Rente und Zurechnungszeiten
18.November 2008
Die Rente ist im Details sehr viel komplizierter, als ihr ansonsten einfaches Prinzip vermuten lässt. Nicht nur die Beiträge spielen für die spätere Rentenhöhe eine wichtige Rolle, sondern auch eine Reihe anderer Faktoren. Eine davon ist die so genannte Zurechnungszeit. Die hilft vor alle Dingen den insgesamt über zwei Millionen Erwerbsgeminderten und Hinterbliebenen, ihre Rente zu erhöhen.Die Zurechnungszeit ist eine beitragsfreie Zeit, die jedoch einen Einfluss auf die Rentenhöhe hat. Sie ist deshalb für die genannten Personengruppen wichtig, da beispielsweise Erwerbsgeminderte bei Eintritt in die Erwerbsminderungsrente oft noch relativ jung sind. Das bedeutet natürlich, dass noch nicht ausreichend Gelegenheit bestand, genug Beiträge auf dem Versicherungskonto bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu sammeln. Die Zurechnungzeit dient dazu, die fehlenden Beitragszahlungen sozusagen zu simulieren und auf diese Weise das Rentenkonto zu erhöhen. Es wird genauer gesagt die Erwerbsminderungsrente so berechnet, als ob er bis zu seinem sechzigsten Geburtstag regelmä?ig die Beiträge gezahlt hätte, die er vor dem Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt hat. Genauso wird bei Hinterbliebenen verfahren, wenn der Partner stirbt, bevor er seinen sechzigsten Geburtstag feiern konnte.
Das bedeutet konkret, dass im Schnitt jeder der Betroffenen durch diese fiktiven Beitragszeiten knapp zehn Entgeltpunkte zusätzlich auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben bekommt. Ein Entgeltpunkt ist eine Ma?einheit zur Berechnung der späteren Rente. Eine Punkt erhält jeder Versicherte, der ein durchschnittliches Einkommen hat und ein Jahr lang Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt. Das bedeutet wiederum in Zahlen, dass die Durchschnittsrente eines Erwerbsgeminderten dadurch um etwa zweihundertfünfzig Euro höher ausfällt, als sie nach seinen tatsächlich geleisteten Beiträgen eigentlich sein müsste.
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