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Wer, klugerweise, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und dabei auch das Kleingedruckte vor der Unterschrift sorgfältig gelesen hat, erhält, tritt der Fall der Fälle ein, von seinem Versicherer eine Rente. Voraussetzung dafür ist, dass er seinem erlernten oder ausgeübten Beruf nicht mehr nachkommen kann, da ihm eine Krankheit oder ein Unfall dies unmöglich macht. Ist man erst einmal Rentenbezieher, ist man allerdings gut beraten, sich seine weiteren Schritte sorgfältig zu überlegen. Diese Rente wird nämlich nicht unbegrenzt und bedingungslos weiter gezahlt. Fällt der Grund für den Rentenbezug weg, also kann der Beruf nach einer unerwarteten Genesung wieder ausgeübt werden, muss und wird der Versicherer nicht mehr zahlen. Aus dieser Pflicht kann er sich aber auch ohne eine Wunderheilung wieder befreien, nämlich dann, wenn der Versicherte seinen Anspruch unabsichtlich vereitelt.Ein solcher Fall war gerade Gegenstand eines langen Prozesses, der schließlich vom Bundesgerichtshof endgültig entschieden wurde. Dort waren die Ausgangsbedingungen so wie eben geschildert. Der Kläger erhielt eine Berufsunfähigkeitsrente und machte dann den Fehler, an einer Umschulungsmaßnahme teilzunehmen. Eine natürlich grundsätzlich zu lobende Haltung, sich trotz eines Handicaps weiter um sein Fortkommen zu bemühen, anstatt sich mit der Rentenzahlung auf Dauer zu arrangieren. Nach der Umschulung gelang es dem Betroffenen auch tatsächlich, einen neue Arbeitsstelle zu finden, so dass er nunmehr wieder ein ganz normales Gehalt bezog. Als ordentlicher Mensch, der er zu sein scheint, setzte er seine Versicherung von diesen neuen Umständen auch in Kenntnis. Das war sein nächster Fehler, sofern er gehofft hatte, seine Rente auf Dauer zu behalten. Zuerst ging alles gut, und die Gesellschaft zahlte ordnungsgemäß weiter, nachdem sie ihrem Kunden schriftlich mitgeteilt hatte, dass sich durch die neue Tätigkeit nichts an der Rentenzahlung ändern würde, auch wenn man dies erst noch mal prüfen wolle. Erst nach zwei Jahren war auf einmal Schluss mit der Rente, der Versicherer zahlte nicht mehr weiter. Der Kunde war davon natürlich nicht sehr angetan und zerrte das Unternehmen vor Gericht, wo er jedoch jetzt in letzter Instanz verlor.
Das Gericht vertritt die Auffassung, das eine vorläufige Weiterzahlung keine dauerhaften Anspruch auf die Rentenzahlung begründet. Vielmehr hat das Unternehmen das Recht, erst einmal abzuwarten und die Entwicklung zu beobachten. Kommt es zu der Erkenntnis, das ihr Kunde sich dauerhaft selbst versorgen kann, ist eine Einstellung der Rentenzahlung auch rechtens.
05. August 2008
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jeden Arbeitnehmer eine dringend zu empfehlende Absicherung, will man verhindern, durch Unfall oder Krankheit in finanzielle Bedrängnis zu geraten. Allerdings ist das Risiko, seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können, ungleich verteilt. Während bei Berufen, die man vom Schreibtisch aus ausübt, die Wahrscheinlichkeit jedenfalls eines Unfalls gering ist, sieht es bei handwerklichen Berufen ganz anders aus. Unfälle sind zwar ohnehin nur zu drei Prozent für den Eintritt der schweren Folge Berufsunfähigkeit verantwortlich, aber bei bei besonders gefährlichen Tätigkeiten verschiebt sich dieses Verhältnis mitunter ganz erheblich.Einer dieser Berufe ist der des Dachdeckers. Angehörige dieses Berufsstandes leben besonders gefährlich, sie führen die Statistik der Berufsunfähigkeit und der tödlichen Unfälle in Ausübung ihrer Tätigkeit an. Das ist eigentlich nicht weiter verwunderlich, da die Anforderungen, die an einen Dachdecker gestellt werden, sehr hoch sind, und das im wahrsten Sinne des Wortes. Es birgt einen naheliegend hohe Gefahr, tagtäglich auf Dächer zu arbeiten, wo man wenig Halt hat und sich mitunter in großen Höhen befindet. Selbst wenn es nur ein Stockwerk sein sollte, kann ein unglücklicher Sturz die Karriere abrupt beenden, sofern man den Unfall überlebt. Die mit dieser Tätigkeit einhergehende körperliche Anstrengung mit permanent hohem Gefahrenpotential, weckt bei besonders vielen Angehörigen dieses Berufsstandes den Wunsch, möglichst früh damit aufhören zu können. Die Statistik der Frühverrentung führen also wenig überraschend ebenfalls die Dachdecker an.
Während wie erwähnt, der Durchschnitt der wegen Berufsunfähigkeit frühverrenteten Arbeitnehmer bei etwa drei Prozent liegt, beläuft sich dieser Anteil bei Dachdeckern auf geradezu sagenhafte zweiundfünfzig Prozent. Fast dreißig Prozent der Renten, die in diesem Berufsstand gezahlt werden, sind Hinterbliebenenrenten.
Einen statistisch gesehen gefährlicheren Beruf gibt es nicht. Fast kein Dachdecker geht im regulären Rentenalter in den Ruhestand. Entweder gehen sie als Frührentner möglichst zeitig, wenn nicht Berufsunfähigkeit sie ohnehin dazu zwingt. Das macht diesen Beruf für den Nachwuchs nicht eben anziehend. Zu wenig Bewerber streben an, diesen beruflichen Werdegang zu nehmen.
20. Juli 2008
Wer jung und gesund ist und gerade seine Ausbildung abgeschlossen hat oder sich sogar noch darin befindet, macht sich meistens keine Gedanken darüber, welche Folgen eine durch Unfall oder Krankheit ausgelöste Berufsunfähigkeit haben könnte. Dabei ist das Risiko in jedem Alter gleich hoch, egal ob es sich um einen Unfall oder eine Krankheit handelt, der diese schwere Folge nach sich zieht. Um in einem solchen Fall wenigsten finanziell nicht ins Abseits zu geraten, sollte man schon so früh wie möglich eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung abschlie?en. Das spart nicht nur Beiträge, sondern erleichtert auch den Abschluss einer solchen Police.Während die meisten Jugendlichen zwar durch ihr Elternhaus gegen Unfallrisiken versichert werden, fehlt ihnen jeder Schutz, wenn sie auf Grund einer Krankheit ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Das Risiko, dass dies durch einen Unfall verursacht wird, ist entgegen der landläufigen Vorstellung nicht annähernd so hoch wie das, durch eine Krankheit in Mitleidenschaft gezogen zu werden. Nur drei Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit werden durch Unfälle verursacht, der gro?e Rest durch Krankheit. In diesem Fall ist eine Unfallversicherung nutzlos, da sie nahe liegender weise dieses Risiko nicht abdeckt. Daher ist jeder gut beraten, egal ob er sich noch in Ausbildung befindet oder schon arbeitet, möglichst frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die ersten fünf Berufsjahre steht man ansonsten ohne jede Absicherung da. Solange muss man mindestens sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, bevor man wenigstens einen Anspruch eine Erwerbsminderungsrente hat.
Wer sich also früh schon als Azubi absichert, besteht nicht nur in aller Regel mit Leichtigkeit die Gesundheitsprüfung, sondern profitiert von günstigen monatlichen Beiträgen. Wird es nach der Ausbildung ernst und man arbeitet im ersten Job, ist keine weitere Gesundheitsprüfung erforderlich. Das lohnt vor allem für angehende Handwerker, die wegen ihrer Tätigkeit einem höheren Unfall,- und Krankheitsrisiko ausgesetzt sind. Diese wichtige Absicherung sollte man nicht vernachlässigen, da sie viel wichtiger als andere Versicherungen ist. Wer seine Arbeitskraft verliert, wird sonst zwangsläufig Sozialhilfeempfänger.
17. Juli 2008
Viele Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung leben mit einem gefährlichen Irrtum bezüglich ihrer Leistungsansprüche an die Rentenkasse für den Fall, dass sie ihren Beruf einmal aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Berufsunfähigkeit ist kein extrem unwahrscheinliches Schicksal, auch wenn niemand gerne an so etwas denkt. Je nach ausgeübtem Beruf genügt schon ein kleinerer Unfall oder eine Krankheit, auf Grund deren Folgen man die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausführen kann. So zwingt schnell eine unverhofft auftretende Allergie gegen Mehl einen Bäcker dazu, sich einen andere Tätigkeit suchen zu müssen. Gleiches gilt für die meisten körperlich anstrengenden Berufe oder solche, die mit besonderen Gefahren verbunden sind. Nicht grundlos scheidet jeder Vierte vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Wer von einem solchen Schicksalsschlag betroffen ist, sollte nicht annehmen, dass er nun Ansprüche auf eine Rentenzahlung hat. Dies gilt nur noch für solche Arbeitnehmer, deren Geburtsjahr 1959 oder früher ist, also inzwischen nur noch eine geringe Anzahl von Personen. Diese erhalten in der Tat Rentenzahlungen, die in ihrer Höhe ihrem späteren Anspruch auf Altersrente entsprechen. Alle anderen erhalten seit dem Jahr 2001 nur noch eine so genannte Erwerbsminderungsrente. Diese hat ganz andere Voraussetzungen und ist nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen zu erhalten. Man erhält sie nämlich nicht, wenn man seinen Beruf, in dem man ausgebildet wurde, nicht mehr ausüben kann. Auch falls man aktuell eine andere Tätigkeit ausübt, als die, die man erlernt hat, und diese nicht fortführen kann, erwirbt man darauf keine Anspruch. Ausschliesslich derjenige erhält die Erwerbsminderungsrente, der gar nicht mehr arbeiten kann in keinem Beruf. Wer also trotz seiner Einschränkungen noch irgend etwas tun kann, geht leer aus. Ihm bleibt nur das Sozialamt, sofern er keine andere Stelle findet.Alle nach dem Stichtag geborenen sollte daher dringend eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschliessen, um diesem nicht sehr unwahrscheinlichen Schicksal zu entgehen.
02. Juni 2008
Niemand denkt gerne daran, aber jedem kann es zustossen. Ein Unfall, eine Krankheit, der Beruf kann nicht mehr ausgeübt werden. Eine Katastrophe, hat man nicht ausreichend für diesen Fall vorgesorgt. Die Invalidenrente ist je nach Lebensalter völlig unzureichend, selbst wenn man schon viele Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt hat, wird man von der gekürzten Rente nur in Ausnahmefällen leben können.Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört daher zu den wenigen Versicherungen, die jedermann unbedingt haben sollte. Außer einer Privathaftpflicht und der inzwischen obligatorischen privaten Altersvorsorge gehört sie zu den wenigen Verträgen, auf die man keinesfalls verzichten sollte. Die Folgen sind bei Eintritt des Risikos einfach zu dramatisch, im Zweifel verliert man nicht nur den gewohnten Lebensstandard, sondern ist mitunter auf Sozialhilfe dauerhaft angewiesen. Wer sich ein solches Schicksal ersparen möchte, ist gut beraten einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.
Die Kosten für diese Absicherung lassen sich allerdings nicht pauschal beziffern. Vieles hängt von den persönlichen Umständen ab. Auch unterscheiden sich die einzelnen Versicherungsgesellschaften in der Bewertung beruflicher Risiken. Umfassende Information ist daher Pflicht, bevor man seine Unterschrift unter einen Vertrag setzt.
Entscheidendes Merkmal ist nahe liegend der ausgeübte Beruf. Je gefährlicher die Tätigkeit, desto höher der geforderte Beitrag. Dieser Zusammenhang ist offenkundig und bedarf keiner näheren Erläuterung. Wer auf Hochspannungsmasten klettern muss, zahlt naturgemäß mehr als ein Bürohengst.
Weiteres Kriterium ist das Alter, in dem man sich für eine Absicherung entscheidet. Auch hier liegt es auf der Hand, das ein junger Mensch im Schnitt weniger Vorerkrankungen und Zipperlein haben wird als ein Älterer. Auch steigt mit zunehmendem Lebensalter das Risiko der Berufsunfähigkeit, ebenso die Beiträge mit steigendem Eintrittsalter.
Je früher man sich also für eine Berufsunfähigkeitsversicherung enschliesst, desto weniger Beiträge wird man zahlen. Man sollte sich diese Ausgabe nicht sparen. Ein Viertel aller Arbeitnehmer kann vorzeitig seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben.
27. Mai 2008