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Manche Akademiker bleiben aus unterschiedlichen Motiven in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Grund kann sein, dass das Mindesteinkommen von 4.050 Euro pro Monat noch nicht erreicht wird Andere finden keine Zeit sich über einen Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die Private zu informieren. So verbleiben die Akademiker in der Gesetzlichen und ärgern sich über die hohen Beiträge, für die es immer dürftigere Leistungen gibt. Doch der Schutz, welchen die gesetzliche Krankenkasse bietet, lässt sich mit wenig finanziellem Aufwand erweitern.
Vor allem die Zahnsanierung kann einem Krankenkassenmitglied teuer zu stehen kommen. Selbst wer sich nicht die allerteuersten Materialien in den Mund verbauen lässt, muss viel Geld dazu zahlen. Die andere, weitaus schlechtere Alternative ist, nichts machen zu lassen. Je nach Kasse übernimmt diese 50 bis 65 Prozent der Kosten für Zahnersatz. Mittlerweile sind knapp 12 Millionen Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen über einen Zusatztarif für Zähne abgesichert. Die meisten Krankenkassen bieten entsprechende Policen von einer Versicherung an, mit der eine Kooperation besteht. Doch ein derartiges Angebot sollte genau geprüft werden. Oft sind andere Versicherungsgesellschaften was eine Zahnzusatzversicherung angeht preiswerter, oder bieten bessere Leistungen an. Wichtig ist zu wissen, dass die Zusatzversicherungen nicht die kompletten Kosten tragen. Auch ist entscheidend wie hoch der Eigenanteil bei einer Zahnsanierung für die Versicherten ausfällt. Je nach alter und Geschlecht, kostet eine solche zusätzliche Zahnersatzversicherung zwischen 15 und 40 Euro im Monat.
Eine weitere Option ist sich als Kassenpatient eine Zusatzversicherung für die stationäre Behandlung zu leisten. Auch wenn die Werbung für derartige Policen etwas anderes insistiert, der Status von einem Privatpatienten wird dadurch nicht erreicht. Da mittlerweile immer mehr Operationen ambulant stattfinden, sollte ein Tarif gewählt werden, der auch die kurzen Aufenthalte in der Klinik beinhaltet. Derartige Zusatzpolicen sind mit Optionen wie frei Arztwahl oder Einzelzimmer ausgestattet. Bei derartigen Fragen sollte jeder Kassenpatient selbst entscheiden, worauf er Wert legt. Die Monatliche Beiträge sind abhängig, welches Leistungspaket gewählt wurde. Versicherungen bieten mittlerweile auch Paketlösungen an, die einen Zahnzusatzversicherung und eine für das Krankenhaus beinhalten.
25. April 2009
Nicht jeder Beruf ist gleich gefährlich. Wer jedoch eine Tätigkeit ausübt, die mit einem besonders hohen Risiko einer Erkrankung oder eines Arbeitsunfalls verbunden ist, für den ist die Erwerbsminderungsrente eine wichtige Absicherung.
Bei einigen Berufen ist schon im Voraus absehbar, dass er sehr wahrscheinlich nicht bis zur gesetzlichen Altersgrenze für den Rentenbezug ausgeübt werden kann. Dazu gehören vor allem Beschäftigungen, die mit schwerer körperlicher Arbeit verbunden sind, zum Beispiel auf dem Bau, oder die ein hohes Unfallrisiko haben, allen voran der Beruf des Dachdeckers, aber auch der des Schornsteinfegers. Wer einen solchen Beruf ausübt, hätte idealerweise eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung. Jedoch sind die Prämien gerade bei solchen Berufen für die meisten gar nicht bezahlbar oder eine solche Versicherung existiert gar nicht. Für die Betroffenen ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente eine besonders wichtige Absicherung für den Fall der Fälle. Wer dauerhaft durch Krankheit an einer weiteren Berufsausübung gehindert ist, erhält durch sie eine finanzielle Absicherung, die vor dem Gang zum Sozialamt bewahrt.
In den letzten zehn Jahren mussten dreihundert Tausend Arbeitnehmer weniger auf diese Absicherung zurückgreifen. Durch die Harz - Reformen wurden jedoch die Bedingungen für den Bezug deutlich verschlechtert. Wer überhaupt noch arbeitsfähig ist, muss jede ihm angebotene Tätigkeit annehmen, ungeachtet des früheren Berufes und Einkommens.
Die meisten Bezieher sind vollständig erwerbsunfähig, ein kleiner Teil nur eingeschränkt. Da jedoch die letzte Gruppe nur selten eine Teilzeitbeschäftigung findet, erhalten sie überwiegend eine volle Erwerbsminderungsrente.
Die durchschnittliche Rentenhöhe liegt bei sechshundertsechzig Euro, bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit bei der Hälfte. Zu einer vollen Renten darf man seit diesem Jahr noch bis zu vierhundert Euro hinzu verdienen, bei einer Teilrente noch wesentlich mehr.
Die Gefahr der Erwerbsunfähigkeit betrifft nicht nur ältere Arbeitnehmer. Unfall und Krankheit können auch schon in der Ausbildung eine Berufsausübung unmöglich machen. Einen Anspruch darauf hat man bereits dann, wenn man nur einen Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
Die Rentenhöhe wird, egal wann die Erwerbsminderung eintritt, auf der fiktiven Grundlage berechnet, dass man bis zum sechzigsten Lebensjahr das letzte Einkommen bezogen hätte.
17. März 2009
Die Wirtschaftskrise hat die längst in Vergessenheit geratene Kurzarbeit wieder brandaktuell gemacht. Viele Unternehmen versuchen durch Beantragung von Kurzarbeit Arbeitsplätze zu retten und gleichzeitig auf die rückläufige Auftragslage zu reagieren.
Die betroffenen Arbeitnehmer haben durch die Kurzarbeit viel wenige Nachteile, als landläufig angenommen wird. Nicht nur, dass die Agentur für Arbeit den Lohnverlust weitgehend ausgleicht. Auch in Bezug auf die spätere Rente sind die Verlust nur minimal. Auch während der Kurzarbeit bleibt die Rentenversicherungspflicht erhalten. Die abgeführten Beiträge richten sich dabei nach dem geringeren Gehalt, dass in dieser Phase ausgezahlt wird. Aufgebracht wird der Beitrag vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam. Der Arbeitgeber beteiligt sich aber noch weitergehender. Er leistet zusätzlich noch Beiträge zur Rentenversicherung, die auf Basis von achtzig Prozent des Gehaltsverlustes berechnet werden.
Auf diese Weise macht sich die Kurzarbeit bei der späteren Rente kaum bemerkbar. Wer zum Beispiel 2.400 EUR Bruttoverdienst im Monat erhält und im Verlauf der Kurzarbeit 1000 EUR verdient, hat für diese Zeit einen Nettoverlust bei der späteren Rente für diesen Zeitraum von etwa drei Euro. Bei normalem Verdienst würde ein Rentenanspruch pro Jahr von knapp fünfundzwanzig Euro entstehen, bei Kurzarbeit einer von knapp zweiundzwanzig. Dank des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags steht der Arbeitnehmer in Punkto Rente nach wie vor gut da. Würde dieser Zusatzbeitrag nicht gezahlt, würde nur ein Rentenanspruch von etwas über zehn Euro für dieses Jahr entstehen, also ein Verlust von fast fünfzehn Euro.
Kurzarbeit schadet der Rente kaum
Die Wirtschaftskrise hat die längst in Vergessenheit geratene Kurzarbeit wieder brandaktuell gemacht. Viele Unternehmen versuchen durch Beantragung von Kurzarbeit Arbeitsplätze zu retten und gleichzeitig auf die rückläufige Auftragslage zu reagieren.
Die betroffenen Arbeitnehmer haben durch die Kurzarbeit viel wenige Nachteile, als landläufig angenommen wird. Nicht nur, dass die Agentur für Arbeit den Lohnverlust weitgehend ausgleicht. Auch in Bezug auf die spätere Rente sind die Verlust nur minimal. Auch während der Kurzarbeit bleibt die Rentenversicherungspflicht erhalten. Die abgeführten Beiträge richten sich dabei nach dem geringeren Gehalt, dass in dieser Phase ausgezahlt wird. Aufgebracht wird der Beitrag vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam. Der Arbeitgeber beteiligt sich aber noch weitergehender. Er leistet zusätzlich noch Beiträge zur Rentenversicherung, die auf Basis von achtzig Prozent des Gehaltsverlustes berechnet werden.
Auf diese Weise macht sich die Kurzarbeit bei der späteren Rente kaum bemerkbar. Wer zum Beispiel 2.400 EUR Bruttoverdienst im Monat erhält und im Verlauf der Kurzarbeit 1000 EUR verdient, hat für diese Zeit einen Nettoverlust bei der späteren Rente für diesen Zeitraum von etwa drei Euro. Bei normalem Verdienst würde ein Rentenanspruch pro Jahr von knapp fünfundzwanzig Euro entstehen, bei Kurzarbeit einer von knapp zweiundzwanzig. Dank des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags steht der Arbeitnehmer in Punkto Rente nach wie vor gut da. Würde dieser Zusatzbeitrag nicht gezahlt, würde nur ein Rentenanspruch von etwas über zehn Euro für dieses Jahr entstehen, also ein Verlust von fast fünfzehn Euro.
01. März 2009
Leider ist es nicht allen Kinder vergönnt, mit beiden Elternteilen eine unbeschwerte Kindheit zu durchleben. Fast vierhundert Tausend Waisen leben derzeit in Deutschland, die wenigsten einen Elternteil durch Tod verloren haben. Ein zweifellos grausamer Schlag, besonders für ein Kind.Zumindest finanziell lässt jedoch die gesetzliche Rentenversicherung die Hinterbliebenen nicht im Stich. Diese Waisen erhalten eine monatliche Rente, auch wenn es sich um Adoptiv,- oder Stiefkinder handelt. Ebenso erhalten Pflegekinder und andere minderjährige Angehörige die Waisenrente, wenn der Tote im wesentlichen für ihren Unterhalt gesorgt hat. Die Waisenrente wird bereits dann gewährt, wenn der Verstorbenen nur fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat. Die durchschnittliche Rentenhöhe liegt derzeit bei knapp einhundertsechzig Euro im Monat.
Der Bezug endet gewöhnlich mit dem Erreichen der Volljährigkeit. Sie wird jedoch weiter gezahlt, und zwar maximal bis zum siebenundzwanzigsten Geburtstag, sofern sich der Nachwuchs noch in der Ausbildung befindet, ein freiwilliges Jahr ableistet oder auf Grund einer Behinderung nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen.
Lebt noch ein Elternteil, wird die so genannte Halbwaisenrente gewährt. Diese beträgt zehn Prozent des Betrages, den der tote Elternteil zu als Rente erhalten hätte. Eine Vollwaisenrente wird gezahlt, wenn kein Elternteil mehr lebt. Sie beträgt zwanzig Prozent der elterlichen Rente, auf die sie zum Zeitpunkt ihres Ablebens Anspruch gehabt hätten. Dazu wird jeweils noch ein Zuschlag gerechnet, der sich danach richtet, wie viel Beitragsjahre die Eltern erreicht hatten.
Verdient der Bezieher der Waisenrente eigenes Geld, wird dies auf die Rente angerechnet.
19. Januar 2009
In den letzten Jahren mussten die Deutschen eine Vielzahl von Reformen über sich ergehen lassen. Einen Großteil davon betraf die Sozialsystem, die mit Renten,- und Gesundheitsreformen an die neue Zeit angepasst werden sollten. Auch Harz IV stammt aus dieser Reformzeit. Die Sozialsysteme sollten dadurch nicht nur bezahlbarer, sondern auch gerechter und effizienter werden. Ob dies gelungen ist, darüber mag man streiten. Ob die Bürger mit dem neuen Zustand glücklich sind, steht jedoch auf einem anderen Blatt. Um genau diese Frage zu klären, hat man die Stimmung in einer umfangreichen Befragung erfasst. Das Ergebnis ist jedoch für die Verantwortlichen der Reformpakete wenig erbaulich, denn nie war die Bevölkerung mit dem sozialen Netz unzufriedener als zum jetzigen Zeitpunkt.Bei der Befragung wurde den Bürgern eine Skala vorgelegt, auf der sie eine Bewertung von eins bis zehn zu der jeweiligen Frage abgeben konnten. Die Gesamtnote, die die sozialen Systeme dabei erhalten haben, liegt fast genau in der Mitte, beim Wert Fünf, wobei die Note im Osten noch etwas schlechter ausfällt als im Westteil der Republik. Aber nicht nur die Sozialsysteme, sondern auch andere wichtige öffentliche Bereiche schnitten insgesamt schlecht ab. So sind die Bürger mit dem Zustand des Bildungssystems genauso wenig einverstanden wie mit ihrer persönlichen wirtschaftlichen Lage. Da wir Deutschen ja bekanntlich keine ausgeprägten Optimisten sind, verwundert es nicht, dass hier die Noten noch etwas schlechter ausfallen als bei unseren europäischen Nachbar. Ganz besonders unzufrieden sind die Bürger übrigens mit dem System der gesetzlichen Rentenversicherung. Von Gedanken an eine sichere Rente hat sich die Mehrheit inzwischen verabschiedet, was wohl auch eine sehr realistische Einschätzung der tatsächlichen Lage ist.
Die gesetzliche Rentenversicherung kann zwar im Augenblick ihre Rücklage etwas aufstocken, da die Arbeitslosenquote im Verhältnis zu den Vorjahren relativ niedrig ist. Von einer Senkung der Beiträge zur Rentenversicherung sind wird deshalb aber trotzdem noch weit entfernt. Langfristig, als in etwa zehn bis fünfzehn Jahren, rechnet die Politik jetzt schon mit einem Beitrag, der noch höher als der aktuelle ist, selbst wenn zwischenzeitlich eine Senkung erfolgen sollte. Die Rente deckt auch bei immer weniger Rentner den tatsächlichen finanziellen Bedarf, eine Entwicklung, die sich noch erheblich verstärken wird. In fünfzehn Jahren soll der Anteil der gesetzlichen Rente an bei den Altersbezügen deutlich unter die Fünfzig - Prozent - Marke rutschen.
Kein Wunder, dass sich immer weniger Bürger auf dieses System der Altersvorsorge verlassen. Nur noch etwa fünfundzwanzig Prozent bauen allein auf die gesetzliche Rente, wenn es um die finanzielle Versorgung im Ruhestand geht.
Je geringer das persönliche Einkommen ist, desto größer wird auch die Unzufriedenheit mit den Sozialsystemen. Dabei ist gerade die Generation besonders betroffen, die im Augenblick die Hauptlast der Beiträge aufbringen muss.
Ein guten Teil der schlechten Stimmung kann man auf die Einkommensentwicklung zurückführen. Die Verteilung der Einkommen wird immer ungerechter; während die zehn Prozent Spitzenverdiener ihre Einnahmen ständig erhöhen können und ihr Vermögen ebenfalls überdurchschnittlich wächst, haben die zwanzig Prozent am unteren Ende der Skala immer weniger zum Leben übrig. Die so genannte Unterschicht, jedenfalls wenn man sie an Hand des Einkommens ermittelt, wächst also kontinuierlich.
Die Unzufriedenheit mit der persönlichen Situation und den staatlichen Leistungen hat einen unmittelbaren Einfluss auf die Haltung zur Demokratie, die umso schlechter bewertet wird, je weniger Bildung und Einkommen die Befragten haben.
30. November 2008
Auch wer kein Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung ist, hat die Möglichkeit sich dort freiwillig zu versichern. Das kann sinnvoll sein, um einen Rentenanspruch zu erhalten oder zu erhöhen.Wer in seinem Leben beispielsweise nur kurze Zeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, muss im Alter ohne gesetzliche Rente leben. Das trifft nach wie vor auf viele Hausfrauen zu, die gar nicht oder nur wenig gearbeitet haben. Wer nicht die Mindestbeitragszeit erreicht, der verliert dann auch die schon eingezahlten Beiträge und erhält keine Rente. Auch wer die lange genug eingezahlt hat, bekommt vielleicht nur eine sehr kleine Altersrente, die man durch freiwillige Beiträge aufbessern kann. Wer sich nach einem Angestelltenverhältnis irgendwann selbstständig macht, der kann seinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente verlieren, wenn er nicht weiter Beiträge zahlt.
Diese Fehlzeiten und einen drohende Minirente kann man ausgleichen beziehungsweise verhindern, wenn man weiterhin in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Das ist ohne großen bürokratischen Aufwand möglich. Man muss die Rentenversicherung lediglich davon in Kenntnis setzen, dass man weiterhin einzahlen will. Dabei hat man sogar in gewissem Umfang die Wahl, wie hoch der Beitrag sein soll. Man muss allerdings wenigstens den vorgeschriebenen Mindestbeitrag leisten, der im Augenblick bei knapp achtzig Euro im Monat liegt. Es gibt auch eine Obergrenze, die etwas über eintausend Euro beträgt. Im letzten Jahr machten von der Möglichkeit, freiwillig Beiträge zu leisten, über vierhundert Tausend Menschen Gebrauch.
Wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt, für den lohnt es sich besonders, freiwillig den vollen Rentenbeitrag einzuzahlen. Da der Arbeitgeber grundsätzlich nur einen verminderten Rentenbeitrag von fünfzehn Prozent abführen muss, kann man hier die Chance für wenig mehr Geld nutzen, sich eine vollen Rentenanspruch zu sichern. Aber man erhält dann nicht nur mehr Rente, sondern kann auch alle anderen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen, zum Beispiel Reha - Maßnahmen.
18. November 2008
Die Rente ist im Details sehr viel komplizierter, als ihr ansonsten einfaches Prinzip vermuten lässt. Nicht nur die Beiträge spielen für die spätere Rentenhöhe eine wichtige Rolle, sondern auch eine Reihe anderer Faktoren. Eine davon ist die so genannte Zurechnungszeit. Die hilft vor alle Dingen den insgesamt über zwei Millionen Erwerbsgeminderten und Hinterbliebenen, ihre Rente zu erhöhen.Die Zurechnungszeit ist eine beitragsfreie Zeit, die jedoch einen Einfluss auf die Rentenhöhe hat. Sie ist deshalb für die genannten Personengruppen wichtig, da beispielsweise Erwerbsgeminderte bei Eintritt in die Erwerbsminderungsrente oft noch relativ jung sind. Das bedeutet natürlich, dass noch nicht ausreichend Gelegenheit bestand, genug Beiträge auf dem Versicherungskonto bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu sammeln. Die Zurechnungzeit dient dazu, die fehlenden Beitragszahlungen sozusagen zu simulieren und auf diese Weise das Rentenkonto zu erhöhen. Es wird genauer gesagt die Erwerbsminderungsrente so berechnet, als ob er bis zu seinem sechzigsten Geburtstag regelmä?ig die Beiträge gezahlt hätte, die er vor dem Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt hat. Genauso wird bei Hinterbliebenen verfahren, wenn der Partner stirbt, bevor er seinen sechzigsten Geburtstag feiern konnte.
Das bedeutet konkret, dass im Schnitt jeder der Betroffenen durch diese fiktiven Beitragszeiten knapp zehn Entgeltpunkte zusätzlich auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben bekommt. Ein Entgeltpunkt ist eine Ma?einheit zur Berechnung der späteren Rente. Eine Punkt erhält jeder Versicherte, der ein durchschnittliches Einkommen hat und ein Jahr lang Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt. Das bedeutet wiederum in Zahlen, dass die Durchschnittsrente eines Erwerbsgeminderten dadurch um etwa zweihundertfünfzig Euro höher ausfällt, als sie nach seinen tatsächlich geleisteten Beiträgen eigentlich sein müsste.
18. November 2008
Die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung ist oft angezweifelt worden. Besonders in Zeiten des Börsenbooms wurden immer wieder Stimmen laut, die den im Verhältnis zur damaligen Börse geringen Ertrag der Rente kritisierten. Das ist im Zeichen der Finanzkrise kein sehr schlagendes Argument mehr. Trotzdem meldet sich gerade jetzt wieder ein privates Finanzinstitut mit Kritik zu diesem Thema. Angeblich wäre die Berechnungen, die die führenden Wirtschaftsinstitute zur Rendite der Rente angestellt haben, unzutreffend. Die dort ermittelten Werte würde zu hoch liegen. Die tendenziell zu günstige Bewertung der Rentenversicherung wurde ebenfalls in dem Bericht angesprochen. In den Berechnungen würden zum Beispiel diverse Risiken fehlen, die sich auf den Gesamtertrag auswirken würden. So wären inzwischen viele Leistungen heraus gefallen und auch die Beiträge würden inflationsbereinigt immer höher werden. Gerade die jüngere Generation hätte daher von der Rentenkasse nicht wesentlich mehr zu erwarten, als sie an Beiträgen vorher eingezahlt hätte.Gegen diese Vorwürfe lässt sich mit einer Renditeberechnung angehen. Trotz steigender Beiträge würden die späteren Rentner immer noch mehr zurückbekommen, als sie selbst eingezahlt hätten. Wer in dreißig Jahren in Rente geht, der kann nach dieser Berechnung etwa mit einer durchschnittlichen Rendite von knapp drei Prozent rechnen, Frauen sogar noch mit etwas mehr. Wer in diesem Jahr in den Ruhestand geht, der kommt sogar in den Genuss von etwa dreieinhalb Prozent Gesamtertrag.
Unbestritten ist jedoch, das die Rendite langfristig sinken wird, aber dennoch immer noch positiv bleibt. Das trifft auf alle Gruppen zu, sowohl Männer als auch Frauen, egal ob sie alleine leben oder verheiratet sind. Auch ist zu bedenken, dass die Rentenversicherung nicht nur eine Altersvorsorge bereitstellt, sondern auch in vielen anderen Fällen Leistungen erbringt, auf die zumindest theoretisch jedermann einmal angewiesen sein könnten. Dazu gehört etwa die Erwerbsminderungsrente oder Rehabilitationsleistungen.
10. November 2008
Es existieren eine Menge Vorstellungen über die gesetzliche Rente, die sich zwar zum Allgemeingut entwickelt, aber wenig mit Fakten zu tun haben. Eine Reihe dieser populären Irrtümer lässt sich leicht aufklären.Da ist einmal die Behauptung, nur Frauen würden eine Witwenrente erhalten. Das ist seit zwölf Jahren nicht mehr korrekt. Seitdem wird kein Unterschied mehr gemacht, ob der Ehemann oder die Ehefrau zuerst stirbt. Beide Teile erhalten wenigstens drei Monate Geld von der Rentenversicherung, sofern der verstorbene Partner eine Rente erhalten hat oder wenigstens fünf Jahre Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen ist. Nach diesem Vierteljahr, wird die Hinterbliebenenrente an das eigene Einkommen des überlebenden Partners angepasst.
Unausrottbar scheint auch die Legende, das die letzten Jahre vor der Pensionierung wichtiger seinen als alle anderen. Das war noch nie richtig, da für die Rentenhöhe der Gesamtbeitrag und sämtliche Versicherungsjahre ausschlaggebend sind. Das schließt auch alle beitragsfreien Zeiten und Wartezeiten mit ein.
Auch wird oft behauptet, dass man unabhängig vom Lebensalter immer dann Anspruch auf eine Rentenzahlung hätte, wenn man fünfundvierzig Jahre eingezahlt hat. Das ist ebenfalls falsch. Das reguläre Rentenalter liegt nunmehr bei Siebenundsechzig, unabhängig von den Beitragszeiten. Eine Ausnahme davon gibt es jedoch, bei der diese besagten fünfundvierzig Jahre eine Rolle spielen. Man darf nämlich dann noch im Alter von fünfundsechzig Jahren ohne Abzüge in Renten gehen, wenn man diese fünfundvierzig Jahre ununterbrochen Beiträge gezahlt hat. Das schießt aber Leistungen für die Rente zum Beispiel von der Agentur für Arbeit nicht mit ein.
Ein weiteres Gerücht besagt, das man mindesten fünfzehn Jahre eingezahlt haben müsste, bevor man überhaupt eine Rentenanspruch hätte. Tatsächlich muss man nur wenigstens fünf Jahre versichert gewesen sein, bevor man das fünfundsechzigste Lebensjahr erreicht.
Die auch durch die Presse verbreitete Meinung, jedermann müsste jetzt bis Siebenundsechzig arbeiten, ist auch nicht ganz korrekt. Das hängt vom Geburtsjahr ab. Das Renteneintrittsalter steigt langsam an, für diejenigen die nach Neunzehnhundertsiebenundvierzig geboren wurden.
Auch ist der Irrtum weit verbreitet, man können vorzeitig in Rente gehen und würde jedoch die volle Rentenhöhe erhalten, sobald man das normale Renteneintrittsalter erreicht hat. Das ist definitiv nicht richtig. Einmal erteilte Abschläge bleiben für den Rest des Rentnerdasein unverändert erhalten.
Ausnahmsweise zutreffend ist es, dass man bis zu vierhundert Euro zu seiner Rente dazuverdienen darf, ohne das diese gekürzt wird.
Falsch wiederum ist das Märchen, die Rente eines Ehepartners würde auf die eigenen Altersbezüge angerechnet.
08. November 2008
Die Berechnung der späteren Rente ist vom Prinzip her eine einfache Sache, aber im Detail ist es durchaus kompliziert. Viele Bewertungen fließen mit in die Kalkulation hinein, die einmal die Rentenhöhe und zum anderen Mal die Bezugsberechtigung überhaupt betreffen. Ein wichtiger Punkt, der mit den Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erst einmal nichts zu tun hat, sind die so genannten Anrechnungszeiten. Anrechnungszeiten sind solche Zeiten, in denen man zwar keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einzahlt, die aber später in gewisser Weise Berücksichtigung finden. Einmal geht es darum, möglichst viele Mitgliedsjahre in der Rentenversicherung zusammen zu bekommen. Das ist einmal wichtig, um überhaupt später eine Rente zu bekommen. Selbst wenn man eingezahlt hat, aber nicht genug Beitragsjahre erreicht hat, ist der Rentenanspruch gefährdet. Zum anderen geht es auch um den frühesten Termin, zu dem man eine ungekürzte Rente beziehen darf. Nach fünfunddreißig Beitragsjahren ist man auch heute noch berechtigt, bereits im Alter von dreiundsechzig Rente zu beantragen und sie auch ohne Abschläge zu erhalten. Für die Beitragsjahre zählen die so genannten Anrechnungszeiten mit. Diese erhält man zum Beispiel für die Zeit, in der man eine Schule besucht hat. Ab dem siebzehnten Lebensjahr werden bis zu acht Jahren als Anrechnungszeiten anerkannt, wenn man in dieser Zeit eine Schule oder Hochschule besucht hat. Ob man auch tatsächlich einen Abschluss zustande gebracht hat ist dabei nicht entscheidend. Durch diese Anrechnungszeiten kann sich auch die Bewertung von beitragsfreien Zeiten zugunsten des Versicherten ändern. Schulzeiten werden dabei nämlich höher bewertet als etwa Zeiten der Arbeitslosigkeit. Daher sollte man spätestens mit dem Rentenantrag diese Schulzeiten der Rentenversicherung nachweisen. Fachschüler haben sogar noch eine Bonus bei dieser Anrechnung, da bei ihnen bis zu drei Jahren Schulzeit auf jeden Fall die Rente steigern.
31. Oktober 2008
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