Rürup ist bei weitem nicht für jeden potentiellen Berechtigten geeignet. Einmal hängt die Eignung davon ab, ob man den nötigen langen Atem hat, den gesamten Vertrag durchzuhalten. Auch ist der spezielle Vertrag ein entscheidendes Kriterium. Unabhängige Verbraucherorganisationen bemängeln, dass es bei den bisher auf dem Markt befindlichen Verträgen an der nötigen Flexibilität mangelt. Gerade für die anvisierte Zielgruppe für Rürup wäre dies aber ein ganz wichtiger Punkt. Schließlich sind es vor allem Selbstständige, die mit Rürup ihre private Rentenvorsorge betreiben sollen. Aber eben als Selbstständiger hat man nun mal nur ausnahmsweise ein gleich bleibendes Einkommen. Es wird Monate geben, in denen es einfach an Geld fehlt, um auch noch den Rürup - Vertrag bedienen zu können. So ist die Investition in diese Sparform mitunter schnell vergebens, wenn man vielleicht lange in den Vertrag einzahlt, aber später auf Grund von Geldmangel mit einem wesentlich verringerten Rentenanspruch leben muss oder gar den ganzen Vertrag verliert. Die Klauseln sind oft sehr eng gefasst. So ist es manchmal der Fall, dass man überhaupt dann erst einen Anspruch auf Zahlungspausen hat, wenn man einige Jahre lang eingezahlt hat. Ein Zahlungsstopp hat auch für Zusatzoptionen einen negativen Einfluss. Eine zusätzlich mit dem Rürup - Vertrag kombinierte Berufsunfähigkeitsversicherung etwa wird man verlieren, wenn man einige Zeit den Vertrag beitragsfrei stellen muss.
Bei den Fonds - Modellen zu Rürup existiert ein weiterer Nachteil. Es gibt nicht einmal dafür eine Garantie, dass wenigstens die Sparleistung bei Rentenbeginn zur Verfügung stehen muss. Dies ist besonders fatal, da man als Selbstständiger gar keine Alternative zu Rürup hat. Riester ist Arbeitnehmern in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis vorbehalten.
Grundsätzlich sollte man also bei Rürup - Verträgen auf Zusatzoptionen verzichten und diese besser mit einer separaten Versicherung abdecken. Das Kleingedruckte sollte man gründlich studieren, bevor man sich zu einer Unterschrift entschließt.
31. Januar 2009
Der offizielle Name der landläufig als Rürup - Rente bekannten privaten Altersvorsorge lautet eigentlich Basisrente. Sie unterscheidet sich grundsätzlich nicht von anderen privaten Vorsorgemaßnahmen für das Alter, jedoch gelten bei ihr besondere Regeln. Im Augenblick bieten diverse Versicherungen sowie wenige Fondsanbieter Verträge für die Rürup - Rente an.
Um die staatlichen Vergünstigungen zu erhalten, muss der Vertrag bestimmte Bedingungen erfüllen. Einmal darf er frühestens mit Beginn des Jahres 2005 abgeschlossen worden sein. Außerdem darf eine Auszahlung des angesparten Kapitals nebst Rendite und Zuschüssen nicht vorgesehen sein. Allein eine lebenslange Rentenzahlung ist bei Rürup erlaubt.
Der Rentenbeginn darf nicht vor dem sechzigsten Geburtstag sein. Hat man im Vertrag vorgesehen, dass auch bei Berufsunfähigkeit eine Rente gezahlt wird, kann eine Rentenzahlung früher beginnen; dies ist jedoch die einzig zulässige Ausnahme. Man kann die Ansprüche aus dem Rürup - Vertrag nicht vererben, übertragen, verpfänden oder verkaufen. Kurz, man darf damit rein gar nichts unternehmen, noch nicht einmal eine Kündigung ist möglich.
Zwar ist ein Hinterbliebenenschutz oder eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit bei Rürup - Verträgen möglich, doch schützt ersterer nur einen Partner, mit dem man auch verheiratet war.
Die staatliche Vergünstigung bei Rürup besteht darin, dass man die Beiträge dazu von der Steuer absetzen kann. Dies geht jedoch maximal bis zu einem Betrag von zwanzig Tausend Euro, bei Ehepaaren das Doppelte, das jedoch erst in sechzehn Jahren! Bis jetzt kann man nur knapp siebzig Prozent der Beiträge absetzen; bis zum Höchstbetrag muss man besagte Frist noch abwarten.
Was man während der Ansparphase an Steuern spart, muss dann als Rentner allerdings wieder bezahlen. Der so genannte Besteuerungsanteil, der im Augenblick bei achtundsechzig Prozent liegt, muss voll nach dem individuellen Steuersatz versteuert werden.
25. Januar 2009
In jungen Jahren denken die meisten Menschen kaum an die Zukunft. Das Leben ist geprägt von Spontanität und Aktivität, kaum vermag man sich vorzustellen, einmal über weniger Energie zu verfügen. Doch die Altersvorsorge ist ein ungemein wichtiges Thema. Nur wer vorausplant und frühzeitig für das Leben nach der Arbeit vorsorgt, kann gelassen in die Zukunft blicken. Gerade in dieser Zeit, in der zunehmend weniger gesetzliche Rente ausbezahlt wird und die Kosten steigen, ist eine stabile Altersvorsorge existenziell.
Auf rentencheck-online.de erfahren Sie, welche Bestandteile der Absicherung sinnvoll sind. Wir zeigen Ihnen verschiedene Modelle der privaten Vorsorge auf und erläutern die jeweiligen Vor- und Nachteile. Auch die gesetzliche Rente unterziehen wir einer genauen Betrachtung, denn das System ist nicht leicht zu durchschauen. Unsere Beiträge beschränken sich auf die wesentlichen Aspekte und stellen diese verständlich dar. Bei uns werden die wichtigsten Informationen rund um die Altersvorsorge klar auf den Punkt gebracht und eingehend erläutert, damit Sie ganz genau Bescheid wissen!
Die Altersrente umfasst jedoch nur einen kleinen Teil der Vorsorgemöglichkeiten. Daneben sollte jeder auch über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken, falls ein Unfall oder eine schwere Krankheit das Berufsleben unmöglich machen. Sicherlich ist dieser Gedanke unangenehm, dennoch ist auch in diesem Bereich eine private Vorsorge nicht nur sinnvoll, sondern sogar unerlässlich. Ebenso wichtig ist der Abschluss einer Unfallversicherung oder einer Unfallrentenversicherung. Diese unterstützt den Versicherten im Schadensfall mit einer einmaligen Zahlung oder einer kleinen monatlichen Rente. Die Unfallversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung leisten nicht unbedingt bei jedem Unfallhergang. Personen, die beide Versicherungen abgeschlossen haben, sichern sich daher rundherum ab.
Ebenfalls ein wichtiges Thema der Vorsorge ist die Krankenversicherung. Nur wer im Krankheitsfall optimal betreut wird, kann sich vollständig erholen und das Leben wieder selber in die Hand nehmen. Die Gesetzliche Krankenversicherung bietet jedoch immer weniger Leistung- bei steigenden Beiträgen. Wer sich rundum absichern möchte, sollte deshalb eine private Zusatzversicherung in Anspruch nehmen. Auf rentencheck-online.de bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich über die Details der privaten Krankenzusatzversicherung zu informieren. Denn nur wer weiß, welche Bestandteile einer solchen Versicherung wichtig und welche unnötig sind, kann aus der Vielzahl an Angeboten das richtige auswählen.
Wir möchten Ihnen einen kleinen Leitfaden bieten, der alle Komponenten der Altersvorsorge beinhaltet und Ihnen hilft, das individuell für Sie beste Paket zusammenzustellen. Deshalb stellen wir Ihnen auf rentencheck-online.de ein so breites Spektrum an Möglichkeiten vor. Darüber hinaus befasst sich rentencheck-online.de mit allen relevanten Hintergründen. Da wir diese Seite täglich aktualisieren, erfahren Sie bei uns frühzeitig von Reformen und Neuerungen. Die seitliche Navigationsleiste schafft schnellen Zutritt zu den verschiedenen Themenbereichen, in die unsere Beiträge unterteilt sind. So gelangen Sie schnell zu den benötigten Informationen. Unsere Hintergrundbeiträge erleichtern das Verständnis des Systems enorm- wir sorgen dafür, dass Sie stets optimal informiert sind! Wir hoffen, dass rentencheck-online.de Ihnen manche Antwort bietet und Sie dabei unterstützt, die Basis für Ihre optimale Altersvorsorge zu finden!
22. Januar 2009
Leider ist es nicht allen Kinder vergönnt, mit beiden Elternteilen eine unbeschwerte Kindheit zu durchleben. Fast vierhundert Tausend Waisen leben derzeit in Deutschland, die wenigsten einen Elternteil durch Tod verloren haben. Ein zweifellos grausamer Schlag, besonders für ein Kind.Zumindest finanziell lässt jedoch die gesetzliche Rentenversicherung die Hinterbliebenen nicht im Stich. Diese Waisen erhalten eine monatliche Rente, auch wenn es sich um Adoptiv,- oder Stiefkinder handelt. Ebenso erhalten Pflegekinder und andere minderjährige Angehörige die Waisenrente, wenn der Tote im wesentlichen für ihren Unterhalt gesorgt hat. Die Waisenrente wird bereits dann gewährt, wenn der Verstorbenen nur fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat. Die durchschnittliche Rentenhöhe liegt derzeit bei knapp einhundertsechzig Euro im Monat.
Der Bezug endet gewöhnlich mit dem Erreichen der Volljährigkeit. Sie wird jedoch weiter gezahlt, und zwar maximal bis zum siebenundzwanzigsten Geburtstag, sofern sich der Nachwuchs noch in der Ausbildung befindet, ein freiwilliges Jahr ableistet oder auf Grund einer Behinderung nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen.
Lebt noch ein Elternteil, wird die so genannte Halbwaisenrente gewährt. Diese beträgt zehn Prozent des Betrages, den der tote Elternteil zu als Rente erhalten hätte. Eine Vollwaisenrente wird gezahlt, wenn kein Elternteil mehr lebt. Sie beträgt zwanzig Prozent der elterlichen Rente, auf die sie zum Zeitpunkt ihres Ablebens Anspruch gehabt hätten. Dazu wird jeweils noch ein Zuschlag gerechnet, der sich danach richtet, wie viel Beitragsjahre die Eltern erreicht hatten.
Verdient der Bezieher der Waisenrente eigenes Geld, wird dies auf die Rente angerechnet.
19. Januar 2009
Die steigende Lebenserwartung macht sich auch in Teilbereichen der gesetzlichen Rentenversicherung bemerkbar. Während in früheren Jahrzehnten fast ausschließlich Frauen eine Hinterbliebenenrente bezogen haben, steigt nunmehr der Anteil der Männer, die eine solche Rente erhalten, immer mehr an. In den letzten fünfzehn Jahren hat sich die Zahl derjenigen Männer, die ihre Ehefrau überlebt haben und daher eine Hinterbliebenenrente beziehen, vervielfacht.Dabei bleibt seit gut fünfzehn Jahren die Gesamtzahl der Hinterbliebenenrente annähernd gleich. Etwas fünfeinhalb Millionen Menschen beziehen eine solche Leistung. Allerdings hat sich in diesem Zeitraum die Verteilung auf Frauen und Männer deutlich verändert. Die deutsche Rentenversicherung hat aktuell Zahlen präsentiert, die diese Entwicklung aufzeigen und analysieren.
So waren es im Jahr 1995 fünfeinviertel Millionen Frauen, die eine Witwenrente bezogen. Vor zwei Jahren sah das Verhältnis dagegen schon ganz anders aus. Bei Betrachtung aller Rentenbezieher in den neuen und alten Bundesländern konnte festgestellt werden, dass erstmals weniger als fünf Millionen Bezieher einer Hinterbliebenenrente weiblichen Geschlechts waren. Dagegen steigt der Anteil der männlichen Hinterbliebenen seit fünfzehn Jahren kontinuierlich an. Anfang der Neunziger Jahre waren es noch nicht einmal einhundertfünfzig Tausend Witwer, die Anrecht auf eine Rentenzahlung ihres Partners hatten. Im letzten Jahr hat sich die Zahl auf über fünfhundert Tausend ganz deutlich erhöht.
Diese Entwicklung hat allerdings nicht nur demoskopische, sondern auch juristische Gründe. Erst seit Ende der Achtziger Jahre sind Männer bei der Hinterbliebenenrente Frauen gleichgestellt. Daher entwickelt sich erst allmählich der Kreis der anspruchsberechtigten Witwer. Außerdem befinden sich immer mehr Frauen im Ruhestand, die eine eigene Rente beziehen, da die ersten Generationen der arbeitenden Frauen mittlerweile längst das Rentenalter erreicht haben.
Witwerrenten sind jedoch meist vom Betrag her deutlich geringer als Witwenrenten, da Männer in der Regel ein höheres eigenes Einkommen haben als Frauen. Im Schnitt sind es lediglich zweihundertfünfzig Euro, die ein Mann als Hinterbliebener erhält. Bei Witwen ist der Betrag dagegen etwa doppelt so hoch.
13. Januar 2009
Eine aktuelle Studie hat das Verhalten der Deutschen bei der privaten Altersvorsorge untersucht, besonders im Hinblick auf die gerade grassierende Wirtschaftskrise.
Im Ergebnis stellt die Studie fest, dass die Bürger im Augenblick deutlich weniger für das Alter zurück legen. Zur Zeit legt jeder Deutsche im Schnitt knapp einhundertneunzig Euro im Monat für die private Altersvorsorge an. So wenig wurde seit den letzten drei Jahren nicht für die Rente gespart. Im vergangenen Jahr war es noch wesentlich mehr, was die Deutschen im Monat auf die Seite gelegt haben, nämlich über zweihundert Euro.
Darüber hinaus planen im Vergleich zum Vorjahr sieben Prozent weniger der Arbeitnehmer, im laufenden Jahr mehr für die private Altersvorsorge zu tun. Dabei ist die private genutzte Immobilie noch immer die beliebteste Anlageform, wenn es um die private Rente geht. Letztes Jahr waren es knapp sechzig Prozent, die sich ein eigenes Haus anschaffen wollten, um im Alter mietfrei leben zu können. Aktuell ist dieser Wert auf fünfundsechzig gestiegen. Bei bestimmten Einzelgruppen ist dieses Bedürfnis sogar noch stärke ausgeprägt. Bei der arbeitenden Bevölkerung sind es noch drei Prozent mehr, bei Eltern sogar sieben Prozent, die auf die eigenen vier Wände bauen, wenn es um die Absicherung des Alters geht.
Während noch vor wenigen Jahren beinahe niemand an der Sicherheit der gesetzlichen Rente gezweifelt hat, sind es heute fast die Hälfte der Arbeitnehmer, die der privaten Altersvorsorge mehr vertrauen als der gesetzlichen Rente.
Bei der privaten Altersvorsorge mangelt es oft an wichtiger Detailarbeit. So bleibt sehr häufig der Effekt der Geldentwertung unberücksichtigt, ebenso die Tatsache, dass die Menschen im Schnitt immer älter werden. Das ist eine gefährliche Fehlentwicklung, die dazu führen kann, dass zahlreiche spätere Rentner ihren Lebensstandard im Alter trotz privater Vorsorge nicht werden halten können.
Auch sind viele staatliche Fördermöglichkeiten nicht hinreichend bekannt. So kennen nur knapp sechzig Prozent die Möglichkeit, die Riester - Förderung neuerdings auch zum Erwerb von Wohneigentum einsetzen zu können.
11. Januar 2009
Auch wenn die allgemeine Meinung das Gegenteil behauptet, so lohnt es sich auch für Selbstständige, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.So waren im vergangenen Jahr immerhin knapp vierhundert Tausend Selbstständige, angefangen vom Handwerker über Künstler bis zum Lehrer freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge sind zwar nach Ansicht mancher dieser Betroffenen zu hoch, jedoch ist dabei zu Bedenken, dass man dafür nicht nur Ansprüche für eine spätere Rentenzahlung aufbaut, sondern auch alle anderen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wahrnehmen kann. Das bedeutet dann auch für den Selbstständigen, dass er nach einer Krankheit Anspruch auf Reha - Maßnahmen hat oder auch eine Erwerbsminderungsrente erhält, wenn er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Ebenso sind Angehörige geschützt, falls der Versicherte vor der Zeit sterben sollte. Wie auch bei allen Arbeitnehmern, erhalten auch Selbstständige für die Zeiten der Kindererziehung entsprechende Wartezeiten gutgeschrieben.
Selbstständige haben darüber hinaus den Vorteil, dass sie die Höhe ihres Beitrags selbst bestimmen können, während der Arbeitnehmer hier keine Wahl hat. Zur Wahl steht zum Beispiel der so genannte Regelbeitrag. Dieser ist so berechnet, dass man pro Jahr damit genau einen Entgeltpunkt auf dem Rentenkonto erwirbt. Der Beitrag beläuft sich dafür in diesem Jahr auf durchschnittlich vierhundertfünfzig Euro pro Monat. Dafür erwirbt man pro Jahr einen Rentenanspruch von derzeit etwas über fünfundzwanzig Euro.
Man kann den Beitrag aber auch abhängig von Einkommen machen, so dass man bei guter Verdienstlage eine entsprechend höhere Rente erhält. Wer gerade in die Selbstständigkeit startet, muss in den ersten drei Jahren nur die Hälfte des Regelbeitrages einzahlen ohne dabei Ansprüche zu verlieren.
Der Ertrag dieser Beiträge kann sich durchaus mit anderen Vorsorgemaßnahmen messen. So hat eine Lebensversicherung derzeit eine durchschnittliche garantierte Rendite von etwas über zwei Prozent. Bei der Rentenversicherung liegt die Rendite nach Berechnungen von Experten zwischen zweieinhalb und dreieinhalb Prozent.
31. Dezember 2008
Harz IV - Empfänger haben nach der aktuellen Regelung bei der Rente massive Nachteile. Das soll sich jetzt rückwirkend wieder verbessern.Die Rückwirkung soll, wenn man dem Ministerium glauben schenken darf, bis zur Jahrtausendwende reichen. Diese Meldung ist noch nicht offiziell, aber aus dem Sozialministerium drang ein entsprechendes Gerücht an die Öffentlichkeit, das entsprechende Pläne zur Zeit ausgearbeitet würden. Ob und wann die Verbesserung für die Rentenansprüche von Langzeitarbeitslosen tatsächlich Gesetz wird, steht hingegen noch nicht fest.
Um die Rentenansprüche von Harz IV - Empfängern zu verbessern soll eine Änderung bei der Anrechnung von Beitragszeiten erfolgen. So war es bisherige Praxis, dass Zeiten, in denen man Arbeitslosengeld II, also Harz IV, beziehungsweise die frühere Arbeitslosenhilfe bezogen hat, lediglich als Pflichtbeitragszeit anerkannt wurde. Dies soll sich nun angeblich ändern und diese Zeiten sind dann künftig auch zusätzlich Anrechnungszeiten. Das kann, je nach Einzelfall, bis zu einem halben so genannten Entgeldpunkt für jedes Jahr ausmachen, in dem der Betroffene diese entsprechenden Leistungen bezogen hat. Das bedeutet konkret in Zahlen, dass man für ein Jahr Leistungsbezug künftig einen späteren Rentenanspruch von dreizehn Euro in den westlichen Bundesländern und elffünfzig in den neuen Bundesländern hätte. Das ist eine wesentliche Verbesserung zur jetzigen Regelung, die lediglich einen durchschnittlichen Rentenanspruch pro Jahr Bezug von gerade etwas über zwei Euro ergibt.
Diese Besserstellung ist jedoch an Bedingungen geknüpft. So soll diese Vergünstigung nur derjenige erhalten, dessen Rentenkonto ohne diese Anrechnung weniger als dreißig Entgeltpunkte aufweist. Das sind in Zahlen etwas achthundert Euro Rente. Wer bereits vorher soviel Punkte sammeln konnte, der wird nicht in den Genuss der Besserstellung kommen. Das Geld, um diese zusätzlichen Rentenansprüche zu finanzieren, soll aus Steuermitteln bereit gestellt werden.
30. Dezember 2008
Die Finanzkrise verändert unseren Alltag und bringt wieder längst vergessene Dinge zu Tage. So ist Kurzarbeit seit langem wieder ein aktuelles Thema. Viele Betriebe, insbesondere in der Autoindustrie und bei deren Zulieferen, müssen Kurzarbeit beantragen, um den Auftragsrückgang ohne Entlassungen zu kompensieren. Kurzarbeit kann durchaus über mehrere Monate bestehen. Zwar kommen die Angestellten dadurch in den ungewollten Genuss von mehr Freizeit, jedoch ist dieser Vorteil teuer erkauft. Wie es den Betrieben in Zukunft ergehen wird, kann im Augenblick niemand vorhersehen. So sind Entlassungswellen im nächsten Jahr durchaus realistisch, sollte die Krise nicht bald überwunden werden, wofür es zur Zeit keine realistischen Anzeichen gibt. Ganz im Gegenteil, steht uns das Schlimmste wohl noch bevor.
Kurzarbeit bedeutet für die Betroffenen natürlich auch weniger Einkommen - dies ist schließlich Zweck dieses Instrumentes der Arbeitsmarktpolitk. Die Unternehmen wollen dadurch Lohnkosten einsparen, um den Betrieb möglichst lange weiterführen zu können, bis sich die Auftragslage wieder bessert.
Abgesehen von der Kürzung bleibt das Gehalt aber ansonsten bei Kurzarbeit versicherungsrechtlich unangetastet. So werden nach wie vor Sozialabgaben und Lohnsteuern abgeführt. Um jedoch Nachteile durch die Kürzung bei sozialen Ansprüchen zu vermeiden, wird bei der Berechnung der Sozialabgaben ein höheres Gehalt zu Grund gelegt, als tatsächlich bezahlt wird. Es werden achtzig Prozent des Betrags dazu gerechnet, der den Unterschied zwischen dem normalen Gehalt und dem Kurzarbeitergeld ausmacht. Die Sozialabgaben auf diese Differenz zahlt der Arbeitgeber alleine. So entsteht ein beinahe ungekürzter Rentenanspruch während der Kurzarbeit, für die der Angestellte aus eigener Tasche deutlich geringere Beiträge abführen muss.
26. Dezember 2008
Die angeblichen Erfolge, die die Riester - Rente inzwischen angeblich hat, sehen in der Realität etwas anders aus. Die Zuwachsraten, die bei dieser staatlich geförderten Form der privaten Altersvorsorge zu verzeichnen sind, sehen nur auf dem Papier gut aus. Ein bedeutender Teil aller Bürger, die sich für einen Riester - Vertrag entschlossen haben, haben diesen inzwischen lange vor der Fälligkeit wieder gekündigt. Beinahe eine Million Kündigungen liegen bereits jetzt schon vor. Die Gründe dafür hat der Verbraucherschutz untersucht und das Ergebnis betätigt das Misstrauen gegenüber dieser Altersvorsorge.Die Riester - Rente trägt ihren Namen nach ihrem Initiator, dem damaligen Arbeitsminister Riester. Diese seit sieben Jahren bestehende staatlich geförderte private Altersvorsorge für alle Arbeitnehmer betreiben aktuell etwas über zwölf Millionen Bürger. Dreiviertel dieser Sparer hat sich für einen Riester - Vertrag in Form einer Rentenversicherung entschieden, der Rest für verschiedenen andere Riester - Produkte.
Da diese Verträge der Altersvorsorge dienen, haben sie nahe liegender Weise eine lange Laufzeit, manche bis zu dreißig Jahren. Trotzdem haben über eine Million Kunden ihren Riester - Vertrag schon wieder gekündigt oder besparen ihn nicht mehr. Der Verbraucherschutz nennt als Grund dafür, dass gerade die Rentenversicherungsverträge eine sehr kostspielige Angelegenheit seien und für die meisten Kunden auf Grund ihrer komplizierten Struktur auch kaum verständlich. Daher wissen viele beim Abschluss gar nicht genau, welche Kosten mit dem Vertrag eigentlich auf sie zukommen.
So sind die Provisionen für solche Verträge extrem hoch, ähnlich wie bei Lebensversicherungen. Kein Wunder, dass diese Riester - Variante auch aggressiv verkauft wird. Wer sich diese Gebühren sparen will, sollte seine Riester - Förderung besser in einen Banksparplan oder einen Fonds investieren.
Jedenfalls beschweren sich immer mehr Sparer bei der Finanzaufsicht über ihre Riester - Verträge.. Der Verbraucherschutz jedenfalls rät, von einer Riester - Rentenversicherung besser in eine anderes gefördertes Produkt zu wechseln. Schon mit einem minimalen Renditegewinn kann man auch hohe Wechselgebühren wieder kompensieren.
Enttäuscht sind viele darüber, dass der Staat die Riester - Produkte, die er selbst fördert, nicht richtig kontrolliert. So gibt es zum Beispiel keine Vorschriften über die Provisionshöhe. Daher kommt es häufig vor, dass die Nebenkosten eines Riester - Vertrages höher sind, als der gesamte staatliche Zuschuss.
22. Dezember 2008
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