Der Rettungsanker: Erwerbsminderungsrente

17.März 2009

Nicht jeder Beruf ist gleich gefährlich. Wer jedoch eine Tätigkeit ausübt, die mit einem besonders hohen Risiko einer Erkrankung oder eines Arbeitsunfalls verbunden ist, für den ist die Erwerbsminderungsrente eine wichtige Absicherung.

Bei einigen Berufen ist schon im Voraus absehbar, dass er sehr wahrscheinlich nicht bis zur gesetzlichen Altersgrenze für den Rentenbezug ausgeübt werden kann. Dazu gehören vor allem Beschäftigungen, die mit schwerer körperlicher Arbeit verbunden sind, zum Beispiel auf dem Bau, oder die ein hohes Unfallrisiko haben, allen voran der Beruf des Dachdeckers, aber auch der des Schornsteinfegers. Wer einen solchen Beruf ausübt, hätte idealerweise eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung. Jedoch sind die Prämien gerade bei solchen Berufen für die meisten gar nicht bezahlbar oder eine solche Versicherung existiert gar nicht. Für die Betroffenen ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente eine besonders wichtige Absicherung für den Fall der Fälle. Wer dauerhaft durch Krankheit an einer weiteren Berufsausübung gehindert ist, erhält durch sie eine finanzielle Absicherung, die vor dem Gang zum Sozialamt bewahrt.

In den letzten zehn Jahren mussten dreihundert Tausend Arbeitnehmer weniger auf diese Absicherung zurückgreifen. Durch die Harz - Reformen wurden jedoch die Bedingungen für den Bezug deutlich verschlechtert. Wer überhaupt noch arbeitsfähig ist, muss jede ihm angebotene Tätigkeit annehmen, ungeachtet des früheren Berufes und Einkommens. 

Die meisten Bezieher sind vollständig erwerbsunfähig, ein kleiner Teil nur eingeschränkt. Da jedoch die letzte Gruppe nur selten eine Teilzeitbeschäftigung findet, erhalten sie überwiegend eine volle Erwerbsminderungsrente.

Die durchschnittliche Rentenhöhe liegt bei sechshundertsechzig Euro, bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit bei der Hälfte. Zu einer vollen Renten darf man seit diesem Jahr noch bis zu vierhundert Euro hinzu verdienen, bei einer Teilrente noch wesentlich mehr.

Die Gefahr der Erwerbsunfähigkeit betrifft nicht nur ältere Arbeitnehmer. Unfall und Krankheit können auch schon in der Ausbildung eine Berufsausübung unmöglich machen. Einen Anspruch darauf hat man bereits dann, wenn man nur einen Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

Die Rentenhöhe wird, egal wann die Erwerbsminderung eintritt, auf der fiktiven Grundlage berechnet, dass man bis zum sechzigsten Lebensjahr das letzte Einkommen bezogen hätte.

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