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Wirtschaftskrise, Rente und Harz IV

Die Folgen der Wirtschafts,- und Finanzkrise sind bei uns noch gar nicht in vollem Umfang angekommen. Erst nach und nach werden wir die Konsequenzen erleben - manch einer wird selbst noch im Rentenalter die Folgen zu spüren bekommen.

Inzwischen hören wir fast jeden Tag neue nach oben korrigierte Prognosen, wie stark die Arbeitslosigkeit durch die Wirtschaftskrise allein in diesem Jahr noch steigen wird. Das ist dramatisch, besonders für die Betroffenen. Wer jedoch innerhalb eines Jahres wieder einen Job findet, der hat wenigstens in Bezug auf die spätere gesetzliche Rente keine großen Nachteile zu erwarten. Darüberhinaus gelten seit Jahresanfang für ältere Arbeitslose wieder großzügigere Regelungen beim Bezug von Arbeitslosengeld I. Unter gewissen Voraussetzungen wird dieses nunmehr wieder länger als ein Jahr bezahlt, so dass der Absturz in Harz IV sich etwas länger hinauszieht und gleichzeitig die Chancen steigen, doch noch rechtzeitig wieder eine Beschäftigung zu finden. Der längere Bezug von Arbeitslosengeld hat auch Auswirkungen auf die Rentenanwartschaft. Die Betroffenen sind dadurch auch in dieser Hinsicht wesentlich besser gestellt als zuvor. Das Arbeitsamt zahlt nämlich unterschiedlich hohe Beiträge für Empfänger von Arbeitslosengeld und für Harz IV - Empfänger. Daher hat Arbeitslosigkeit, auch wenn sie mehrmals im Leben vorkommt, keine allzu großen Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Es werden nämlich Beiträge entrichtet, die achtzig Prozent des letzten Gehaltes entsprechen. Wer also zweitausendfünfhundert Euro verdient hatte, wird bezüglich der Beiträge so gestellt, als würde er jetzt zweitausend Euro erhalten.

Ganz anders sieht es für Bezieher von Arbeitslosengeld II beziehungsweise Harz IV aus. Für sie bedeutet diese gleichzeitig auch eine erhebliche Minderung ihrer Rentenansprüche. Nach einem Jahr endet der Bezug des Arbeitslosengeldes I und somit auch die entsprechenden Rentenbeiträge. Der Unterschied ist gravierend. Die Beiträge werden auf Grundlage eines angenommen Einkommens von grade einmal zweihundert Euro bezahlt! Das bedeutet, man erwirbt gerade einmal einen Rentenanspruch von etwas über zwei Euro pro Monat.

 

 

jetzt kommentieren? 24. März 2009

Witwerrente immer häufiger

Die steigende Lebenserwartung macht sich auch in Teilbereichen der gesetzlichen Rentenversicherung bemerkbar. Während in früheren Jahrzehnten fast ausschließlich Frauen eine Hinterbliebenenrente bezogen haben, steigt nunmehr der Anteil der Männer, die eine solche Rente erhalten, immer mehr an. In den letzten fünfzehn Jahren hat sich die Zahl derjenigen Männer, die ihre Ehefrau überlebt haben und daher eine Hinterbliebenenrente beziehen, vervielfacht.Dabei bleibt seit gut fünfzehn Jahren die Gesamtzahl der Hinterbliebenenrente annähernd gleich. Etwas fünfeinhalb Millionen Menschen beziehen eine solche Leistung. Allerdings hat sich in diesem Zeitraum die Verteilung auf Frauen und Männer deutlich verändert. Die deutsche Rentenversicherung hat aktuell Zahlen präsentiert, die diese Entwicklung aufzeigen und analysieren.

So waren es im Jahr 1995 fünfeinviertel Millionen Frauen, die eine Witwenrente bezogen. Vor zwei Jahren sah das Verhältnis dagegen schon ganz anders aus. Bei Betrachtung aller Rentenbezieher in den neuen und alten Bundesländern konnte festgestellt werden, dass erstmals weniger als fünf Millionen Bezieher einer Hinterbliebenenrente weiblichen Geschlechts waren. Dagegen steigt der Anteil der männlichen Hinterbliebenen seit fünfzehn Jahren kontinuierlich an. Anfang der Neunziger Jahre waren es noch nicht einmal einhundertfünfzig Tausend Witwer, die Anrecht auf eine Rentenzahlung ihres Partners hatten. Im letzten Jahr hat sich die Zahl auf über fünfhundert Tausend ganz deutlich erhöht.

Diese Entwicklung hat allerdings nicht nur demoskopische, sondern auch juristische Gründe. Erst seit Ende der Achtziger Jahre sind Männer bei der Hinterbliebenenrente Frauen gleichgestellt. Daher entwickelt sich erst allmählich der Kreis der anspruchsberechtigten Witwer. Außerdem befinden sich immer mehr Frauen im Ruhestand, die eine eigene Rente beziehen, da die ersten Generationen der arbeitenden Frauen mittlerweile längst das Rentenalter erreicht haben.

Witwerrenten sind jedoch meist vom Betrag her deutlich geringer als Witwenrenten, da Männer in der Regel ein höheres eigenes Einkommen haben als Frauen. Im Schnitt sind es lediglich zweihundertfünfzig Euro, die ein Mann als Hinterbliebener erhält. Bei Witwen ist der Betrag dagegen etwa doppelt so hoch.

jetzt kommentieren? 13. Januar 2009

Private Altersvorsorge im Abschwung

Eine aktuelle Studie hat das Verhalten der Deutschen bei der privaten Altersvorsorge untersucht, besonders im Hinblick auf die gerade grassierende Wirtschaftskrise.

Im Ergebnis stellt die Studie fest, dass die Bürger im Augenblick deutlich weniger für das Alter zurück legen. Zur Zeit legt jeder Deutsche im Schnitt knapp einhundertneunzig Euro im Monat für die private Altersvorsorge an. So wenig wurde seit den letzten drei Jahren nicht für die Rente gespart. Im vergangenen Jahr war es noch wesentlich mehr, was die Deutschen im Monat auf die Seite gelegt haben, nämlich über zweihundert Euro.

Darüber hinaus planen im Vergleich zum Vorjahr sieben Prozent weniger der Arbeitnehmer, im laufenden Jahr mehr für die private Altersvorsorge zu tun. Dabei ist die private genutzte Immobilie noch immer die beliebteste Anlageform, wenn es um die private Rente geht. Letztes Jahr waren es knapp sechzig Prozent, die sich ein eigenes Haus anschaffen wollten, um im Alter mietfrei leben zu können. Aktuell ist dieser Wert auf fünfundsechzig gestiegen. Bei bestimmten Einzelgruppen ist dieses Bedürfnis sogar noch stärke ausgeprägt. Bei der arbeitenden Bevölkerung sind es noch drei Prozent mehr, bei Eltern sogar sieben Prozent, die auf die eigenen vier Wände bauen, wenn es um die Absicherung des Alters geht.

Während noch vor wenigen Jahren beinahe niemand an der Sicherheit der gesetzlichen Rente gezweifelt hat, sind es heute fast die Hälfte der Arbeitnehmer, die der privaten Altersvorsorge mehr vertrauen als der gesetzlichen Rente.

Bei der privaten Altersvorsorge mangelt es oft an wichtiger Detailarbeit. So bleibt sehr häufig der Effekt der Geldentwertung unberücksichtigt, ebenso die Tatsache, dass die Menschen im Schnitt immer älter werden. Das ist eine gefährliche Fehlentwicklung, die dazu führen kann, dass zahlreiche spätere Rentner ihren Lebensstandard im Alter trotz privater Vorsorge nicht werden halten können.

Auch sind viele staatliche Fördermöglichkeiten nicht hinreichend bekannt. So kennen nur knapp sechzig Prozent die Möglichkeit, die Riester - Förderung neuerdings auch zum Erwerb von Wohneigentum einsetzen zu können.

jetzt kommentieren? 11. Januar 2009

Mehr Rente für Harz IV

Harz IV - Empfänger haben nach der aktuellen Regelung bei der Rente massive Nachteile. Das soll sich jetzt rückwirkend wieder verbessern.Die Rückwirkung soll, wenn man dem Ministerium glauben schenken darf, bis zur Jahrtausendwende reichen. Diese Meldung ist noch nicht offiziell, aber aus dem Sozialministerium drang ein entsprechendes Gerücht an die Öffentlichkeit, das entsprechende Pläne zur Zeit ausgearbeitet würden. Ob und wann die Verbesserung für die Rentenansprüche von Langzeitarbeitslosen tatsächlich Gesetz wird, steht hingegen noch nicht fest.

Um die Rentenansprüche von Harz IV - Empfängern zu verbessern soll eine Änderung bei der Anrechnung von Beitragszeiten erfolgen. So war es bisherige Praxis, dass Zeiten, in denen man Arbeitslosengeld II, also Harz IV, beziehungsweise die frühere Arbeitslosenhilfe bezogen hat, lediglich als Pflichtbeitragszeit anerkannt wurde. Dies soll sich nun angeblich ändern und diese Zeiten sind dann künftig auch zusätzlich Anrechnungszeiten. Das kann, je nach Einzelfall, bis zu einem halben so genannten Entgeldpunkt für jedes Jahr ausmachen, in dem der Betroffene diese entsprechenden Leistungen bezogen hat. Das bedeutet konkret in Zahlen, dass man für ein Jahr Leistungsbezug künftig einen späteren Rentenanspruch von dreizehn Euro in den westlichen Bundesländern und elffünfzig in den neuen Bundesländern hätte. Das ist eine wesentliche Verbesserung zur jetzigen Regelung, die lediglich einen durchschnittlichen Rentenanspruch pro Jahr Bezug von gerade etwas über zwei Euro ergibt.

Diese Besserstellung ist jedoch an Bedingungen geknüpft. So soll diese Vergünstigung nur derjenige erhalten, dessen Rentenkonto ohne diese Anrechnung weniger als dreißig Entgeltpunkte aufweist. Das sind in Zahlen etwas achthundert Euro Rente. Wer bereits vorher soviel Punkte sammeln konnte, der wird nicht in den Genuss der Besserstellung kommen. Das Geld, um diese zusätzlichen Rentenansprüche zu finanzieren, soll aus Steuermitteln bereit gestellt werden.

jetzt kommentieren? 30. Dezember 2008

Gesundheitsreform senkt Renten

Nach einer bescheidenen Rentenerhöhung in diesem Jahr, steht den Rentnern im kommende prompt eine nicht unerhebliche Rentenkürzung ins Haus. Grund dafür ist der neue Gesundheitsfonds, der ab nächstem Jahr das System der gesetzlichen Krankenkassen ergänzen soll. In diesen Fonds zahlen ab Januar alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge. Der Fonds wiederum verteilt die Geld an die einzelnen Versicherer. Im Zuge der Einführung des Fonds wird der Beitragssatz für die Krankenversicherung vereinheitlicht und wird künftig für alle Versicherten bei 15,5 Prozent liegen. Das wiederum heißt: für die überwiegende Mehrzahl aller Bürger wird die Krankenversicherung teurer werden, da der Großteil der Krankenkassen bislang geringer Beiträge erhoben haben.

Dies trifft natürlich auch die Rentner, die von ihrem Alterseinkommen auch Krankenkassenbeiträge entrichten müssen. Geld sparen werden nur diejenigen, die bislang in einer Kasse versichert waren, deren Beiträge noch höher als der künftige Einheitssatz waren. Das ist jedoch der weitaus geringere Teil aller Versicherten, für die Mehrheit wird weniger von der Rente übrig bleiben als bislang. Das erste Mal wird der neue Beitragssatz im Januar des nächsten Jahres bei der Berechnung der Sozialabgaben berücksichtigt.

Im Schnitt werden die Deutschen Rentner durch diese Preissteigerung ein halbes Prozent weniger Geld zur Verfügung haben als noch in diesem Jahr. Allein das verzehrt die diesjährige Rentenerhöhung schon zu einem guten Teil. Rechnet man die allgemeine Preissteigerung mit ein, so kommt faktisch eine Rentenkürzung dabei heraus.

Die Bundesregierung versucht diesen Umstand aus Anlass einer Anfrage zu beschönigen, indem sie anführt, die Rentner seien nicht stärker betroffen als alle anderen Bürger auch, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wären. Das ist natürlich nur die halbe Wahrheit, da zumindest ein Teil der Arbeitnehmer wesentlich größere Lohnerhöhungen erhalten haben als die Rentner. Bedenkt man, dass die Renten auch wesentlich geringer ausfallen als das letzte Nettogehalt des Ruheständlers, so erkennt man leicht, dass die Rentner sehr wohl überdurchschnittlich stark von der Erhöhung der Krankenkassebeiträge betroffen sind.

jetzt kommentieren? 15. Dezember 2008

Moderne Legenden um die Rente

Die Legenden um die Rente sind noch nicht vollständig. Im ersten Teil haben wir schon einige Irrtümer aufgeklärt. Daran knüpfen wir hier an.Eine weiteres Missverständnis betrifft das so genannte Babyjahr. Hartnäckig hält sich die Vorstellung, dass man für jedes Jahr, dass man mit Kindererziehung zubringt ohne dabei einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, Geld erhält. Das ist nur für einen noch ganz kleinen Teil von Müttern zutreffend, nämlich solche, die vor dem Jahr Neunzehnhunderteinundzwanzig geboren wurden. Alle Mütter die jünger sind, erhalten so genannte Kindererziehungszeiten angerechnet. Das bedeutet, dass sie so gestellt werden, als würden sie Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abführen. Insgesamt erhält man drei Jahre für die Rente gut geschrieben. Eine Rente daraus erhält man später jedoch nur dann, wenn man auch wenigstens fünf Jahre Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung war, wobei die Kindererziehungszeit angerechnet wird.

Manche glauben, sie erhalten ohne weiteres Zutun ab dem Eintritt ins offizielle Rentenalter ihre Rente automatisch überwiesen. Das ist definitiv falsch. Rente erhält nur, wenn er sie auch beantragt. Das gilt auch für alle anderen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Da die Bearbeitung eines Rentenantrags Zeit in Anspruch nimmt, sollte man ihn schon einige Monate vorher stellen.

Das Frauen früher in Rente gehen können, ist prinzipiell zutreffend. Das sie es bereits im Alter von sechzig Jahren können, ohne das von der Rente Abzüge in Kauf nehmen müssen, ist nur zum Teil richtig. Das können nur diejenigen, die Geburtsjahrgang Neunzehnhunderteinundfünfzig oder älter sind. Wer jünger ist, muss einen Abschlag in Kauf nehmen, wenn er schon mit sechzig in Rente will und das auch nur dann, wenn man wenigstens fünfzehn Jahre Wartezeit nachweisen kann und nach dem Vierzigsten mindestens zehn Jahre Beiträge gezahlt hat.

Das die Rente versteuert werden muss, ist zwar grundsätzlich richtig, jedoch muss man hier genau differenzieren. Das ist einmal abhängig vom Jahr, in dem man in Rente geht. Je später man die Rente beantragt, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil. Dieser wird einmalig im ersten Jahr des Rentenbezugs festgelegt. Wirklich betroffen von einer Rentenbesteuerung sind meist nur diejenigen, die außer ihrer Rente noch über ein größeres Vermögen oder anderweitige Einnahmen verfügen.

Ein einmal festgesetzter Versorgungsausgleich nach einer Scheidung ist in der Regel tatsächlich, wie es weit verbreitete Meinung ist, unabänderlich. Ein paar juristische Tricks gibt es jedoch, hier noch etwas zu ändern. Im Einzelfall sollte man sich an einen spezialisierten Anwalt wenden.

Falsch ist hingegen, dass in Anspruch genommene Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Rentenkürzung führen würden. Tatsächlich hat dies keinerlei Einfluss auf die spätere Rente.

Unzutreffend ist auch, das man, wählt man irgendwann den Weg in die Selbstständigkeit und scheidet als Pflichtmitglied aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus, sich seine Beiträge auszahlen lassen kann. Grundsätzlich werden keinerlei Beiträge wieder ausgezahlt. Auch der Selbstständige erhält ab Eintritt ins Rentenalter eine seinen Beiträgen entsprechende Rente.

jetzt kommentieren? 11. November 2008

Deutschland spart weniger für die Rente

Die aus den USA kommende Finanzkrise hat nicht nur auf die Wirtschaft, sondern auch auf das Sparverhalten der Bürger einen nachhaltigen Einfluss. Was man bei uns vorher kaum für möglich gehalten hatte, wird jetzt bittere Realität. Die Sparguthaben bei den Banken scheinen nicht mehr sicher zu sein, das Land schlittert in eine Rezession und die Deutschen haben Angst um ihr Geld. Ein Ende der Krise ist noch gar nicht abzusehen. Es scheint vielmehr so, als ob sie noch gar nicht richtig begonnen hätte. In dieser Situation machen sie die Bürger offensichtlich eher um die Gegenwart und die nähere Zukunft Sorgen, als um ihre Absicherung im Alter. Besonders deshalb, da auch diese Guthaben möglicherweise nicht wirklich sicher sind. Das ist keine Motivation weiter zu sparen oder gar noch mehr zu tun als bisher. So sparten die Deutschen im laufenden Jahr so wenig, wie zuletzt vor drei Jahren.Das sind knapp einhundert neunzig Euro im Schnitt, die der Deutsch monatlich für das Alter zurück legt. Das hat eine große deutsche Bank ermittelt. Noch im letzten Jahr waren es fast zwanzig Euro mehr, die in eine Altersvorsorge eingezahlt wurden. Auch sind es weniger berufstätige Bürger geworden, die überhaupt privat für die Rente vorsorgen. Dieser Wert ist um glatte sieben Prozent gefallen. In den Augen der meisten Bürger ist die wichtigste Altersvorsorge einen eigene Immobilie.

Etwas über vierzig Prozent der Befragten in dieser Studie halten ihre Vorsorge für ausreichend, fast genau der gleiche Prozentsatz sieht es genau anders herum. Über die Hälfte hält die Inflation im Zusammenhang mit der privaten Altersvorsorge für keine wichtiges Problem. Ein Minderheit von etwa zehn Prozent versucht mit entsprechenden Geldanlagen den Kaufkraftschwund durch die Inflation auszugleichen. Die Mehrheit rechnet damit, ein hohes Alter zu erreichen, berücksichtigt diesen Umstand bei der Planung für ihre Finanzen im Rentenalter nicht. Damit werden zwei wichtige Faktoren der Altersvorsorge bei der Mehrheit völlig vernachlässigt, nämlich die Inflation und das steigende Lebensalter. Ohne Einbeziehung dieser Faktoren kann eine private Altersvorsorge nicht gelingen.

jetzt kommentieren? 09. Oktober 2008

Trend: Grundrente

Die Rentner von heute sind fein raus, jedenfalls der überwiegende Teil von ihnen. Die Zeiten der finanzielle Verpflichtungen sind weitgehend vorbei, spätestens seit die Kinder aus dem Haus sind und das eigene Häuschen bezahlt ist. Die gesetzliche Rentenversicherung überweist obendrein jeden Monat einen schönen Betrag auf das Konto, für den die Rentnergeneration ein Leben lang gearbeitet hat. Das heutige Rentenniveau ist so hoch, dass die meisten ihren Lebensstandard halten können und ihre Lebensqualität derjenigen des Berufslebens entspricht.Diese Zustände werden sich bald ändern. Die folgenden Rentnergenerationen werden nicht mehr so auf Rosen gebettet sein. Wer heute in die Rentenkasse einzahlt, zahlt zwar die höchsten Beiträge, die es jemals gegeben hat, aber die zu erwartende Rente ist dafür nur sehr gering. Wer in zwanzig Jahren pensioniert wird, bekommt von jedem eingezahlten Euro nur noch achtzig Prozent zurück.

Daher ist die gesetzliche Rente schon seit langer Zeit heißes Diskussionsthema. Diverse Nachbesserungen, auch Rentenreformen genannt, flicken zwar Löcher, aber die nächste Nachbesserung muss in immer kürzeren Abständen folgen. So wird es auch bei der aktuellen Rentenreform sein. Die entscheidende Frage lautet heute daher nicht mehr, ob die Renten sicher sind. Das sind sie auf jeden Fall, da der Anspruch darauf ein Form des Eigentums darstellt. Vielmehr kommt es darauf an, wie hoch die spätere Rente sein wird. Hier ist ein klarer Trend auszumachen, und der geht in Richtung Grundrente. Wer heute Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, bekommt nur einen Bruchteil dieser Einlage wieder zurück, er legt also im Ergebnis drauf.

Ein wichtiger Grund dafür ist die demoskopische Entwicklung. Da die durchschnittliche Lebenserwartung ansteigt und in zwanzig Jahren voraussichtlich ein Drittel der Bevölkerung über sechzig sein wird und gleichzeitig bis zu diesem Zeitpunkt in Deutschland etwas zehn Millionen Menschen weniger leben werden, fehlt der Rentenversicherung eine gesunde Basis. Immer weniger Arbeitnehmer müssen für immer mehr Rentner aufkommen, die zudem immer älter werden. Die Differenz zwischen letztem Gehalt und der Rentenhöhe wird kontinuierlich ansteigen; es ist die so genannte Versorgungslücke.

jetzt kommentieren? 05. Oktober 2008

Sockelrentenmodell soll Solidarität stärken

Das Prinzip Solidarität, wie es Jahrzehnte selbstverständliche Grundlage der gesetzlichen Rentenversicherung war, wird vom Gesetzgeber nach und nach aufgelöst. Die aktuell laufende Rentenreform ist mit Sicherheit nur der Anfang vom Ende der gesetzlichen Rente, auf die sich die vorangegangenen Generationen verlassen konnten. Da ist zum einen die Anhebung der Lebensarbeitszeit, die vor allen Dingen solche Menschen stark benachteiligt, die in körperlich oder psychisch anstrengenden Berufen arbeiten, so etwa Bauarbeiter oder Krankenpfleger. Nur wenige halten bis zu ihrem siebenundsechzigsten Lebensjahr im Beruf durch. Die Folge sind hohe dauerhafte Abschläge auf die Rentenzahlungen. Dies trifft Arbeitnehmer mit Durchschnittseinkommen oder sogar geringem Einkommen besonders hart, da die Rentenansprüche obendrein stetig sinken. Im Ergebnis dürften nur noch die Wenigsten in Zukunft mit der gesetzlichen Rente im Alter über die Runden kommen oder sich gar etwas leisten können. Da sich diese Entwicklung fortsetzen wird, wird sich die Situation für Millionen künftiger Rente sogar noch verschärfen. Gerade diejenigen, die es am nötigsten hätten, können aber gerade nicht oder nur wenig privat für das Alter zurücklegen. Da sich auch der Trend, Lebensrisiken zunehmend zu Privatisieren auch in Bezug auf die Alterssicherung verstärken wird, fordert das Kolpingwerk dazu auf, das Solidaritätsprinzip wieder zu stärken und nicht einzelne Gruppen gegeneinander auszuspielen, wie es aktuell bei der Diskussion um Beamtenpensionen im Vergleich mit Rentenbezügen geschieht.Abhilfe soll das so genannte Sockelrentenmodell schaffen. Grundlage dieses Systems ist die Einbeziehung ausnahmslos aller Bürger in die dann neu zu schaffende Rentenversicherung, das besonderes die Schwächeren in der Gesellschaft vor drohender Altersarmut bewahren soll. Die Sockelrente soll als Grundsicherung dienen und deutlich oberhalb der Armutsgrenze liegen, wobei jeder Bürger darauf einen Anspruch haben soll. Umgekehrt soll auch jeder nach seinen Möglichkeiten zur Finanzierung dieser Sockelrente beitragen. Das würde das Solidaritätsprinzip neu beleben, anstatt es mehr und mehr in den Hintergrund zu drängen, wie es aktuell zu beobachten ist. Auf die Sockelrente setzt dann die individuelle Rente auf, deren Höhe wie bislang von den persönlichen Beiträgen abhängig ist.

jetzt kommentieren? 03. September 2008

Kommt die Pensionsreform?

Die Altersvorsorge von Beamten ist bekanntermaßen anders geregelt als die von sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern. Dieser Unterschied war schon unzählige Male Gegenstand von Diskussionen und Debatten, was aber nicht daran hindert, dieses Thema immer wieder einmal in die Öffentlichkeit zu bringen, obwohl es nach wie vor keine neuen Fakten gibt, die sich zu diskutieren lohnt. Anlass für den Aufschrei ist stets die scheinbar neue Erkenntnis, dass Beamte angeblich viel höhere Altersbezüge haben als Arbeitnehmer, und die wären obendrein auch noch sicher, ganz im Gegensatz zur Rente. Das ist allerdings wahr. Während man diejenigen, die sich auf ihre Rentenanwartschaft verlassen haben, mehr und mehr im Regen stehen lässt, da in nicht allzu ferner Zukunft nicht viel mehr als ein Notgroschen zum Überleben von der Rente übrig bleiben wird, geht es den Beamten noch deutlich besser, sprich, ihre Altersvorsorge ist so geregelt, wie sie es für alle anderen ebenfalls sein sollte. Die Diskussion wird nämlich immer in die falsche Richtung geführt. Während die zukünftigen Rentner meist nichts mehr zu lachen haben werden, lenkt man den Neid auf diejenigen, für die noch kein staatliches Armutsprogramm aufgelegt wurde. Dabei wäre es sehr viel sinnvoller, den Missstand dort anzuklagen, wo er sich tatsächlich befindet, nämlich bei der systematischen Zerschlagung der gesetzlichen Rentenversicherung. Darin liegt der eigentliche Skandal, und nicht bei der angemessenen Altersversorgung von irgendwem. Es würde niemand nutzten, wenn auch Beamte künftig als Rentner darben müssten; es wäre nur gleiches Unrecht für alle.Ein entscheidender Punkt bei der Versorgung von Beamten wird ohnehin immer tot geschwiegen, nämlich das sie ihre Versorgung eben nicht dafür bekommen, dass sie besonders viel leisten, sondern weil sie durch ihr besonderes Dienstverhältnis dafür alimentiert werden, dass ihre Arbeitskraft und vor allem ihre uneingeschränkte Loyalität dem Staat gehört. Das ist auch mit allerhand Nachteilen verbunden, man sehe sich die Arbeit von Polizisten an. Im übrigen erhalten Beamten grundsätzlich ein geringeres Einkommen, als sie in vergleichbarer Position in der freien Wirtschaft erlangen könnten, jedenfalls war das bis vor einigen Jahren noch so, bevor die Lohnspirale sich nach unten zu bewegen begann. Auch dafür ist die sichere Pension ein Ausgleich. Um Geld bei der Rente zu sparen, könnte man aber zum Beispiel eine Reihe politischer Beamte durch Langzeitarbeitslose ersetzen, aber das ist nur ein Vorschlag.

jetzt kommentieren? 29. August 2008

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