Schule zählt für die Rente

31.Oktober 2008

Die Berechnung der späteren Rente ist vom Prinzip her eine einfache Sache, aber im Detail ist es durchaus kompliziert. Viele Bewertungen fließen mit in die Kalkulation hinein, die einmal die Rentenhöhe und zum anderen Mal die Bezugsberechtigung überhaupt betreffen. Ein wichtiger Punkt, der mit den Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erst einmal nichts zu tun hat, sind die so genannten Anrechnungszeiten. Anrechnungszeiten sind solche Zeiten, in denen man zwar keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einzahlt, die aber später in gewisser Weise Berücksichtigung finden. Einmal geht es darum, möglichst viele Mitgliedsjahre in der Rentenversicherung zusammen zu bekommen. Das ist einmal wichtig, um überhaupt später eine Rente zu bekommen. Selbst wenn man eingezahlt hat, aber nicht genug Beitragsjahre erreicht hat, ist der Rentenanspruch gefährdet. Zum anderen geht es auch um den frühesten Termin, zu dem man eine ungekürzte Rente beziehen darf. Nach fünfunddreißig Beitragsjahren ist man auch heute noch berechtigt, bereits im Alter von dreiundsechzig Rente zu  beantragen und sie auch ohne Abschläge zu erhalten.  Für die Beitragsjahre zählen die so genannten Anrechnungszeiten mit. Diese erhält man zum Beispiel für die Zeit, in der man eine Schule besucht hat. Ab dem siebzehnten Lebensjahr werden bis zu acht Jahren als Anrechnungszeiten anerkannt, wenn man in dieser Zeit eine Schule oder Hochschule besucht hat. Ob man auch tatsächlich einen Abschluss zustande gebracht hat ist dabei nicht entscheidend. Durch diese Anrechnungszeiten kann sich auch die Bewertung von beitragsfreien Zeiten zugunsten des Versicherten ändern. Schulzeiten werden dabei nämlich höher bewertet als etwa Zeiten der Arbeitslosigkeit. Daher sollte man spätestens mit dem Rentenantrag diese Schulzeiten der Rentenversicherung nachweisen. Fachschüler haben sogar noch eine Bonus bei dieser Anrechnung, da bei ihnen bis zu drei Jahren Schulzeit auf jeden Fall die Rente steigern.

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