Frührente trotz Rentenreform
11.Juli 2008
Die letzte Rentenreform, die gerade umgesetzt wird, sollte die Rentenversicherung auf die Höhe der Zeit bringen. Dazu sollte auch eine Anpassung an demoskopischen Veränderungen der Gesellschaft gehören, genauer eine Anhebung der Lebensarbeitszeit, da die Menschen heute im Schnitt wesentlich älter werden als noch vor Jahrzehnten. Gleichzeitig sollten die Möglichkeiten eingeschränkt werden, vor dem vorgesehenen Renteneintrittsalter aus dem Berufsleben auszuscheiden. Um dies unattraktiv zu machen, wurden hohe Abschläge eingeführt, die zu erheblichen finanziellen Einbußen bei Frührentnern führen. Abgeschafft werden sollte auch die Altersteilzeit sowie die Praxis, älteren Arbeitslosen mit Arbeitslosengeld zu allimentieren, bis sie Anspruch auf Rente haben, statt sie wieder ins Berufsleben zu integrieren.Zur Wiedereingliederung wurden Instrumente geschaffen, die es Arbeitgebern und Arbeitnehmern schmackhaft machen sollten, ältere Arbeitnehmer einzustellen beziehungsweise sich als solcher ernsthaft um eine Arbeit zu bemühen. So erhalten Unternehmen Zuschüsse für das Gehalt, wenn sie ältere Arbeitslose einstellen. Damit auch weniger gut bezahlte Stellen attraktiv für Arbeitslose über fünfzig werden, besteht die Möglichkeit befristet die Differenz zwischen altem und neuem Gehalt auszugleichen.
Die Altersteilzeit soll eine Modifikation erfahren, um die bisherige Praxis zu unterbinden, sie zur faktischen Frühverrentung zu nutzen. Die ursprüngliche Idee bei der Altersteilzeit war, den Übergang in die Rente behutsam zu gestalten. Daher sollten Arbeitnehmer ab Mitte Fünfzig die Chance haben, ihre Arbeitszeit langsam zu verringern. In der Praxis setzte sich jedoch durch, regulär weiter zu arbeiten, und das so erworbenen Zeitkonto dazu zu nutzen, vorzeitig aus dem Beruf auszuscheiden. Das widerspricht dem ursprünglichen Sinn der Altersteilzeit, einen abrupten Übergang zu verhindern.
Eine weitere noch bestehende Möglichkeit, früher in Rente zu gehen, ist die so genannte Teilrente. In Anspruch nehmen dürfen sie Arbeitnehmer, die mindestens fünfunddreißig Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben, und zwar ab dem dreiundsechzigsten Lebensjahr. Die Abschläge dabei sind jedoch erheblich, weshalb dieses Modell nur selten in Anspruch genommen wird. Als Ausgleich darf der Teilrentner jedoch mehr hinzu verdienen, als der normale Rentner.
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