Riestern für Frührentner

04.Oktober 2008

Wer vorzeitig aus der Erwerbsleben ausscheidet, und fortan eine Erwerbsgemindertenrente bezieht, ist in aller Regel finanziell nicht auf Rosen gebettet. Da eine krankheitsbedingte Berufsunfähigkeit eher selten kurz vor dem regulären Rentenbeginn eintritt, sondern oft schon in relativ jungen Jahren, sind die Bezüge aus dieser Ersatzrente meistens eher gering. Das ist schlimm genug, jedoch war es diesem Personenkreis bislang nicht möglich, wenigstens für die Zeit nach dem Erreichen des Rentenalters zusätzliche Vorsorge zu betreiben, die auch staatlich gefördert wird. Sparen auf eigene Faust, sofern das finanziell möglich ist, war natürlich schon zuvor möglich, jedoch angesichts des durchschnittlich geringen Betrages, den ein Erwerbsgeminderter monatlich für Sparleistungen entbehren kann, wenig effektiv, da lediglich die normale Rendite der gewählten Anlageform das Kapital langsam vermehrt. Auch steuerliche Vorteile für solche Vorsorgemaßnahmen nutzen den meisten Betroffenen wenig, da sie auf Grund ihrer Einkommenssituation ohnehin nur wenig oder gar keine Steuer zahlen, also auch keine Steuern sparen können. Um diese Personen in den Genuss staatlicher Förderung zu bringen, hat die letzte Gesetzesänderung zur Riester - Rente auch hier neue Regel gebracht. Fortan gibt es auch für unfreiwillige Frührentner nicht nur die auch sonst übliche steuerliche Förderung. Vielmehr können sie im Rahmen eines Riester - Vertrages auch staatliche Zulagen beziehen, wie jeder normale Arbeitnehmer auch.Dies ist an wenige Voraussetzungen geknüpft. Zum einen muss eine volle Erwerbsminderung vorliegen und deshalb eine entsprechende gesetzliche Rente bezogen werden. Bereits bevor diese Rente bewilligt wurde, muss der Betroffenen berechtigt gewesen sein, Riester - Förderungen in Anspruch zu nehmen. Das wird bei allen Personen, die in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen gewesen sind üblicher Weise der Fall sein. Grundsätzlich gehören auch Selbstständige und Beamte dazu. Wer nur einen 400-Euro-Job hatte, aber von der Möglichkeit der Aufstockung Gebrauch gemacht hat, wer sich in der Erziehungszeit befand oder wer arbeitslos war, gehört ebenfalls zu förderberechtigten Kreis.

Gleiches gilt auch für Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Arbeiten können. Ihnen räumt man aus prinzipiell den gleichen Gründen wie bei den Erwerbsgeminderten die Fördermöglichkeit ein, da sie auf Grund ihrer Dienstunfähigkeit für das Alter keine Anwartschaften mehr erwerben können.

Artikel gespeichert unter: Riester Rente

Ihr Kommentar

Pflichtfeld

Pflichtfeld, anonym

Folgende HTML-Tags sind erlaubt:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Trackback diesen Artikel  |  Kommentare als RSS Feed abonnieren


Kalender

September 2010
M D M D F S S
« Jun    
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930  

Virtualrank Werbung

Aktuelle Artikel