Freiwillige Rentenversicherung - noch kein Auslaufmodell

18.November 2008

Auch wer kein Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung ist, hat die Möglichkeit sich dort freiwillig zu versichern. Das kann sinnvoll sein, um einen Rentenanspruch zu erhalten oder zu erhöhen.Wer in seinem Leben beispielsweise nur kurze Zeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, muss im Alter ohne gesetzliche Rente leben. Das trifft nach wie vor auf viele Hausfrauen zu, die gar nicht oder nur wenig gearbeitet haben. Wer nicht die Mindestbeitragszeit erreicht, der verliert dann auch die schon eingezahlten Beiträge und erhält keine Rente. Auch wer die lange genug eingezahlt hat, bekommt vielleicht nur eine sehr kleine Altersrente, die man durch freiwillige Beiträge aufbessern kann. Wer sich nach einem Angestelltenverhältnis irgendwann selbstständig macht, der kann seinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente verlieren, wenn er nicht weiter Beiträge zahlt.

Diese Fehlzeiten und einen drohende Minirente kann man ausgleichen beziehungsweise verhindern, wenn man weiterhin in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Das ist ohne großen bürokratischen Aufwand möglich. Man muss die Rentenversicherung lediglich davon in Kenntnis setzen, dass man weiterhin einzahlen will. Dabei hat man sogar in gewissem Umfang die Wahl, wie hoch der Beitrag sein soll. Man muss allerdings wenigstens den vorgeschriebenen Mindestbeitrag leisten, der im Augenblick bei knapp achtzig Euro im Monat liegt. Es gibt auch eine Obergrenze, die etwas über eintausend Euro beträgt. Im letzten Jahr machten von der Möglichkeit, freiwillig Beiträge zu leisten, über vierhundert Tausend Menschen Gebrauch.

Wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt, für den lohnt es sich besonders, freiwillig den vollen Rentenbeitrag einzuzahlen. Da der Arbeitgeber grundsätzlich nur einen verminderten Rentenbeitrag von fünfzehn Prozent abführen muss, kann man hier die Chance für wenig mehr Geld nutzen, sich eine vollen Rentenanspruch zu sichern. Aber man erhält dann nicht nur mehr Rente, sondern kann auch alle anderen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen, zum Beispiel Reha - Maßnahmen.

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