbstständiger Handwerker abschaffen will, sich nach achtzehn Jahren aus der Rentenversicherung verabschieden zu dürfen.
01. April 2009
Die absolute Mehrheit der deutschen Senioren bezieht ihre Einkünfte nach wie vor aus der gesetzlichen Rente. Im Westen sind es fast dreiviertel aller Ruheständler, im Osten beinahe alle.
Somit bleibt die gesetzliche Rentenversicherung nach wie vor die wichtigste Absicherung für das Alter, und zwar mit deutlichem Vorsprung zu allen anderen Vorsorgemaßnahmen. Diese Daten entstammen dem aktuellen Alterssicherungsbericht für das vergangene Jahr. In diesem Papier werden alle möglichen Formen von Alterseinkünften erfasst und miteinander verglichen, insbesondere ihre Gewichtung untereinander.
Sieht man die Alterseinkünfte einmal gesamtdeutsch an, ohne nach Ost und West zu unterscheiden, sind es knapp neunzig Prozent aller Personen im Rentenbezugsalter, die eine gesetzliche Rente beziehen. Der durchschnittliche Betrag, den ein verrentetes Ehepaar im Westen im letzten Jahr erhielt, lag bei immerhin fast zweitausendvierhundert Euro, im Osten bei knapp zweitausend. Wer allein lebt erhält im den alten Bundesländern knapp eintausenddreihundert, in den neuen unwesentlich weniger, nämlich knapp eintausendzweihundert Euro Rente.
An Bedeutung gewinnt die betriebliche Altersversorgung. Über zwanzig Prozent aller Beschäftigten haben mittlerweile Anspruch auf eine Betriebsrente beziehungsweise Zusatzversorgung; dass sind über siebzehn Millionen Personen Das bedeutet, dass über sechzig Prozent aller Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis inzwischen zusammen mit dem Chef fürs Alter sparen.
15. Februar 2009
Die private und gesetzliche Altersvorsorge wird, jedenfalls bislang, durch die Wirtschafts,- und Finanzkrise nicht nachhaltig beeinflusst. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, sollte jeder seine Altersvorsorge noch ein wenig optimieren.
Basis jeder Altersvorsorge ist dabei immer die gesetzliche Rente. So sehen das jedenfalls die meisten Bürger noch immer. Allen Unkenrufen zum Trotz, ergeben Berechnungen unabhängiger Stellen, dass sich die gesetzliche Altersrente nach wie vor rechnet. Die Rendite ist trotz steigernder Beiträge und längerer Lebensarbeitszeit nach wie vor positiv. Insbesondere die Zusatzleistungen, die man als Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, verbessern die Leistungsbilanz ganz erheblich. So hat jeder, der Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, zum Beispiel Anspruch auf Reha -. Maßnahmen nach einer Krankheit, die ihm helfen sollen, wieder in einen normalen Alltag zurück zu finden. Auch sind Angehörige durch die gesetzliche Rente abgesichert, da sie Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente haben. Wirtschaftskrisen können der Rente nur schwer etwas anhaben, da das Umlageverfahren dafür sorgt, dass stets genug Kapital für die laufenden Rentenzahlungen zur Verfügung steht. Anders als bei einer kapitalgedeckten Rente spielt die Rendite, die man auf dem Finanzmarkt erwirtschaften kann, keine Rolle.
Jedermann kann sich jährlich in der Renteninformation anschauen, wie es um seine gesetzliche Altersvorsorge bestellt ist. Hier ist jeweils dargestellt, welche Rente man zu erwarten hat, wenn man das bisherige Beitragsniveau bis zum Rentenalter beibehält. Diese Information ist auch hilfreich, um festzustellen, ob alle Beitragszeiten darin erfasst wurden. Oft fehlen zum Beispiel Ausbildungszeiten oder Zeiten der Kindererziehung. Diese kann man problemlos mit Nachweis nachtragen lassen.
Wer kein Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung ist, kann dort freiwillig beitreten und sich eine staatliche Rente sichern. Natürlich erhält man dadurch im Bedarfsfall auch alle weiteren Leistungen der Rentenversicherung, so zum Beispiel eine Erwerbsminderungsrente.
09. Februar 2009
Auch wenn die allgemeine Meinung das Gegenteil behauptet, so lohnt es sich auch für Selbstständige, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.So waren im vergangenen Jahr immerhin knapp vierhundert Tausend Selbstständige, angefangen vom Handwerker über Künstler bis zum Lehrer freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge sind zwar nach Ansicht mancher dieser Betroffenen zu hoch, jedoch ist dabei zu Bedenken, dass man dafür nicht nur Ansprüche für eine spätere Rentenzahlung aufbaut, sondern auch alle anderen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wahrnehmen kann. Das bedeutet dann auch für den Selbstständigen, dass er nach einer Krankheit Anspruch auf Reha - Maßnahmen hat oder auch eine Erwerbsminderungsrente erhält, wenn er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Ebenso sind Angehörige geschützt, falls der Versicherte vor der Zeit sterben sollte. Wie auch bei allen Arbeitnehmern, erhalten auch Selbstständige für die Zeiten der Kindererziehung entsprechende Wartezeiten gutgeschrieben.
Selbstständige haben darüber hinaus den Vorteil, dass sie die Höhe ihres Beitrags selbst bestimmen können, während der Arbeitnehmer hier keine Wahl hat. Zur Wahl steht zum Beispiel der so genannte Regelbeitrag. Dieser ist so berechnet, dass man pro Jahr damit genau einen Entgeltpunkt auf dem Rentenkonto erwirbt. Der Beitrag beläuft sich dafür in diesem Jahr auf durchschnittlich vierhundertfünfzig Euro pro Monat. Dafür erwirbt man pro Jahr einen Rentenanspruch von derzeit etwas über fünfundzwanzig Euro.
Man kann den Beitrag aber auch abhängig von Einkommen machen, so dass man bei guter Verdienstlage eine entsprechend höhere Rente erhält. Wer gerade in die Selbstständigkeit startet, muss in den ersten drei Jahren nur die Hälfte des Regelbeitrages einzahlen ohne dabei Ansprüche zu verlieren.
Der Ertrag dieser Beiträge kann sich durchaus mit anderen Vorsorgemaßnahmen messen. So hat eine Lebensversicherung derzeit eine durchschnittliche garantierte Rendite von etwas über zwei Prozent. Bei der Rentenversicherung liegt die Rendite nach Berechnungen von Experten zwischen zweieinhalb und dreieinhalb Prozent.
31. Dezember 2008
Auch ohne große Sparleistungen kann man etwas für die private Altersvorsorge tun. Wer wenig sparen kann oder will, der hat trotzdem Möglichkeiten, ohne großen Verzicht etwas für die spätere Rente zu tun. So kann man Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld oder Überstunden statt in den Konsum in die private Altersvorsorge fließen lassen. Ein Verzicht, den man kaum bemerkt, der aber eine spürbare Wirkung hat.Das funktioniert, seit es in vielen Firmen so genannte Arbeitszeitkonten gibt. Eingeführt wurden sie, um die Arbeitszeit flexibler zu gestalten, damit die Arbeitnehmer bei guter Auftragslage zur Verfügung stehen und bei schlechter mehr Freizeit in Anspruch nehmen können. Auf diese Arbeitszeitkonten kann man alle möglichen Leistungen einzahlen, so zum Beispiel auch nicht genommene Urlaubstage und alle anderen Leistungen, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, wie etwa auch das Urlaubsgeld.
Die Besonderheit bei Sparen auf Zeitwertkonten besteht darin, dass diese Beträge sowohl steuerfrei sind und auch nicht mit Sozialabgaben belastet werden. Auszahlen lassen kann man sich sein Guthaben, anders als bei den meisten Rentenplänen, jederzeit. Die Planung der privaten Altersvorsorge ist also allein Sache des Arbeitnehmers und seinem Arbeitgeber.
Das Finanzamt kann man elegant aus dieser Angelegenheit heraus halten. So sind Lohnzahlungen und alle anderen Leistungen, die der Arbeitgeber auf ein Zeitwertkonto einzahlt, nach höchstricherlicher Auffassung kein ausgezahlter Arbeitslohn. Das bedeutet konkret: es wird keine Lohnsteuer fällig, aber ebenso wenig Sozialabgaben. Steuern und Sozialabgaben muss man erst dann abführen, wenn man sich das Guthaben auszahlen lässt. Das klingt, als hätte man also doch keinen Vorteil und die Zahlungspflicht würde lediglich später einsetzen. Das ist jedoch nur die halbe Wahrheit. Eine Auszahlung als private Altersvorsorge ist steuerlich wesentlich besser gestellt als Arbeitslohn.
Zeitwertkonten sind auch dann sicher, wenn der Arbeitgeber in Konkurs geht, da er diese Konten entsprechend anlegen muss, so dass seine Gläubiger darauf nicht zugreifen können.
18. Dezember 2008
Private Rentenversicherungen bieten die verschiedensten Modelle an, über die man später eine Rente erhalten kann. Der Klassiker ist natürlich die Rente, bei der monatlich ein bestimmter Betrag einbezahlt wird, bis die Fälligkeit erreicht ist und man daraus eine lebenslange Rente erhält. Man kann aber auch eine Variante wählen, bei der man das Kapital auf einmal einzahlt, das die spätere Rente bringen soll. Ob sich das wirklich lohnt, sollte man aber vorher erst einmal ausrechnen.Bei einem Vergleich unterschiedlicher Angebote für Rentenversicherungen mit Einmalzahlung kamen deutliche Unterschiede zutage. An Hand einer Beispielrechnung wurden die Produkte verglichen. Dabei sollten jeweils sechzig Tausend Euro auf einmal angelegt werden, um dann daraus eine Rente zu erhalten. Das beste Angebot für Frauen erbrachte dabei eine lebenslange monatliche Rentenzahlung von knapp zweihundertdreißig Euro. Da Männer im Schnitt früher sterben, erhielten sie bei besten Angebot etwa fünfzehn Euro mehr. Diese Beträge waren für die nächsten zwanzig Jahre garantiert. Stirbt der Rentner vor dieser Zeit, erhalten die Erben diesen Betrag.
Das hört sich erst einmal gut an, aber man sollte erst genauer hinsehen. Würde man diesen Betrag von sechzig Tausend Euro zum Beispiel zu vier Prozent anlegen, ergäbe das eine Rendite von zweihundert Euro im Monat, die man allerdings noch versteuern müsste. Da dabei das Kapital erhalten bleibt, würde man diesen Betrag tatsächlich lebenslang erhalten.
Bei den Rentenmodellen sieht die Rendite jedenfalls nach zwanzig Jahren weniger günstig aus. Weder Frauen noch Männer hätten in dieser Zeit überhaupt ihr eingesetztes Geld wieder zurück erhalten. Die Rendite stimmt erst, wenn man diese Rente wenigsten dreißig Jahre bezogen hat, und dann sind es auch nur magere zwei Prozent, diese ebenfalls noch unversteuert. Es kommt nämlich hinzu, dass auch der Ertrag aus einer Rentenversicherung der Steuerpflicht unterliegt, wenn auch zu bevorzugten Konditionen. Angeblich sollen die Kunden dieser Policen jedoch laut Angaben der Unternehmen mehr als nur die Garantierente erhalten, sondern auch eine Zusatzrendite ausgezahlt bekommen. Nimmt man an, die tatsächlich Rente läge fünfzig Prozent über der garantierten, wäre die Rendite jedoch noch immer äußerst bescheiden. Nach zwanzig Jahren wären es nämlich gerade einmal dreieinhalb Prozent, erst nach dreißig Jahren hätte der Kunden über fünf Prozent erwirtschaftet. Jedoch muss man ein stolzes Alter erreichen, wenn es gelingen soll, über dreißig Jahre diese Rente zu beziehen.
12. Dezember 2008
Ein wichtiger Baustein für die private Altersvorsorge ist nach weit verbreiteter Meinung die selbst genutzte Immobilie. Das ist prinzipiell auch richtig. Damit die Altersvorsorge jedoch nicht zu eine Belastung wird statt zu einem Vorteil, muss man bei der Anschaffung der eigenen vier Wände einiges beachten. Das gilt ebenso für diejenigen, die eine Immobilie vermieten wollen.Erster wichtiger Tipp zu diesem Thema: man sollte nur Geld ausgeben und verplanen, dass man auch tatsächlich besitzt. Es ist zwar verführerisch, eine Erbschaft, die man sicher glaubt irgendwann zu bekommen oder die Rendite aus einer Geldanlage schon in die Finanzierung mit einzurechnen. Das ist jedoch ein großes Risiko. Die Erbschaft kann wertlos sein, die Rendite viel niedriger als erwartet. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man nur tatsächliches Vermögen und Einnahmen verplanen, so zum Beispiel das regelmäßige Gehalt. Kommt dennoch ein unerwarteter Geldsegen, umso besser. Den kann man dann etwas für Sondertilgungen verwenden.
Bei einem Darlehen kommt es nicht nur auf eine möglichst niedrige Rate an. Dem gleichen Irrtum verfallen viele Autokunden, die ein Fahrzeug leasen und nur die monatliche Zahlung im Auge haben. Tatsächlich zahlen sie jedoch sehr viel mehr für ihr Fahrzeug als ein Barzahler. Genau so verhält es sich bei Immobilienkrediten. Die Raten sind nur deshalb so niedrig, weil der Tilgungsanteil sehr gering ist, meistens bei einem Prozent. Das bedeutet jedoch, dass man zum einen sehr lange am Kredit abbezahlt und außerdem der Bank eine riesige Summe Zinsen zahlen muss. Daher sollte man die Tilgung so hoch wählen, wie man es sich nur leisten kann. Dann gehört einem das Haus früher und man spart ein Vermögen an Zinsen.
Man sollte keine Steuervorteile in die Finanzierung einrechnen. Das hat für tausende Anleger zu einer Katastrophe geführt, die nunmehr auf unvermietbaren Ostimmobilien sitzen. Der größte Steuervorteil nutzt nichts, wenn die Immobilie keine Mieteinnahmen bringt. Daher kann man nur diese in die Finanzierung seriöser Weise mit einbeziehen.
Wer sich zu einem Hausbau entschließt, wird in der Regel das erste Mal, und vermutlich auch das letzte Mal, ein solches Projekt bewältigen müssen. Folglich werden die meisten Bauherren kein Fachmann sein und daher viele Vertragsfallen gar nicht erkennen können. Bevor man also eine Vertrag bei einem Generalunternehmer oder Architekten unterschriebt, sollte man sich unbedingt von einem Fachmann beraten lassen.
Nimmt man eine Kredit auf, so berechnet die Bank an Hand des gesamten Einkommens, welche Schulden man sich maximal leisten kann. Geht man hier ans Limit, bleibt zum Leben nicht allzu viel übrig. Da eine Immobilienfinanzierung sehr lange läuft, sollte man darüber nachdenken, was man sich in dieser Zeit noch leisten will. Dieser Betrag muss vom Einkommen übrig bleiben.
Bevor man sich zu einem Kauf oder Bau entschließt, muss man genau darüber nachdenken, was man alles verwirklichen will. Erst wenn dies im Detail feststeht, kann man den Finanzbedarf abschätzen. Wünsche, die im nach hinein auftauchen, machen eine kostspielige Nachfinanzierung erforderlich, die man leicht vermeiden kann.
06. Dezember 2008
Auch wer im Ausland seine Brötchen verdient, muss sich um seine Rente keine Sorgen machen.Arbeiten au?erhalb Deutschlands ist mittlerweile nicht nur für viele eine Notwendigkeit, sondern auch ein Wunsch. Die Motive sind vielfältig. Man kann sowohl seinen Horizont erweitern, als auch einen neue Sprache in deren Mutterland erlernen. Auch die Verdienstmöglichkeiten sind andernorts oft besser als zu Hause. In manchen Fällen ist es der Wunsch, überhaupt wieder Arbeit zu finden, auch wenn man dafür die Heimat verlassen muss. Im letzten Jahr haben fast zweihundert Tausend Deutsche den Schritt gewagt, und sind in ein anderes Land übergesiedelt. Diese Möglichkeit wird auch vom Arbeitsamt unterstützt. Es gibt spezielle Angebote, die sich an Arbeitssuchende richten, die bereit sind, für einen Job ins Ausland zu gehen.
Es gibt viele Erfolgsgeschichten bei den Auswanderern. So mancher fühlt sich in seiner neuen Heimat so wohl, dass er gar nicht mehr zurückkehren will.
Für die Sozialversicherungen, also auch für die Rente, hat eine Auswanderung, auch wenn sie nur auf Zeit ist, Konsequenzen. Wer von einem deutschen Arbeitgeber ins Ausland geschickt wird, für den bleibt alles beim Alten, solange der Vertrag höchstens ein Jahr lang läuft. Bei einem längeren Aufenthalt gelten die Regelungen der Sozialversicherungen des Gastlandes.
Sie Sozialversicherungsabkommen zwischen den EU - Staaten und anderen europäischen Ländern schützen Arbeitnehmer vor dem Verlust ihre Ansprüche. Zweck dieser Abkommen ist es, die Mobilität von Arbeitnehmern innerhalb der EU zu fördern. Daher soll niemand Nachteile erleiden, weil er sich dazu entschließt, in einem anderen Land zu Leben und zu Arbeiten. So ist es durch diese Vereinbarungen auch kein Problem, während eines Arbeitslebens in verschiedenen Ländern tätig zu sein.
Konkret heißt das, dass jeder, der bei einem ausländischen Arbeitgeber angestellt war, auch aus diesem Land seine Rentenzahlungen für die entsprechende Zeit erhält. Etwas anderes gilt nur, wenn man von einer deutschen Firma ins Ausland geschickt wurde.
02. Dezember 2008
Nicht jeden Rentner hält es im Ruhestand in der oft kühlen und regnerischen Heimat. Immer mehr Senioren verbringen ihren Lebensabend zeitweise oder gar vollständig im Ausland, bevorzugt in wärmeren Gefilden. Die gute Nachricht zur Rente: die kann man in aller Regel mit in die Sonne nehmen.Auswandern auf Zeit
Wer Deutschland nicht auf Dauer verlässt, sondern beispielsweise nur vor dem unfreundlichen Winter flieht, der hat auf gar keinen Fall ein Problem mit seiner Rentenzahlung. Diese wird wie gewohnt in der Heimat aus das Konto überwiesen. Wer dies möchte, kann die Rentenversicherung sogar veranlassen, die Rente auf ein Konto am Aufenthaltsort anzuweisen.
Auswandern auf Dauer
Wer sich entschließt, nicht mehr nach Deutschland zurück zu kehren, der kann eventuell mit der gesetzlichen Rentenversicherung Schwierigkeiten bekommen. Im Schlimmsten Fall kann sogar der Anspruch auf die Rentenzahlung entfallen oder sie wird möglicherweise gekürzt. Das ist abhängig von der Natur der Rente, die man bezieht, aber auch vom Alter und dem Zielland, das man sich ausgesucht hat. Bevor man sich also zu einem solchen Schritt entschließt, sollte man sich bei seinem Rentenversicherer gründlich informieren.
Auslandsaufenthalt als Erwerbsgeminderter
Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, der kann nur unter der Voraussetzung mit einer Fortzahlung im Ausland rechnen, wenn die angeschlagene Gesundheit der Grund für den Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente gewesen ist. Ansonsten wird er keine weiteren Zahlungen im Ausland erhalten, da der Rentenversicherungsträger nicht überprüft, ob auch im Aufenthaltsland keine geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Eine Ausnahme gilt nur bei einem Aufenthalt in solchen Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, also zum Beispiel allen Mitgliedsländern der europäischen Union.
EU-Renten gleichgestellt
Innerhalb der europäischen Union bestehen mit allen Ländern, wie erwähnt, Sozialversicherungsabkommen. Das bedeutet, dass eine Rente, die in einem Mitgliedsland erworben wurde, auch von allen anderen Ländern anerkannt wird. Es dürfen keine Kürzungen oder eine Einstellung der Zahlung erfolgen, solange man sich in einem der Mitgliedsländer aufhält. Das ist eine gute Nachricht für alle, die sich das beliebte Spanien als zeitweisen oder dauerhaften Wohnsitz ausgesucht haben. Da Spanien EU - Mitglied ist, spielen deutsche Gesetze, die eine Rentenzahlung davon abhängig machen, dass man sich im Inland aufhält, keine Rolle.
26. November 2008
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