Kontoauszug der Rentenversicherung
03.September 2008
Seit einigen Jahren werden alle gesetzlich Rentenversicherten jährlich über ihre Ansprüche informiert. Diese Praxis wurde eingeführt, um zu vermeiden, dass wie vorher häufig geschehen, erst beim Rentenantrag Beitragslücken auffallen oder gar völlig falsche Vorstellungen herrschen, wie hoch der Rentenanspruch tatsächlich ist. Letzeres ist jedoch eine höchst wichtige Information, die man so früh wie möglich erhalten muss. Nur dann kann man die so genannte Rentenlücke auch sicher schließen, wenn man weiß, wie groß diese ist. Hat man das Rentenalter bereits erreicht, ist es für Vorsorgemaßnahmen zu spät und für viele wird der Ruhestand in finanzieller Hinsicht alles andere als ein Genuss. Auch Beitragslücken können leicht entstehen. Gerade Ausbildungszeiten werden oft nicht erfasst; ebenso können Meldungen von Arbeitgeber fehlen oder nicht korrekt eingetragen worden sein. Je weiter ein solches Ereignis zurück liegt, desto schwerer wird es dann, fehlende Belege aufzutreiben. Daher wird nun regelmäßig jeder, der in der in einer gesetzlichen Rentenversicherung Mitglied ist, jährlich über den aktuellen Stand seiner Ansprüche informiert. Keinen Information erhalten nur solche Personen, die das siebenundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die nicht wenigsten fünf Beitragsjahre vorzuweisen haben.Neu ist bei der aktuellen Renteninformation, dass die Berechnung des Rentenanspruches nicht mehr generell auf das fünfundsechzigste Lebensjahr ausgerichtet ist, sondern nach dem persönlichen Renteneintrittsalter, das nunmehr je nach Geburtsjahr weiter in der Zukunft liegen kann. Für viele Versicherte ist dies die erste konkrete Information darüber, ab welchem Datum ihnen eine ungekürzte Rente zusteht.
Aus der Ausstellung können noch weitere Informationen entnommen werden. So kann man ablesen, wie hoch die Rente wäre, hätte man bereits jetzt das Renteneintrittsalter erreicht. Wichtig ist die Aufstellung über alle Beiträge, die bisher in das Rentenkonto eingezahlt wurden. Die Berechnung der individuellen Rente erfolgt auf Basis des Durchschnittsverdienstes der letzten 5 Jahre, bezogen auf das persönliche Rentenalter. Zusätzlich erhält man zwei weitere Berechnungen an die Hand, die zeigen, wie sich eine Rentenerhöhung auf das Ergebnis auswirken würde.
Artikel gespeichert unter: Rentenvorsorge
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