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Die staatliche Rentenversicherung hat zur Zeit ein Imageproblem. Viel bezweifeln inzwischen, ob sie mit die staatliche Altersrente sicher ist. Daran muss jedoch niemand zweifeln. Im Gegensatz zu kapitalgedeckten Altersvorsorgemodellen ist die Rentenversicherung auf Grund des Umlageverfahrens relativ krisensicher. Dies hat sie schon oft bewiesen und nicht zuletzt auch zwei Weltkriege beinahe unbeschadet überstanden.
Jedoch ist die Rentenversicherung nicht nur dazu da, eine Altersrente auzubezahlen. Die Leistungen reichen noch weiter, was ein weiteres Argument ist, auf die Rentenversicherung zu setzen anstatt auf private Anbieter, sofern man zum Beispiel als Selbstständiger dazu überhaupt die Wahl hat.
So bezahlt die Rentenversicherung nach einem Unfall oder nach einer schweren Krankheit Reha-Massnahmen, um die Wiedereingliederung ins Berufsleben zu ermöglichen oder zu erleichtern. Diese Leistung ist bereits mit den monatlichen Beiträgen zur Rentenversicherung abgedeckt und kostet keinen Cent extra. Reha-Massnahmen gibt es auch bei chronischen Erkrankungen. Das verhindert oft eine vorzeitige Verrentung und hilft, dass der Betroffene wieder voll am Leben teilnehmen kann.
Wer auf gesundheitlichen Gründen seinen alten Job nicht mehr ausüben kann, dem hilft die Rentenversicherung ebenfalls. Hier kommt gegebenenfalls eine Umschulung oder eine neue Ausbildung in Betracht. Dies gilt auch, wenn man auf wegen eines Unfalls nunmehr mit einer Behinderung leben muss.
Wer schließlich trotz dieser Massnahmen nicht mehr arbeiten kann, der erhält eine so genannte Erwerbsminderungsrente. Vorraussetzung dazu ist, dass an wenigstens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, wovon in der vorausgegangenen Jahren davon wengisten drei Jahre Pflichtbeiträge entrichtet worden sein müssen. Selbst Berufsstarter sind schon abgesichert, da ihnen bereits nach einer Beitragszahlung Leistungen zustehen. Die volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer ansonsten höchstens noch drei Stunden arbeiten könnte. Ansonsten gibt es in Abstufungen eine Teilrente.
Beim Tod eines Ehepartners erhält der Überlebende eine Hinterbliebenenrente, die ebenfalls bereits mit den Beiträgen abgedeckt ist. Das gleiche gilt für Partner von eingetragenen Lebensgemeinschaften oder beim Tod eines Elternteils.
25. Mai 2009
Seit einigen Jahren werden alle gesetzlich Rentenversicherten jährlich über ihre Ansprüche informiert. Diese Praxis wurde eingeführt, um zu vermeiden, dass wie vorher häufig geschehen, erst beim Rentenantrag Beitragslücken auffallen oder gar völlig falsche Vorstellungen herrschen, wie hoch der Rentenanspruch tatsächlich ist. Letzeres ist jedoch eine höchst wichtige Information, die man so früh wie möglich erhalten muss. Nur dann kann man die so genannte Rentenlücke auch sicher schließen, wenn man weiß, wie groß diese ist. Hat man das Rentenalter bereits erreicht, ist es für Vorsorgemaßnahmen zu spät und für viele wird der Ruhestand in finanzieller Hinsicht alles andere als ein Genuss. Auch Beitragslücken können leicht entstehen. Gerade Ausbildungszeiten werden oft nicht erfasst; ebenso können Meldungen von Arbeitgeber fehlen oder nicht korrekt eingetragen worden sein. Je weiter ein solches Ereignis zurück liegt, desto schwerer wird es dann, fehlende Belege aufzutreiben. Daher wird nun regelmäßig jeder, der in der in einer gesetzlichen Rentenversicherung Mitglied ist, jährlich über den aktuellen Stand seiner Ansprüche informiert. Keinen Information erhalten nur solche Personen, die das siebenundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die nicht wenigsten fünf Beitragsjahre vorzuweisen haben.Neu ist bei der aktuellen Renteninformation, dass die Berechnung des Rentenanspruches nicht mehr generell auf das fünfundsechzigste Lebensjahr ausgerichtet ist, sondern nach dem persönlichen Renteneintrittsalter, das nunmehr je nach Geburtsjahr weiter in der Zukunft liegen kann. Für viele Versicherte ist dies die erste konkrete Information darüber, ab welchem Datum ihnen eine ungekürzte Rente zusteht.
Aus der Ausstellung können noch weitere Informationen entnommen werden. So kann man ablesen, wie hoch die Rente wäre, hätte man bereits jetzt das Renteneintrittsalter erreicht. Wichtig ist die Aufstellung über alle Beiträge, die bisher in das Rentenkonto eingezahlt wurden. Die Berechnung der individuellen Rente erfolgt auf Basis des Durchschnittsverdienstes der letzten 5 Jahre, bezogen auf das persönliche Rentenalter. Zusätzlich erhält man zwei weitere Berechnungen an die Hand, die zeigen, wie sich eine Rentenerhöhung auf das Ergebnis auswirken würde.
03. September 2008
Schon als Auszubildender lohnt es sich, für das noch so ferne Alter vorzusorgen. Und es lohnt nicht nur für den Berufsstarter, sondern auch für seine Erziehungsberechtigten.Wer seine Lehrstelle antritt, hat erst einmal einige bürokratische Hürden zu nehmen. Zuerst einmal muss sich der Azubi beim Einwohnermeldeamt seine erste Lohnsteuerkarte beschaffen. Zwar wird bei einem Einkommen in Höhe einer Ausbildungsvergütung selten Steuer fällig, aber trotzdem ist dies unvermeidlich. Ohne Konto geht heute gar nichts mehr. Wer noch kein Girokonto hat, muss spätestens jetzt eines eröffnen, damit der Lohn auch ausgezahlt werden kann. Da man als Auszubildender seine Krankenkasse selbst wählen kann, muss auch hier eine Entscheidung getroffen werden. Soweit das Pflichtprogramm, man kann aber auch noch weiter gehen und etwas für die finanzielle Absicherung tun.
Sofern der Ausbildungsbetrieb eine betriebliche Altersvorsorge anbietet, ist der Azubi gut beraten, diesen Vorteil wahrzunehmen. Das Sparen über dieses Instrument wird über die so genannte Entgeltumwandlung abgewickelt. Das bedeutet, dass man auf eine Teil des Gehalts verzichtet, das direkt in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird. Da es hier um Vorsorge geht, fallen keine Sozialabgaben an, was dieses Instrument attraktiv macht. Auch bei einem geringen Einkommen macht sich dies schon deutlich bemerkbar. Erhält der Azubi zum Beispiel achthundert Euro Ausbildungsvergütung, muss er davon schon etwa zwanzig Prozent an die Sozialversicherungen abführen, also konkret etwa einhundertsechzig Euro, zuzüglich eines Aufschlages für die Krankenversicherung, den der Arbeitnehmer alleine bezahlen muss. Zahlt der Azubi aber einhundert Euro in die betriebliche Altersvorsorge und verzichtet auf die Auszahlung dieses Betrages, spart er über zwanzig Euro Sozialabgaben und hat nur einen Einkommensverlust von knapp achtzig Euro, wofür aber einhundert Euro in die Altersvorsorge gehen.
Als angenehmer Nebeneffekt kann man so auch die Kindergeldzahlung retten, indem das eigenen Einkommen des Azubis unter die Fördergrenze gedrückt wird. Ein Nachteil ist bei allen Vorteilen aber zu beachten, dass nämlich der potentielle Anspruch auf Arbeitslosengeld durch die Entgeltumwandlung sinkt, da nur das ausgezahlte Nettogehalt zur Berechnung herangezogen wird.
31. August 2008